Verbot Hunde- und Katzenhaltung

  • Hey,


    wir sind vor kurzem in eine EG Wohnung mit Garten gezogen und da wir beide mit Hunden aufgewachsen sind, wollten wir uns nun einen Hund aus dem Tierschutz holen.

    Laut Inserat wäre Tierhaltung nach Vereinbarung erlaubt. Auch im Vertrag steht nichts von einem Verbot.
    Wir wohnen in einer Gartenstadt und in so ziemlich jedem zweiten Haus gibt es Hunde und Katzen.

    Als wir nun unser Vorhaben beim Vermieter ansprechen, kam folgende Mail als Antwort:


    wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 27.07.2026 bezüglich einer zukünftigen Hundehaltung in Ihrer o.g. Wohnung.
    Leider haben wir in unserer Mieterschaft durch die Hunde- bzw. Katzenhaltung in der Wohnung erhebliche Störungen/Beeinträchtigungen in der Vergangenheit feststellen müssen. So beschwerten sich z.B. Nachbarn der Katzenhalter über Gerüche im Hausflur oder auch im Bereich von Mülltonnen durch die Entsorgung der Katzenstreus. Hinzu kamen entstandene Schäden in den Wohnungen, die nicht immer mieterseitig sofort behoben wurden und somit zu unangenehmen Diskussionen im Nachhinein führten.

    Über einen Hundehalter beschwerten sich die Nachbarn, da sie sich wegen des lauten Hundegebells gestört fühlten.
    Aus diesen gemachten Erfahrungen möchten wir nach wie vor, im Sinne des Mieterfriedens, von einer Zustimmung zur Hunde- und Katzenhaltung in Ihrer Wohnung absehen.


    Ich habe bereits mit einer Freundin gesprochen, die Jura studiert hat. Sie und auch andere Berichte aus dem Internet sagen, dass dieses Verbot so nicht gültig ist.
    Der Mieterschutzbund hat mal wieder erst in 2-3 Wochen einen freien Termin.


    Was ist euer Wissen zu dem Thema? Kann man dem Vermieter mitteilen, dass dies so nicht möglich ist und wir ein Anrecht haben.


    Kurze Eckpunkte: wir kennen uns mit Hunden aus, mein Partner könnte den Hund mit zur Arbeit nehmen, wir kümmern uns um eine Hundehaftpflicht und wir haben auch genügend Leute, die beispielsweise bei Urlaub etc. aufpassen würden


    Danke und Grüße

  • Da wirst Du vermutlich nicht weiterkommen.

    Unter die Kleintierregelung fallen Hunde und Katzen nicht.

    Eine Geruchs und Geräuschbelästigung kann auch nicht ausgeschlossen werden.

    Ideal wäre gewesen, dir das Halterecht für Hunde und Katzen im Mietvertrag eintragen zu lassen.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Sie und auch andere Berichte aus dem Internet sagen, dass dieses Verbot so nicht gültig ist.

    Diese Einschätzung ist richtig. Wohl hat der Vermieter die Möglichkeit, die Erlaubnis zu verweigern, aber das kann nicht pauschal erfolgen sondern nur nach Abwägung der Interessen im Einzelfall. Diese Abwägung hat der Vermieter aber nicht vorgenommen, denn er teilt nur allgemeine Befürchtungen. Er müsste Grunde haben, die sich speziell auf den anzuschaffenden Hund beziehen. Er kann nicht vor früheren Erfahrungen darauf schließen, dass es die gleichen Störungen auch mit diesem Hund geben wird.

    Die Rechtsprechung zu dem Thema ist ziemlich klar, z.B. hier:

    Zitat von BGH, Urteil vom 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Die Beantwortung der Frage, ob die Haltung von Haustieren in dem hier gegebenen Fall, dass eine wirksame mietvertragliche Regelung fehlt, zum vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne von § 535 Abs. 1 BGB gehört, erfordert eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten. Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische Lösung verbietet. Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung sowie des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter, und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Handhabung durch den Vermieter sowie besondere Bedürfnisse des Mieters (Blank, aaO; Knops, aaO).

    Man sollte daher erneut um Erlaubnis bitten mit dem Hinweis, dass man die Gründe des Vermieters nicht anerkennt, da es nur allgemeine Befürchtungen sind, für deren wahr werden der Vermieter keine Anhaltspunkte nennt.

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