Umfangreiche Sanierung des Mietshaus und Mieter schwerbehindert GdB 50

  • Guten Tag, ab August erwartet uns im Mietshaus eine umfangreiche auf 1,5 - 2 Jahre andauernde Sanierung.

    Geplant sind aber der Rückbau des Dachgeschosses und eine komplette Strangsanierung. Es werden außerdem alle Fenster des Gebäudes ausgetauscht und mit Ausnahme der vorhandenen 1-Raum-Wohnungen Balkone angebracht. Abschließend werden die Fassade und die Außenanlagen erneuert, Heizungen müsse aufgrund der Balkonanbringung versetzt werden.

    Aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen und meiner Immobilität ist mir eine 1,5- bis 2-jährige Kernsanierung (inkl. Rückbau von Stockwerken, Strangsanierung, extremer Lärm- und Staubbelastung) physisch und psychisch absolut unzumutbar. Es werden keine Alternativwohnungen angeboten.

    Was kann ich tun? Ich möchte hier eh weg. Und diese Chance böte sich jetzt. Aus gesundheitlichen Gründen zu meiner Familie. Ich möchte gerne wegziehen und diese Sanierung nicht mit erleben und keinen Baustellenhorrorsommer haben.

    Mir wurde etwas von

    Geltendmachung einer unzumutbaren Härte gemäß § 555d Abs. 2 BGB und Aufwendungsersatz

    und § 555a Abs. 3 BGB empfohlen, dass diese geltend machen könnte. Ich habe zwar eine Online Anwältin, die nicht in meinem Sinne oder für mich handelt. Sie meint, ich solle die angebotene, verkürzte Kündingungsfrist annehmen und gehen.

    Das will ich nicht so einfach.

    Ich weiß, dass hier keine Rechtsberatung ist.

    Nur hat jemand eine Idee, wie ich verfahren kann, um evtl nicht auf dem ganzen Kosten Umzug etc. sitzen zu bleiben?

    Vielen Dank an alle!

  • Geltendmachung einer unzumutbaren Härte gemäß § 555d Abs. 2 BGB

    Die unzumutbare Härte bezieht sich nur darauf, dass man ggf. den Beginn der Maßnahmen aufschieben kann, wenn man wichtige Gründe dafür hat. Nicht damit gemeint ist eine sofortige Beendigung des Mietverhältnisses. Kündigen kann man eh.

    und Aufwendungsersatz nach § 555a Abs. 3 BGB empfohlen, dass diese geltend machen könnte

    Mit diesem Gesetz sind nur Kosten gemeint, die einem entstehen, wenn man dort bleibt. Beispielsweise könnten das Kosten für die vorübergehende Einlagerung von Möbeln sein. Die Umzugskosten erstattet zu bekommen ist damit aber nicht gemeint.

    Ich möchte gerne wegziehen und diese Sanierung nicht mit erleben und keinen Baustellenhorrorsommer haben.

    Das muss man auch nicht. So umfangreiche Sanierungsmaßnahmen müssen mindestens 3 Monate vorher angekündigt werden. Das genügt somit, noch vor Ablauf der Kündigungsfrist raus zu sein, wenn man lieber umziehen möchte.

    Es werden keine Alternativwohnungen angeboten.

    Man kann sich selber eine Alternativwohnung suchen für die Zeit. Denn wenn die Arbeiten so massiv sind, dass man die Wohnung als unbewohnbar bezeichnen kann (was ich nicht behaupte, nur für den Fall), dann ist die Miete um 100% gemindert und mit dem Geld kann man eine andere Unterkunft finanzieren.

    Nur hat jemand eine Idee, wie ich verfahren kann, um evtl nicht auf dem ganzen Kosten Umzug etc. sitzen zu bleiben?

    Es könnte theoretisch möglich sein, dass es dem Vermieter entgegen kommt, wenn Mieter das Mietverhältnis beenden wollen, sodass die Arbeiten zugig durchgeführt werden können. Falls dem so ist, hätte man eine gute Position, mit dem Vermieter in Verhandlung für einen Aufhebungsvertrag zu gehen. Bei diesem könnte man dann auch eine Pauschale für den Umzug aushandeln. Außer dieser Möglichkeit sehe ich aber keine Option, Geld zu erhalten und es bliebe wirklich nur die reguläre Kündigung.

  • Fruggel riesen Dank für Deine Zeit und die Antworten.

    Die Wohnung wird für mich unbewohnbar, wenn im Wohnzimmer die Heizung versetzt und die Wand eingerissen wird, um einen Balkon amzubringen. Die Hausverwaltung teilte mit, dass sie uns keine Alternativwonungens anbieten.

    Die unzumutbare Härte bezieht sich nur darauf, dass man ggf. den Beginn der Maßnahmen aufschieben kann, wenn man wichtige Gründe dafür hat. Nicht damit gemeint ist eine sofortige Beendigung des Mietverhältnisses. Kündigen kann man eh

    Danke, da wurde ich falsch informiert.

    Ich denke, am besten bin ich mit dem Aufhebungsvertrag dran und Umzugspauschale aushandeln, denke ich.

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