Hallo Leute,
Ich brauche eure Hilfe..
Am 14.12.09 habe ich ein Mietvertrag unterschrieben und an die Wohnungsgesellschaft gesendet. ca. 3 Wochen später (10.01.2010) unterschrieben vom Geschäftsführer den Mietvertrag bekomme ich wieder zurück. Die Wohnung ist ganz neu, steht leer und der Einzugstermin ist am 14.04.2010.
Aber inzwischen habe ich anders überlegt und will die Wohnung nicht mehr mieten. Ich weiss dass ich kein Rücktrittsrechte habe und erst mit eine Kündigungsfrist von 3 Monate kann ich den MV kündigen.
Aber die Wohnungsgesellschaft hat im Vertrag ein Schreibfehler gemacht und statt Erdgeschoss haben die Obergeschoss geschrieben.
weiss jemand ob ich wegen diese Fehler den Mietvertrag anfechten kann ?
Für die Antworten bedanke ich im voraus.