Gasetagenheizung Wartung, Rechnung von Handwerker direkt an den Mieter

  • Hallo zusammen,

    Wartung der Gastherme Rechnung direkt von Heizungsbauer an den Mieter ?

    Ist der Heizungsbauer berechtigt mir die Wartung direkt in Rechnung zu stellen? Ich bin bisher davon ausgegangen, das dies der Vermieter über die Nebenkostenabrechnung tun muss, schließlich bin ich nicht der Auftraggeber.


    Danke und viele Grüße

  • Ja. Jeder ist berechtigt, jedem eine Rechnung zu stellen. Ob man diese bezahlen muss ist ein anderes Thema.

    Bezahlen muss man die Rechnung von der Wartungsfirma nur, wenn man als Mieter den Auftrag selber erteilt hat. Wer bestellt der bezahlt auch, so ist der Grundsatz. Aus diesem Grund sollte man als Mieter immer die Beauftragung überlassen. In manchen Mietverträgen steht eine Klausel, dass sich der Mieter um die Wartung selber kümmert, aber so etwas ist unwirksam.

    In der Rechnung könnten auch Reparaturen enthalten sein, die man als Mieter nicht bezahlen muss. Im Zuge der Nebenkostenabrechnung lässt sich das dann überprüfen.

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