Nachbar nutzt meinen Strom - riesige Nachzahlung

  • Hallo zusammen.


    Ich bin zum September 25 in eine neue Wohnung gezogen. Das Haus ist recht alt, vieles wurde immer nur provisorisch repariert.

    Nach einem Jahr habe ich nun einen Stromverbrauch von 4153 kW/h. Da ich sehr auf meinen Verbrauch achte, bis auf meinen Kühlschrank nichts dauerhaft laufen habe und sogar auf Backofen, Herd, Warmwasser in der Küche etc. verzichte, konnte ich mir diesen Verbrauch nicht erklären. Ich habe mich an meine Vermieterin gewandt, die einen Elektriker beauftragt hat, mal zu prüfen, ob hier irgendwo ein Fehler vorliegt.

    Dabei kam heraus, dass der gesamte Strom im Keller, der bis auf den Laden des Rasenmäherakkus nur von der zweiten Partei im Haus genutzt wird (uralter TK-Schrank und ebenfalls sehr veralteter Trockner, der mindestens zweimal in der Woche läuft), auf meinen Zähler läuft. Ebenso der Strom für das Licht im Treppenhaus und die Außenbeleuchtung.


    Für die Zukunft wurde mir nun von der Vermieterin zugesichert, dass der Elektriker hier alles trennen wird. Das bringt mir jedoch nichts, was die riesige Nachzahlung betrifft. Diese bricht mir finanziell das Genick. Die Nachbarin ist hier jedoch nicht einsichtig "der TK-Schrank ist ja seit Juli sowieso kaputt", beim Trockner wurde achselzuckend der Stecker gezogen. Sie meint, sie zahle ja ohnehin schon sehr viel für Strom und wäre froh, dass sie wenigstens eine kleine Rückzahlung bekäme.

    Laut Vermieterin sollen wie da selbst eine Lösung untereinander finden, sie hält sich da raus.


    Habe ich rechtlich irgendeinen Anspruch?

  • Habe ich rechtlich irgendeinen Anspruch?

    Ja. Dieser ergibt sich aus §812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung).

    Sie können damit gegen die Nachbarin Ihre Forderung stellen. Es wäre aber auch möglich und eine Überlegung Wert, die Forderung gegen den Vermieter zu stellen. Gegen diesen hat man in so einer Situation nämlich noch etwas mehr juristische Druckmittel, da die fehlerhafte Verkabelung einen Mangel darstellt und somit Ansprüche aus §536a BGB entstehen.

    Für die verbrauchte Menge an Strom durch die Nachbarin und den Allgemeinstrom kann man natürlich nur eine Schätzung ansetzen. Entweder macht man das über den üblichen Stromverbrauch, den Sie früher im Durchschnitt hatten, oder man berechnet anhand der Leistung der angeschlossenen Verbraucher die kWh grob hoch.

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