Gartenbenutzung für einen Mieter - Betriebskosten werden auf alle Mieter umgelegt

  • Hallo,

    Es handelt sich um ein 8 Familienhaus, im Erdgeschoss befinden sich 2 Appartements und eine 2- Zimmer Wohnung, an dieser Seite liegt ein ca. 300 qm grosser Garten, eingewachsen mit einer Hecke.

    In allen 8 Mietverträgen ist nur eine Terrasse bzw. ein Balkon aufgeführt, kein Garten, keine Gartennutzung. Der Mieter iin der 2 Zimmerwohnung nutzt den Garten. Was bisher niemand gestört hat, jetzt wurde jedoch ein Hausmeister (= dieser besagte Mieter) mit der Grundstückspflege und dem Winterdienst beauftragbeauftragt. Die Jahre zuvor wurden alle diese Arbeiten vom Eigentümer (der zwischenzeitlich verstorben ist) mit Hilfe von dem Mieter ausgeführt. Jetzt sind diese Nebenkosten durch die Beauftragung des HausmeisteHausmeisters natürlich erheblich gestiegen und auf uns alle umgelegt, was ja soweit auch alles korrekt ist. Aber die anderen Mieter sind nicht damit einverstanden, dass sie für die Pflege dieses Gartens zahlen müssen, den ja nur der eine Mieter nutzt. Selbst wollen sie aber den Garten auch nicht nutzen. Der Vermieter sagt jedoch, dass ist eben so.

    Jetzt wird nach einer Lösung gesucht, bzw. die Frage gestellt, ob die restlichen Mieter sich dagegen wehren können.

  • Das ist durchaus eine etwas verzwickte Situation, wenn den Beteiligten nicht so ganz klar ist, wie die Regelung genau ist und ob der Vermieter alles richtig macht. Keiner will sich benachteiligt fühlen.

    Für die rechtliche Einordnung muss man zunächst mal die Nutzungsrechte getrennt von den Kosten anschauen, denn das hängt nicht unmittelbar zusammen.

    Selbst wollen sie aber den Garten auch nicht nutzen.

    Darauf kommt es gar nicht an, sondern darauf, ob alle Mieter den Garten theoretisch nutzen dürften, wenn sie denn wollen würden. Mit anderen Worten, ob es ein Gemeinschaftsgarten ist oder laut Vertrag das alleinige Nutzungsrecht des einen Mieters, oder vielleicht gehört es sogar zu dessen Mietsache. Man müsste also im Vertrag schauen, was da zum Garten geregelt ist.

    Wenn es ein Gemeinschaftsgarten ist, dann müssen auch alle die Kosten mit tragen, auch wenn sie den Garten nicht nutzen. Es sei denn, es ist im Vertrag geregelt, dass die Arbeiten von den Mietern im Wechsel aufgeführt werden. Dann müssen diese das auch tun dürfen um Kosten zu sparen.

    Was ist denn im Vertrag oder einer vereinbarten Hausordnung zum Garten geregelt worden?

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