Gasetagenheizung Wartung, Rechnung von Handwerker direkt an den Mieter

  • Hallo zusammen,

    Wartung der Gastherme Rechnung direkt von Heizungsbauer an den Mieter ?

    Ist der Heizungsbauer berechtigt mir die Wartung direkt in Rechnung zu stellen? Ich bin bisher davon ausgegangen, das dies der Vermieter über die Nebenkostenabrechnung tun muss, schließlich bin ich nicht der Auftraggeber.


    Danke und viele Grüße

  • Ja. Jeder ist berechtigt, jedem eine Rechnung zu stellen. Ob man diese bezahlen muss ist ein anderes Thema.

    Bezahlen muss man die Rechnung von der Wartungsfirma nur, wenn man als Mieter den Auftrag selber erteilt hat. Wer bestellt der bezahlt auch, so ist der Grundsatz. Aus diesem Grund sollte man als Mieter immer die Beauftragung überlassen. In manchen Mietverträgen steht eine Klausel, dass sich der Mieter um die Wartung selber kümmert, aber so etwas ist unwirksam.

    In der Rechnung könnten auch Reparaturen enthalten sein, die man als Mieter nicht bezahlen muss. Im Zuge der Nebenkostenabrechnung lässt sich das dann überprüfen.

  • Unser Vermieter hat den beauftragt, die Rechnung haben wir dann bekommen.

    Stehet folgendes im Mietvertrag.. Der Mieter ist verpflichtet , die Wartung der Gastherme einmal jährlich durch die Firma Heizungsbauer auf seine Koste durchführen zu lassen.

    Dann muss auch der Vermieter die Rechnung bezahlen. Über die Nebenkostenabrechnung dann auf uns umlegen ?

  • Schreiben Sie an die Firma und erklären Sie, dass Sie den Auftrag nicht erteilt haben und deshalb keine Veranlassung sehen, diese bezahlen zu müssen.

    Falls der Vermieter Sie anschließend darauf ansprechen sollte, antworten Sie ihm freundlich, dass es bekannt ist, dass Sie die Kosten tragen müssen und Sie das im Zuge der Nebenkostenabrechnung auch gerne tun werden.

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