Beiträge von ps996

    Sie haben das Ladenlokal so angemietet, wie es sich momentan anbietet.

    Wie Sie Ihre Umsatzverluste beziffern wollen, wird mir auf ewig ein Rätsel bleiben.

    Dieses Forum befasst sich zu 99,9% mit Mietrecht für Wohnraum. Für Gewerbemiete gibt es kein spezielles vergleichbares Mietrecht. Aber es gibt Anwälte, die sich gerne diesem Problem widmen.

    OK. Hier gibt es kein Rat für Gewerbetreibende !

    zur Situation
    Mein Geschäft verfügt über eine große Schafensterfront.
    Diese kann durch parkende Autos von Kunden nicht eingesehen werden. Der Platz vor den Schaufenster ist dazu auch nicht als Parkfläche ausgewiesen. Einige Hinweise an den Vermieter
    haben bis jetzt nichts bewirkt. :confused:
    Bei nüchterner Betrachtung geht mir jeden Tag Kundschaft und somit auch Einnahmen verloren, die ich nur schätzen kann ! Seit Anfang März habe ich auf diesen Misstand hingewiesen. Meinem Vermieter habe ich im Monat Juli eine Mietkürzung um 100 € hingewiesen.


    A. Ist dieser Betrag gerechtfertig ? (Mietbetrag 504,63 €)
    B. Wäre das ein Grund für eine außerordendliche Kündigung ?


    Vielen Dank für Ihre Antworten

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