zur Situation
Mein Geschäft verfügt über eine große Schafensterfront.
Diese kann durch parkende Autos von Kunden nicht eingesehen werden. Der Platz vor den Schaufenster ist dazu auch nicht als Parkfläche ausgewiesen. Einige Hinweise an den Vermieter
haben bis jetzt nichts bewirkt. ![]()
Bei nüchterner Betrachtung geht mir jeden Tag Kundschaft und somit auch Einnahmen verloren, die ich nur schätzen kann ! Seit Anfang März habe ich auf diesen Misstand hingewiesen. Meinem Vermieter habe ich im Monat Juli eine Mietkürzung um 100 € hingewiesen.
A. Ist dieser Betrag gerechtfertig ? (Mietbetrag 504,63 €)
B. Wäre das ein Grund für eine außerordendliche Kündigung ?
Vielen Dank für Ihre Antworten