Hallo,
grundsätzlich darf nach nach Köpfen abrechnet werden, es sei denn alle Wohnungen haben einen Wasserzähler.
Ungerechtigkeiten lassen sich dabei tatsächlich nicht vermeiden. Die Alternative wäre nach Größe der Wohnung abzurechnen oder eben mittels Wasserzählern in jeder Wohnung.
Deine beiden Söhne sind wassertechnisch als Besuch zu werten, den andere Mieter auch haben. Daher gibt es keinen Grund den Umlageschlüssel zu ändern.
Entscheidend ist, was im Mietvertrag dazu steht. Da müßte stehen: Söhne, die die Mieterin mehr als 2 mal im Monat besuchen, sind als weitere Person bei den Betriebskosten zu berechnen.
Grüße
Hans