Hallo liebe Forummitglieder,
ich habe gestern (29.08.) die fristlose Wohnungskündigung wegen Mietschulden im Briefkasten gefunden, ohne Poststempel, es sah auch so aus, als wäre der Brief schon mal geöffnet worden. Jedenfalls ist das Datum der Kündigung der 17.08. (der Brief kann aber allerfrühestens am 27.08. in den Briefkasten geworfen worden sein), die Frist für den Auszug der 02.09., außerdem wird noch "hilfsweise und rein vorsorglich ordentlich fristgemäß" zum 30.11.11 gekündigt.
Nun steht im Betreff "... Im Namen und in Vollmacht des Hauseigentümers: ...". Dieser Eigentümer ist mir jedoch nicht bekannt. Von einer anderen Mieterin weiß ich, dass das Haus kürzlich verkauft wurde, bisher gab es aber darüber keine offizielle Mitteilung von der Verwaltung, geschweige denn eine Hausverwaltervollmacht vom neuen Eigentümer. Ist die Kündigung somit unwirksam und kann ich Widerspruch einlegen?
Abgesehen davon sind meine Mietrückstände bis Ende der Woche getilgt, nur mit der neuen Miete für September muss ich mir noch was einfallen lassen. Ist damit die Kündigung erledigt? Oder greift dann die "fristgemäße" Kündigung zum 30.11.?
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen. Tausend Dank!