Kündigung wegen Eigenbedarfs

  • Hallo,
    zu meiner Situation:

    Ich wohne hier seit Februar 2010. Nun hat meine Vermieterin mir eine Kündigung geschickt. Den Grund kann ich daraus erst mal nicht ersehen. In der Kündigung steht : "Sehr geehrte Herr Buchholz,
    hiermit kündige ich das Mietverhältniss zum 1. November 2011. ".
    Datum 26.07.2011
    Das wars. :)
    Am nächsten Tag kam dann der Lebensgefährte meiner Vermieterin und hat mir die Kündigung erklärt. Also nicht meine Vermieterin selbst hat Stellung bezogen sondern der Lebensgefährte. Was ich auch erstmal sehr merkwürdig fand.nunja. er fragte mich ob ich die Kündigung schon gelesen habe. er meinte dann, das er die Wohnung für seine Pfelgebedürftige Mutter benötige. Sie könne wohl keine Treppen mehr steigen und kaum laufen, in meiner WG gibt es ja keine Treppen usw.. Er würde dann nebenan mit meiner Vermieterin einziehen und würde einen durchbruch in meine Wand auf den Hof machen damit die Mutter mal raus könne.In Ihre Wohnung würde Ihr gemeinsamer Sohn dann einziehen .
    Die Kündigung hätte nix persönliches mit mir zu tun.

    Dazu noch: Nebenan ist das Haus leer, da hat vorher meine Vorherige Vermietrin gewohnt, das war die Mutter von meiner jetzigen Vermieterin.Diese ist aber im Februar dieses Jahres leider verstorben.

    So: nun zu meiner Frage?
    Ist das rechtens was die machen? Eigenbedarf darf doch nur wegen engsten Familienangehörigen gestellt werden dazu zählt doch die Mutter des Lebensgefährten nicht und in der Kündigung muss doch die begründung drin stehen?
    Ich hatte sowieso vor 2012 auszuziehen aber es geht mir ums Prinzip. und hab ich Irgendwelche Schadenersatzansprüche die ich geltend machen kann?

    lg mike

  • Wenn der Anlass nicht so ernst wäre, kann man über diese Kündigung nur laut lachen.

    1. Im Kündigungsschreiben muss bei Eigenbedarfskündigung die Person genannt werden, für die die Wohnung benötigt wird.

    2. Die mündliche Erklärung durch den Lebensgefährten ändert nichts an der Tatsache, dass diese Kündigung ein Witz ist.

    3. Unter gewissen Umständen wäre eine Kundigung wegen des Eigenbedarfs für die Mutter des Lebensgefährten denkbar. Zu dem Thema habe ich einen Beitrag im Mietrechtslexikon gefunden:

    Eigenbedarf zugunsten der Eltern der Lebensgefährtin (und Großeltern des gemeinsamen Kindes) kommt als Kündigungsgrund nur in besonderen Einzelfällen in Betracht
    LG Lübeck Beschluß vom 8.
    März 1999 , Az: 14 S 386/98

    4. Abgesehen davon, dass diese Kündigung ungültig ist und Sie genau genommen darauf nicht reagieren müssten, sollten Sie signalisieren, dass Sie mit einer entsprechenden Abfindung bereit wären, auszuziehen.

  • Hallo mikken,

    meinen beiden Vorrednern kann ich mich nur anschliessen.
    Du bräuchtest auf diese "Kündigung" eigentlich noch nicht mal zu reagieren.
    Mit dem 1.11. scheint wohl eher der 31.10. gemeint zu sein.
    Wenn Du sowieso nächstes Jahr ausziehen möchtest, wäre ein Mietaufhebungsvertrag mit einer Entschädigungssumme zu Deinen Gunsten und ein Verzicht der VM auf irgendwelche Renovierungskosten und Sofortauszahlung der Mietkaution eine geschickte Sache.
    Tipp: Rede mit ihr und poste mal deren Meinungsfindung.

  • Wenn der Anlass nicht so ernst wäre, kann man über diese Kündigung nur laut lachen.

    1. Im Kündigungsschreiben muss bei Eigenbedarfskündigung die Person genannt werden, für die die Wohnung benötigt wird.

    2. Die mündliche Erklärung durch den Lebensgefährten ändert nichts an der Tatsache, dass diese Kündigung ein Witz ist.

    3. Unter gewissen Umständen wäre eine Kundigung wegen des Eigenbedarfs für die Mutter des Lebensgefährten denkbar. Zu dem Thema habe ich einen Beitrag im Mietrechtslexikon gefunden:

    Eigenbedarf zugunsten der Eltern der Lebensgefährtin (und Großeltern des gemeinsamen Kindes) kommt als Kündigungsgrund nur in besonderen Einzelfällen in Betracht
    LG Lübeck Beschluß vom 8.
    März 1999 , Az: 14 S 386/98

    4. Abgesehen davon, dass diese Kündigung ungültig ist und Sie genau genommen darauf nicht reagieren müssten, sollten Sie signalisieren, dass Sie mit einer entsprechenden Abfindung bereit wären, auszuziehen.

    :)

    das hatte ich mir gedacht...

    ja ich hab ein schreiben fertig gemacht das werde ich denen zukommen lassen und dann warte ich auf reaktionen...weil so gehts ja nicht....weil ich sitz ja dann quasi wegen denen auf der strasse falls ich nix finde in der zeit...sieht nämlich nicht so gut aus auf dem wohnungsmarkt hier bei mir zurzeit :(...


    dnake ihnen beiden aber erstmal sehr für ihre antworten ;)

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