Mietrürzung beim Gewerbeobjekt

  • zur Situation
    Mein Geschäft verfügt über eine große Schafensterfront.
    Diese kann durch parkende Autos von Kunden nicht eingesehen werden. Der Platz vor den Schaufenster ist dazu auch nicht als Parkfläche ausgewiesen. Einige Hinweise an den Vermieter
    haben bis jetzt nichts bewirkt. :confused:
    Bei nüchterner Betrachtung geht mir jeden Tag Kundschaft und somit auch Einnahmen verloren, die ich nur schätzen kann ! Seit Anfang März habe ich auf diesen Misstand hingewiesen. Meinem Vermieter habe ich im Monat Juli eine Mietkürzung um 100 € hingewiesen.


    A. Ist dieser Betrag gerechtfertig ? (Mietbetrag 504,63 €)
    B. Wäre das ein Grund für eine außerordendliche Kündigung ?


    Vielen Dank für Ihre Antworten

  • Sie haben das Ladenlokal so angemietet, wie es sich momentan anbietet.

    Wie Sie Ihre Umsatzverluste beziffern wollen, wird mir auf ewig ein Rätsel bleiben.

    Dieses Forum befasst sich zu 99,9% mit Mietrecht für Wohnraum. Für Gewerbemiete gibt es kein spezielles vergleichbares Mietrecht. Aber es gibt Anwälte, die sich gerne diesem Problem widmen.

  • Nüchtern betrachtet haben Sie sicher lediglich das Ladenlokal und nicht den Platz vor dem Schaufenster gemietet. Schon aus diesem Grund dürfte eine Mietminderung scheitern.

    Zitat

    Diese kann durch parkende Autos von Kunden nicht eingesehen werden. Der Platz vor den Schaufenster ist dazu auch nicht als Parkfläche ausgewiesen

    Vermag ich irgendwie nicht ganz nachzuvollziehen. Dies würde ja bedeuten, dass vor dem Schaufenster kein Fußweg verläuft....

  • Sie haben das Ladenlokal so angemietet, wie es sich momentan anbietet.

    Wie Sie Ihre Umsatzverluste beziffern wollen, wird mir auf ewig ein Rätsel bleiben.

    Dieses Forum befasst sich zu 99,9% mit Mietrecht für Wohnraum. Für Gewerbemiete gibt es kein spezielles vergleichbares Mietrecht. Aber es gibt Anwälte, die sich gerne diesem Problem widmen.

    OK. Hier gibt es kein Rat für Gewerbetreibende !

  • Zitat

    OK. Hier gibt es kein Rat für Gewerbetreibende !

    Richtig! Sie fragen doch auch nicht in einem Sanitärhandel nach einer Lesebrille, nur weil die zufällig (Klo)brillen im Programm haben, oder doch?

    Als Gewerbetreibender sind Sie Zwangsmitglied bei der IHK. Lassen Sie die doch für Ihren Beitrag auch etwas tun.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!