Lt. unserer allg. Mietbedingungen sind wir verpflichtet, wie auch gesetzlich festgelegt, unsere Wohnräume alle 5 Jahre und Küche/Bad/Toilette alle 3 Jahre zu renovieren.
Was ist allerdings wenn genau diese Mietbedingungen vor unserem Einzug nicht erfüllt wurden?
Wir wohnen jetzt seit 27 Monaten sprich seit Mai 2009 in dieser Wohnung und wollen nun zum Anfang des nächsten Monats zum Ende November kündigen.
In unserer Küche ist eine Wand(welche sich hinter unserer EBK befindet), die seit zig Jahren nicht renoviert wurde. Die sieht aus als wäre sie noch aus Zonenzeiten!!!! Weiterhin war die Tapete an der Decke nicht mehr wirklich an der Decke sondern löste sich bei Einzug schon von dieser. Außerdem wurde in der GESAMTEN WOHNUNG immer wieder "drübertapeziert" wodurch sich eine nicht unerhebliche dicke Schicht gebildet hat! Das ist Super an den Kanten der Türrahmen zu sehen. Wir hatten auch schon einen Maler in der Wohnung(dieser wurde vom Vermieter zur Renoveriung der Nachbarwohnung beauftragt) der uns bestätigt hat, dass in der Nachbarwohnung Zeitungen von 1930 unter der Tapete verborgen waren und unserer Wohnung dem Aussehen nach zu urteilen ein gleiches Urteil attestiert hat.
Um jetzt einmal zu meiner ursprünglichen Frage zurück zu kommen, müssen wir den anteilmäßigen Umfang der Renovierung nachkommen ![]()
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Das nächste Problem sind unsere recht hohen Fenster. Wir haben 2 1meter hohe Fenster übereinander. An diesen war schon bei Einzug Schimmel am Silikon. Nach ewig währendem Häckmäck mit unserem Vermieter sind sie dann nach ca 6 Monaten der Nachbesserung nachgekommen (das war übrigens der Einsatz des Malers in unserer Wohnung). Dieser Schimmel entsteht wahrscheinlich aufgrund von Wasser, welches sich am Fenster während des Winters von innen durch schwitzen während der Nacht etc festsetzt. Wir haben den Mist jeden morgen im Winter weggewischt und mit der Heizung auch schon versucht dem entgegenzuwirken, blieben dabei aber erfolglos... Mittlerweile ist der schimmel nun wiedergekehrt, wir waren machtlos dem entgegenzuwirken und sind uns auch nicht sicher ob sich das ganze nicht mittlerweile auch schon in den Fensterrahmen festgesetzt hat und sich nun von dort aus wieder auf das Silikon auswirkt.
Müssen wir für diese Kosten aufkommen, die durch die Schimmelbeseitigung entstehen werden? ![]()
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Ich bedanke mich im voraus schon einmal für eure Hilfe ![]()
Macht mich mit euren antworten bitte nicht unglücklich :o:o