wenn ich da was eindeutiges gefunden hätte ,würde ich nicht fragen . Eine eindeutige Antwort ihrerseits wäre da mehr von Vorteil gewesen ,dann bietet nicht solche Foren an ,wenn ihr die Leute nur vollpflaumt.
Beiträge von Jini
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DAs meine ich ja ,das ist die Eigenbedarfskündigung doch nicht gültig ,da die Begründung fehlt.
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Ja ,aber hier wird ja angegeben ,das die Kündigung so nicht ausreicht
"dass der ledigliche
Wortlaut "die Wohnung wird für die Tochter
als Wohnung benötigt" nicht ausreichend ist.Hier müsste vielmehr erörtert werden."
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Ich habe den 1. absatz vergessen :
Der Unterzeichner gesteht ganz offen ein,
dass die vorliegende Eigenbedarfskündigung
vor den Amtsgerichten im Saarland ein
Lotteriespiel ist. Es kann derzeit aufgrund
der vermieterfreundlichen Rechtsprechung
der Erstinstanzen nicht durch den Unterzeichner
abgesehen werden, dass die ausgesprochene
Kündigung als unwirksam bzw. wirksam erachtet
wird. -
So ,ich habe jetzt die Antwort vom rechtsanwalt des mieterbundes ,bin aber genauso schlau ,wie vorher ,kann mir jemand die Rechtssprache erklären ?
Antwort :Der Unterzeichner vertritt die Auffassung
als Mietervertreter, dass der ledigliche
Wortlaut "die Wohnung wird für die Tochter
als Wohnung benötigt" nicht ausreichend ist.
Hier müsste vielmehr erörtert werden.
Allerdings muss auch immer beachtet werden,
dass ein etwaiger Räumungsprozess mit Kosten
verbunden ist. Sollten Sie keine
Rechtsschutzversicherung haben, müsste unter
Umständen Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Danke !!!!!! -
Da steht :Auch deren Interesse an der Erlangung der Wohnung sei dargelegt worden
Das ist bei mir ja nicht der Fall ,da steht nur drin ,das die Tochter in die Wohnung möchte ,aber nicht warum . Wie gesagt ,sie wohnt mit Ihrem Freund eine Strasse weiter in einer gleichwertigen Wohnung.
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Hallo,
wir wohnen seit 1999 in der Wohnung ,diese wurde jetzt verkauft und prompt kam die Eigenbedarfskündigung. Dort steht aber nur ,das die Wohnung für die Tochter benötigt wird ,aber nicht warum.
Die Tochter wohnt eine Straße weiter ,selbe Größe ,selbe Ausstattung ,sie sagte zu uns ,ihre Mutter hätte die Wohnung gekauft ,damit sie Miete spart ?! ( Die Muter kann ihr doch unsere Miete geben ,dann gleicht sich das aus?)
Ist das ein Kündigungsgrund ,ist die wirksam ?
Vielen Dank im voraus.
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