Beiträge von Jini

    Ich habe den 1. absatz vergessen :

    Der Unterzeichner gesteht ganz offen ein,
    dass die vorliegende Eigenbedarfskündigung
    vor den Amtsgerichten im Saarland ein
    Lotteriespiel ist. Es kann derzeit aufgrund
    der vermieterfreundlichen Rechtsprechung
    der Erstinstanzen nicht durch den Unterzeichner
    abgesehen werden, dass die ausgesprochene
    Kündigung als unwirksam bzw. wirksam erachtet
    wird.

    So ,ich habe jetzt die Antwort vom rechtsanwalt des mieterbundes ,bin aber genauso schlau ,wie vorher ,kann mir jemand die Rechtssprache erklären ?

    Antwort :Der Unterzeichner vertritt die Auffassung
    als Mietervertreter, dass der ledigliche
    Wortlaut "die Wohnung wird für die Tochter
    als Wohnung benötigt" nicht ausreichend ist.

    Hier müsste vielmehr erörtert werden.

    Allerdings muss auch immer beachtet werden,
    dass ein etwaiger Räumungsprozess mit Kosten
    verbunden ist. Sollten Sie keine
    Rechtsschutzversicherung haben, müsste unter
    Umständen Prozesskostenhilfe beantragt werden.

    Danke !!!!!!

    Da steht :Auch deren Interesse an der Erlangung der Wohnung sei dargelegt worden


    Das ist bei mir ja nicht der Fall ,da steht nur drin ,das die Tochter in die Wohnung möchte ,aber nicht warum . Wie gesagt ,sie wohnt mit Ihrem Freund eine Strasse weiter in einer gleichwertigen Wohnung.

    Hallo,
    wir wohnen seit 1999 in der Wohnung ,diese wurde jetzt verkauft und prompt kam die Eigenbedarfskündigung. Dort steht aber nur ,das die Wohnung für die Tochter benötigt wird ,aber nicht warum.
    Die Tochter wohnt eine Straße weiter ,selbe Größe ,selbe Ausstattung ,sie sagte zu uns ,ihre Mutter hätte die Wohnung gekauft ,damit sie Miete spart ?! ( Die Muter kann ihr doch unsere Miete geben ,dann gleicht sich das aus?)
    Ist das ein Kündigungsgrund ,ist die wirksam ?
    Vielen Dank im voraus.

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