Nebenkosten bei Untermietvertrag mit Inklusivmiete – Nachforderung zulässig?

  • Mal angenommen, eine Person U mietet von einer Hauptmieterin eine Wohnung bzw. ein Zimmer im Rahmen eines Untermietvertrages.

    Im schriftlichen Untermietvertrag ist eine monatliche Gesamtmiete vereinbart, in der ausdrücklich steht, dass sämtliche Nebenkosten in der Miete enthalten sind (Inklusivmiete). Eine separate Vereinbarung über Nebenkostenvorauszahlungen oder eine spätere Abrechnung ist nicht ausdrücklich geregelt.

    Nach einiger Zeit erstellt die Hauptmieterin dennoch eine Nebenkostenabrechnung und fordert von der Untermieterin eine zusätzliche Nachzahlung.

    Frage:
    Ist eine solche nachträgliche Nebenkostenabrechnung bzw. Nachforderung rechtlich zulässig, obwohl im Vertrag eine Inklusivmiete vereinbart wurde?

  • Ist eine solche nachträgliche Nebenkostenabrechnung bzw. Nachforderung rechtlich zulässig, obwohl im Vertrag eine Inklusivmiete vereinbart wurde?

    Ja. Es gibt kein Gesetz, das es verbietet, eine Abrechnung zu erstellen und Forderungen zu stellen. Jedoch kann man als Mieter diese Forderungen zurückweisen, wenn der Vermieter keinen rechtlichen Anspruch darauf hat aufgrund des Vertrags.

    Bei Wohnungen muss über die Heizkosten in aller Regel trotz Inklusivmiete abgerechnet werden. Allerdings ist das bei Untervermietung von Einzelzimmern anders, da es hierfür Ausnahmen gibt.

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