Danke Schweinchenfan für die Einschätzung, das hilft mir sehr! ![]()
Nur noch ein wichtiges Detail zur Plausibilität: Ich habe nun in Erfahrung gebracht, dass der Abrechnungsdienstleister technisch gar keine Ablesung am 25.01.2025 vorgenommen hat, da die Funk-Zyklen fest auf den 15. und 31. des Monats liegen.
Das heißt: Die Abrechnung basiert für den Übergabetag 25.01. auf einer rein rechnerischen Schätzung durch den Dienstleister. Dem gegenüber steht mein Übergabeprotokoll, welches die Werte einer tatsächlichen manuellen Ablesung vor Ort am 25.01. enthält.
Da der Vermieter die Werte im Protokoll selbst notiert und unterschrieben hat, stellt sich mir die Frage: Muss ich als Mieter eine rechnerische Schätzung eines Dienstleisters hinnehmen, wenn ein beidseitig unterschriebener, realer Messwert vorliegt?