Ich wohne in einem Wohnhaus mit 6 Wohnungen. Bei meiner Nebenkostenabrechnung wird z.B. das Wasser nach Personen abgerechnet, was ich eigentlich gegenüber Mietern wie mir, die sich mit dem Wasser einschränken, etwas ungerecht finde. Da meine Vermieterin jetzt herausgefunden hat, daß meine beiden Söhne mich ab und zu (maximal 3x im Monat) besuchen, will sie jetzt monatlich für 2 Personen Wasser berechnen. Ist das zulässig und wie kann ich mich wehren. Da ich selten daheim bin, profitieren die anderen Hausbewohner sicherlich von meinem geringen Wasserverbrauch und jetzt soll ich quasi noch draufzahlen.
Wasserkosten nach Personen berechnet
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angie53 -
19. Januar 2010 um 15:41 -
Erledigt
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Hallo,
grundsätzlich darf nach nach Köpfen abrechnet werden, es sei denn alle Wohnungen haben einen Wasserzähler.
Ungerechtigkeiten lassen sich dabei tatsächlich nicht vermeiden. Die Alternative wäre nach Größe der Wohnung abzurechnen oder eben mittels Wasserzählern in jeder Wohnung.
Deine beiden Söhne sind wassertechnisch als Besuch zu werten, den andere Mieter auch haben. Daher gibt es keinen Grund den Umlageschlüssel zu ändern.
Entscheidend ist, was im Mietvertrag dazu steht. Da müßte stehen: Söhne, die die Mieterin mehr als 2 mal im Monat besuchen, sind als weitere Person bei den Betriebskosten zu berechnen.
Grüße
Hans
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Meine Vermieterin meinte ja, ich hätte sie hintergangen, da ich nicht erwähnt habe, daß meine Söhne mich ab und zu besuchen. Meinen Lebensgefährten besuche ich fast täglich. Er hat in der Hinsicht keine Probleme.
Hinzu kommt, daß ich Hartz IV beziehe und meine Miete plus Nebenkosten teilweise bezahlt bekomme. Ich denke, daß Mehrkosten bei mir nicht berücksichtigt werden.
Es gib Ehepaare hier im Haus, die täglich Wäsche waschen und ein Bad nehmen. Soll ich für die etwa mitzahlen
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