fehlende + offensichtlich falsche Abrechnungen

  • Wir haben unser Mietobjekt zum 31.03.2026 verlassen und bis dahin bereits diverse Male reklamiert, dass diverse Nebenkostenabrechnungen

    d.h. 2020-2022 fehlen - 2023 falsch war - 2024 fehlt und 2025 falsch war

    Kaution wird aktuell zurückgehalten ( bis 6 Monate wäre legitim ) wichtig zu wissen wäre in diesem Fall aber, dass wir grundsätzlich da gewollt Heizung + Nebenkosten höher bezahlt haben um Nachforderungen zu vermeiden, aus diesen Abrechnungen höchstwahrscheinlich Geld zu erwarten hätten einschließlich der Kaution.

    Meine Rechtsschutz hatte leider kein Mietrecht und ich wüsste gern, wie ich da nun am ehesten vorgehen kann.

    Vlt. kennt auch jemand einen guten RA, der da weiterhelfen könnte.

  • Das ist sicherlich sehr ärgerlich, dass der Vermieter nicht so pflichtbewusst ist und seine Aufgaben erledigt. Doppelt so ärgerlich, wenn man das Gefühl hat, er könnte vielleicht die Abrechnung absichtlich zurückhalten um ein Guthaben nicht auszahlen zu müssen.

    Das sind jetzt zwei Dinge, die man angehen kann.

    1. Die fehlenden Abrechnungen
    Relevant sind hier nur die von 2022 und 2024. Für weiter zurück liegende ist die Verjährung eingetreten, gerechnet 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Abrechnung hätte zugehen müssen. Diese kann man einfordern, jedoch eventuell mit gerichtlicher Hilfe.

    Während der Mietzeit kann man die Vorauszahlung zurück halten, doch nach dem Mietverhältnis geht das nicht mehr, auch keine Rückforderung.

    2. Die falschen Abrechnungen
    Hier kommt es darauf an, ob schon Einwände gegen die Abrechnung geltend gemacht wurden, wofür man 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung Zeit hat. Wenn die Zeit verstrichen ist, hat die Abrechnung trotz Fehler Bestand. Ausnahme ist nur, wenn die Abrechnung formell unwirksam ist.

    Welche Fehler haben Sie denn in den Abrechnungen gefunden, und hatten Sie diese dem Vermieter gegenüber schriftlich moniert?

  • guten Morgen Fruggel ;)

    in 2024 erhielten wir die Abrechnung für 2023 innerhalb dieser waren der eine völlig falsche Vorauszahlungssumme mitgeteilt worden. Auf der basiert ja dann alles weitere . Reklamiert wurde das direkt nach Erhalt und bisher erfolgte hierzu leider keine Korrektur

    in 2025 genau dasselbe wieder falsche Vorausszahlungswerte übermittelt ,woraus dann logischerweise eine Forderung resultieren würde.

    Beispiel wir zahlen 3.600 Heizkosten voraus im Jahr

    bei der Abrechnung stand 2023 als Vorauszahlung: 1.325 diese Summe stellt jedoch genau die mtl.Miete inkl.Heiz + Nebenkosten dar) das ist offensichtlich ein Übermittlungsfehler

    Es handelt sich um ein Doppelhaus insgesamt 170 qm wobei wir nur 105 bewohnt haben.

  • und bisher erfolgte hierzu leider keine Korrektur

    Ein Vermieter ist auch gar nicht verpflichtet, eine Korrektur zu schicken, außer in besonderen Fällen. Man rechnet als Mieter selber aus, wie viel man dem Vermieter unter Berücksichtigung der Fehler schuldet und leistet den Betrag. Wenn sich ein Guthaben ergibt, fordert man das, und wenn nichts kommt, darf man es mit der Miete aufrechnen.

    Sofern man die Einwände innerhalb der 12-Monats-Frist rechtzeitig und wenn möglich nachweisbar dem Vermieter hat zukommen lassen, dann gilt die Verjährung von 3 Jahren ab Entstehen des Anspruchs.

    Wie reagiert der Vermieter, wenn Sie ihn anrufen und auf die fehlenden Abrechnungen hinweisen, um die Zusendung zu erbitten?

  • Wenn sich ein Guthaben ergibt, fordert man das, und wenn nichts kommt, darf man es mit der Miete aufrechnen.

    Ist das irgendwo geregelt?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Ist das irgendwo geregelt?

    Gemäß §556 Abs. 3 BGB i.V.m. §259 ist die Abrechnung allein für sich genommen nicht die Forderung des Vermieters selbst, sondern soll nur eine Aufstellung der Kosten und des Anteils für den Mieter darstellen. Sinn ist, feststellen zu können, wie viel man dem Vermieter noch schuldet oder zurück zu bekommen hat. Ist dies unter Berücksichtigung der Fehler möglich, hat die Abrechnung bereits den vom Gesetzgeber beabsichtigen Zweck erfüllt. Die Nebenkostenabrechnung ist nicht mehr als ein Teil der Miete, da man im Laufe des Jahres nur Vorauszahlungen geleistet hat.

  • Gemäß §556 Abs. 3 BGB i.V.m. §259

    Das habe ich noch nicht verstanden.

    Was haben die genannten Paragraphen mit dem aufrechnen der Miete zu tun, wenn aus dem letzten Abrechnungszeitraum der Nebenkostenabrechnung dem Mieter noch ein Guthaben zusteht?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Was haben die genannten Paragraphen mit dem aufrechnen der Miete zu tun

    Da habe ich in der Erklärung tatsächlich einen Schritt ausgelassen, warum die Verwirrung geblieben ist.

    Ich habe die Antwort so formuliert, weil ich heraus stellen wollte, dass Einwände gegen die Abrechnung eine Zustimmung des Vermieters oder eine Klärung mit diesen nicht bedürfen, was aber viele glauben. Der Vermieter muss auf die Einwände noch nicht mal antworten. Wenn er der Meinung ist, dass seine Berechnung korrekt ist, kann er antworten oder direkt Klage einreichen.

    Die Aufrechnung mit der Miete ist ein Recht, das sich mit §387 und 388 BGB begründet. Den unstreitigen Teil schuldet man aber. Manche Mieter zahlen gar nichts, während sie auf Antwort des Vermieter warten, aber das ist nicht korrekt.

    Welche Erfahrung hatten Sie denn schon mal in der Vergangenheit gemacht mit einer Abrechnung, die Fehler enthielt? Kam es zu Diskussionen mit dem Vermieter?

  • Den unstreitigen Teil schuldet man aber.

    Das ist mir bekannt.

    Welche Erfahrung hatten Sie denn schon mal in der Vergangenheit gemacht mit einer Abrechnung, die Fehler enthielt? Kam es zu Diskussionen mit dem Vermieter?

    Ich möchte das hier nicht so breittreten ist ja nicht mein Thread.

    Ich habe keine Diskussion mit meinem Vermieter aber dieser hat bei der letzten Nebenkostenabrechnung nicht alle Nebenkostenvorauszahlungen berücksichtigt.

    Habe dagegen ende letzten Jahre schriftlich Einspruch eingelegt und bis jetzt ist noch nichts geschehen.

    Muss ich bedenken haben, mein Geld nicht zu bekommen?

    Gibt es da Fristen?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Moin lieber Fruggel,

    sry das ich mich erst jetzt melde, aber ich war beruflich eingespannt.

    Bisher hat unser Vermieter eigentlich garnicht reagiert. Auf meine Bitten hin korrekte Abrechnungen zu präsentieren, wäre ihm der Fehler nicht klar. So ein Argument kann ich jedoch nicht stehen lassen, da es die Summe der Vorauszahlungen gibt bzw. gab und auch die welche dem E-Versorger genannt wurden. Diese Summen weichen enorm voneinander ab.

    Es gab noch weitere Punkte angeblich wäre Miete nicht gezahlt - Blödsinn Konto-auszüge belegen einwandreie Zahlungen.

    Ich denke um einen RA kommt man da leider nicht mehr drum herum.

  • Ich denke um einen RA kommt man da leider nicht mehr drum herum.

    Mag sein, aber doch nicht so schnell. Setzen Sie den Vermieter doch erstmal in Zugzwang, indem Sie ihm freundlich schreiben, dass Sie gerne Ihre Pflichten erfüllen möchten, aber dazu ganz genau wissen müssten, für welche Monate ganz genau welcher Betrag exakt fehlen würde. Wenn er das dann schreibt, können Sie ihm für genau diese Monate die Kontoauszüge schicken und dieses Thema sollte sich erledigt haben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!