Kündigung wegen Eigenbedarf

  • Hallo,
    wir wohnen seit 1999 in der Wohnung ,diese wurde jetzt verkauft und prompt kam die Eigenbedarfskündigung. Dort steht aber nur ,das die Wohnung für die Tochter benötigt wird ,aber nicht warum.
    Die Tochter wohnt eine Straße weiter ,selbe Größe ,selbe Ausstattung ,sie sagte zu uns ,ihre Mutter hätte die Wohnung gekauft ,damit sie Miete spart ?! ( Die Muter kann ihr doch unsere Miete geben ,dann gleicht sich das aus?)
    Ist das ein Kündigungsgrund ,ist die wirksam ?
    Vielen Dank im voraus.

  • Hallo Jini,
    eine Kuendigung von Seiten des Vermieters bedarf vernueftige, nachvollziehbare Gruende. Desweiteren sind besondere "Punkte" der Art und Weise ( Schriftform, Form und Frist des Widerspruches usw. ) einer Kuendigung zu beachten. Ob die Darstellung der Kuendigungsgrund wie Sie Ihn darstellen ausreicht und die "Punkte" eingehalten worden sind, das kann Ihnen bestimmt ein Rechtsanwalt besser beantworten. ( Paragraf 569, 573 BGB )
    Da in der Regel das Mietrecht "Mieterfreundlich" ist, kann sich eine genauere Ueberpruefung sich eventuell lohnen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Die Tochter wohnt eine Straße weiter ,selbe Größe ,selbe Ausstattung ,sie sagte zu uns ,ihre Mutter hätte die Wohnung gekauft ,damit sie Miete spart ?! ( Die Muter kann ihr doch unsere Miete geben ,dann gleicht sich das aus?)
    Ist das ein Kündigungsgrund ,ist die wirksam ?

    Ich bin da nicht so sicher.
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    Tipp bzgl. Deiner Schreibweise: Plenk ? Wikipedia

  • Da steht :Auch deren Interesse an der Erlangung der Wohnung sei dargelegt worden


    Das ist bei mir ja nicht der Fall ,da steht nur drin ,das die Tochter in die Wohnung möchte ,aber nicht warum . Wie gesagt ,sie wohnt mit Ihrem Freund eine Strasse weiter in einer gleichwertigen Wohnung.

  • So ,ich habe jetzt die Antwort vom rechtsanwalt des mieterbundes ,bin aber genauso schlau ,wie vorher ,kann mir jemand die Rechtssprache erklären ?

    Antwort :Der Unterzeichner vertritt die Auffassung
    als Mietervertreter, dass der ledigliche
    Wortlaut "die Wohnung wird für die Tochter
    als Wohnung benötigt" nicht ausreichend ist.

    Hier müsste vielmehr erörtert werden.

    Allerdings muss auch immer beachtet werden,
    dass ein etwaiger Räumungsprozess mit Kosten
    verbunden ist. Sollten Sie keine
    Rechtsschutzversicherung haben, müsste unter
    Umständen Prozesskostenhilfe beantragt werden.

    Danke !!!!!!

  • Ich habe den 1. absatz vergessen :

    Der Unterzeichner gesteht ganz offen ein,
    dass die vorliegende Eigenbedarfskündigung
    vor den Amtsgerichten im Saarland ein
    Lotteriespiel ist. Es kann derzeit aufgrund
    der vermieterfreundlichen Rechtsprechung
    der Erstinstanzen nicht durch den Unterzeichner
    abgesehen werden, dass die ausgesprochene
    Kündigung als unwirksam bzw. wirksam erachtet
    wird.

  • Was ist denn an diesem Schreiben so schwer zu verstehen?

    Der Unterzeichner schreibt doch ganz deutlich, dass er keine Garantie auf den Ausgang der Klage gibt. Und das heißt nichts anderes als dieser bekannte Spruch: Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.

    Und Kerzen anzünden für die Heilige Notburga wird auch nichts bringen.

  • Ja ,aber hier wird ja angegeben ,das die Kündigung so nicht ausreicht

    "dass der ledigliche
    Wortlaut "die Wohnung wird für die Tochter
    als Wohnung benötigt" nicht ausreichend ist.

    Hier müsste vielmehr erörtert werden."

  • Ja ,aber hier wird ja angegeben ,das die Kündigung so nicht ausreicht
    "dass der (ledigliche) Wortlaut "die Wohnung wird für die Tochter als Wohnung benötigt" nicht ausreichend ist.
    Hier müsste vielmehr erörtert*) werden."


    *)"Erörtert" ist hier wohl leicht daneben (m.M.). Gemeint ist, dass hier echte Begründungen kommen müssten, also solche, die schon bei anderen Prozessen erfolgreich gebracht wurden.
    Jetzt deutlicher?

  • wenn ich da was eindeutiges gefunden hätte ,würde ich nicht fragen . Eine eindeutige Antwort ihrerseits wäre da mehr von Vorteil gewesen ,dann bietet nicht solche Foren an ,wenn ihr die Leute nur vollpflaumt.

  • Zitat

    Eine eindeutige Antwort ihrerseits wäre da mehr von Vorteil gewesen

    Wissen Sie überhaupt, wozu Foren heutzutage dienen sollen? Mit Sicherheit nicht für eine Rechtsberatung, die Sie auf Teufel komm raus, hier erwarten.

    Die nächste Frage richten Sie bitte an den Anwalt des Mietervereins, ich jedenfalls habe keine Lust mehr, Ihre Lesefaulheit und Dreistigkeit zu unterstützen.

  • Der Anwalt des Mieterbundes teilt Ihnen mit, dass er zwar die Auffassung vertritt, dass die ausgesprochene Eigenbedarfskündigung nicht ausreichend ist. Andererseits der Ausgang eines Rechtsstreits aufgrund der vermieterfreundlichen Rechtsprechnug der Erstinstanzen ungewiss ist.

    Und dennoch erwarten Sie jetzt hier im Forum eindeutigere Antworten?

  • DAs meine ich ja ,das ist die Eigenbedarfskündigung doch nicht gültig ,da die Begründung fehlt.


    Ich würde es anders formulieren: Die Eigenbedarfskündigung wurde ja vom VM ausgesprochen und gilt demzufolge solange, bis sie entweder vom VM zurückgezogen ODER von einem Gericht rechtskräftig für ungültig erklärt wurde.
    Sie dürfte jedoch nach Ansicht des MB-RA und von uns hier wirkungslos und nicht durchsetzungsfähig sein, da ihr eine rechtssichere Begründung fehlt.
    Nun noch mehr claro?

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