fristlos gekündigt- angst vor selbstjustiz

  • Hallo,vielleicht kann mir ja jemand helfen:(

    wir wurden von Vermieter fristlos gekündigt,wegen Störung des Hausfriedens und angeblicher falscher Beschuldigung.
    Erstmal ist natürlich auch ein Fachanwalt eingeschaltet der jegliche Abmahnung und auch die fristlose Kündigung zurückweist,ausziehen wollen wir trotzdem und zwar schon seit längerer zeit,wir finden nur leider nix passendes.

    Nun zu meiner wirklichen Sorge,wir fahren in den kuzurlaub und das fällt genau in die zeit wo wir laut Kündigung aus der Wohnung sollen. Ich habe angst das unser Vermieter EVENTUELL Selbstjustiz betreiben könnte. was machen wir bloß wenn wir aus dem Urlaub wieder kommen und unsere Wohnung ist leer geräumt oder die Schlösser ausgetauscht.hat das jemand mal erlebt oder davon gehört. Der anwalt kann im vohrhinein nix tun man muss wohl warten "bis das Kind in den Brunnen gefallen ist".kann mir trotzdem jemand eine Antwort geben bitte.?

  • Wenn Sie glauben, das während Ihres Kurzurlaubes Schlimmes passiert, dann fahren Sie eben nicht in den Urlaub.
    Urlaub ist Luxus.
    Sie müssen das Wichtigere selbst abwägen.

  • Das ist zwar wirklich unangenehm, aber ich würde im Zweifelsfalle am angegebenen Datum in der Wohnung die Stellung halten, wenn dem Vermieter solche Gemeinheiten zuzutrauen sind. Ob es sich lohnen könnte, für das Wochenende ggf. Freunde zu bitten auf die Wohnung aufzupassen, kann ich nicht einschätzen, wäre wohl die zweite Wahl.

  • eigentlich schade dass selten nochmal wer sich die Mühe macht und schreibt wie es ausgegangen ist ...

    dies wäre oft interessanter und hilfreicher als nur die Antworten / Einschätzungen auf die Fragen ..

    >fristlos gekündigt,wegen Störung des Hausfriedens und angeblicher
    >falscher Beschuldigung.

    fristlos wäre hier ja schonmal garnicht drin, solange die miete pünktlich und vollständig gezahlt wird gibt es da nur die fristgerechte Kündigung aus wichtigem Grund mit entsprechender Beweislast beim Vermieter und der üblichen Kündigungsfrist (3,6,9 Monate)

    Selbstjustiz? ... viel Spass im Hotel auf Kosten des Vermieters ...

    mal von strafrechtlichen Folgen abgesehen, wir sind ja nicht im wilden Westen.

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