Dankeschön für deine Antwort! Also seit ich hier eingezogen bin wäre das der dritte Eigentümer, die Hausverwaltung hat auch dreimal gewechselt, nur dass anscheinend der jetzige Eigentümer die gleiche Hausverwaltung beauftragt hat, wie der vorherige. Im Mietvertrag stehen also noch ganz andere Vertragspartner drin.
Der Kündigung lag auch keine Verwaltervollmacht bei und wie gesagt, von einem Eigentümerwechsel wurden wir Mieter bisher nicht in Kenntnis gesetzt. Der angegebene Eigentümer ist aber definitiv ein anderer als der mir bekannte. Unterschrieben ist die Kündigung einmal von der Verwalterin und einer weiteren Person, da steht aber nur der Name, keine Funktion.
Also denke ich auch, dass die Kündigung nicht wirksam ist.
Oh man auf jeden Fall ganz vielen Dank, jetzt fühl ich mich schon sicherer.