Hallo zusammen,
ich brauche mal eure Einschätzung zu einem Problem mit meinem Ex-Vermieter bezüglich der Nebenkostenabrechnung nach Auszug.
Die Situation:
- Ausgangslage: Mietvertrag gekündigt zum 31.01.2025.
- Übergabe: Wohnungsübergabe (Schlüsselabgabe) am 25.01.2025. Ein Übergabeprotokoll wurde erstellt und vom Vermieter unterschrieben. Darin wurden die Zählerstände für Gas/Heizung handschriftlich notiert (Vermieter hat selbst abgelesen, wir hatten keinen Zählerzugang!).
- Problem: Die nun erhaltene Abrechnung (erstellt durch einen bekannten Dienstleister) setzt den Nutzungszeitraum bis zum 31.01.2025 an. Zudem weichen die Zählerstände in der Abrechnung von denen im Protokoll ab. Der Vermieter behauptet nun, die Abrechnung sei „technisch/organisatorisch“ nicht auf den 25.01. abgrenzbar und die Werte im Protokoll seien vielleicht unplausibel. Er hat die Abrechnung schon im Oktober 2025 erstellt, aber erst jetzt mit uns kommuniziert.
- Mein Vorgehen: Ich habe die Nachzahlung unter Verweis auf das unterzeichnete Übergabeprotokoll bestritten und eine Korrektur gefordert.
- Weitere Infos: Nach uns gab/gibt es keine neuen Nachmieter. Also hatten wir quasi 6 Tage Leerstand. In der Abrechnung von Dienstleister gibt es noch zwei Punkte die uns angerechnet wurden "Kosteneinteilung bei Nutzerwechsel (Auszug)", diese sind in den Betriebskosten und der Energiekosten jeweils einzeln angerechnet worden. Leider kann mir der Dienstleister aufgrund der DSGVO keine ausführlichen Infos zu den zwei Punkten geben.

- Ich habe einen Termin beim Mietschutzbund angefordert. Werde mich dann da auch neu anmelden müssen. Angeblich helfen die erst nach 6 Monaten Mitgliedschaft.

Meine Fragen an euch:
- Wie verbindlich ist ein vom Vermieter unterschriebenes Übergabeprotokoll gegenüber einer automatisierten Abrechnung eines Dienstleisters?
- Muss ich mir die „Nicht-Abgrenzbarkeit“ (tagesgenaue Abrechnung zum 25.01.) vom Vermieter gefallen lassen, oder ist das sein unternehmerisches Risiko?
- Der Vermieter versucht, mich in eine Diskussion über Durchschnittsverbräuche und Leerstands-Zahlen zu verwickeln. Soll ich darauf überhaupt eingehen oder bei der Forderung nach Korrektur gemäß Protokoll bleiben?
- Sind die Punkte "Kosteneinteilung bei Nutzerwechsel (Auszug)" auf mich, den Mieter abwälzbar?
Ich bin für jede Einschätzung dankbar, da der Vermieter die Abrechnung momentan als „Gegeben“ hinstellt, trotz offensichtlicher Diskrepanzen zu seinen eigenen notierten Werten.
Beste Grüße,
golf24_12