Beiträge von allymare

    Mal angenommen, eine Person U mietet von einer Hauptmieterin eine Wohnung bzw. ein Zimmer im Rahmen eines Untermietvertrages.

    Im schriftlichen Untermietvertrag ist eine monatliche Gesamtmiete vereinbart, in der ausdrücklich steht, dass sämtliche Nebenkosten in der Miete enthalten sind (Inklusivmiete). Eine separate Vereinbarung über Nebenkostenvorauszahlungen oder eine spätere Abrechnung ist nicht ausdrücklich geregelt.

    Nach einiger Zeit erstellt die Hauptmieterin dennoch eine Nebenkostenabrechnung und fordert von der Untermieterin eine zusätzliche Nachzahlung.

    Frage:
    Ist eine solche nachträgliche Nebenkostenabrechnung bzw. Nachforderung rechtlich zulässig, obwohl im Vertrag eine Inklusivmiete vereinbart wurde?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!