Beiträge von ColoradoBe

    Guten Tag, ab August erwartet uns im Mietshaus eine umfangreiche auf 1,5 - 2 Jahre andauernde Sanierung.

    Geplant sind aber der Rückbau des Dachgeschosses und eine komplette Strangsanierung. Es werden außerdem alle Fenster des Gebäudes ausgetauscht und mit Ausnahme der vorhandenen 1-Raum-Wohnungen Balkone angebracht. Abschließend werden die Fassade und die Außenanlagen erneuert, Heizungen müsse aufgrund der Balkonanbringung versetzt werden.

    Aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen und meiner Immobilität ist mir eine 1,5- bis 2-jährige Kernsanierung (inkl. Rückbau von Stockwerken, Strangsanierung, extremer Lärm- und Staubbelastung) physisch und psychisch absolut unzumutbar. Es werden keine Alternativwohnungen angeboten.

    Was kann ich tun? Ich möchte hier eh weg. Und diese Chance böte sich jetzt. Aus gesundheitlichen Gründen zu meiner Familie. Ich möchte gerne wegziehen und diese Sanierung nicht mit erleben und keinen Baustellenhorrorsommer haben.

    Mir wurde etwas von

    Geltendmachung einer unzumutbaren Härte gemäß § 555d Abs. 2 BGB und Aufwendungsersatz

    und § 555a Abs. 3 BGB empfohlen, dass diese geltend machen könnte. Ich habe zwar eine Online Anwältin, die nicht in meinem Sinne oder für mich handelt. Sie meint, ich solle die angebotene, verkürzte Kündingungsfrist annehmen und gehen.

    Das will ich nicht so einfach.

    Ich weiß, dass hier keine Rechtsberatung ist.

    Nur hat jemand eine Idee, wie ich verfahren kann, um evtl nicht auf dem ganzen Kosten Umzug etc. sitzen zu bleiben?

    Vielen Dank an alle!

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