Einfach mal ein paar Fragen

  • Servus erstmal.
    Folgende "Probleme"

    1. Bevor wir eingezogen sind in unsere neue Wohnung und auch bei der Schlüsselübergabe haben wir gefragt wo eine Telefondose sei in unsere Wohnung, da wir das Internet für unsere Ausbildung brauchen für etweilige Ausarbeitungen. Unser Vermieter meinte es sei eine im Flur. Dort ist allerdings nur eine Aushölung und ein Kabel, aber keine Buchse. Wir haben logischerweise erstmal bei Vodafone angerufen gesagt wir bräuchten eine Buchse und die freischaltung. Zeitgleich haben wir auch unsere Vermieter in kenntniss gesetz über diesen Mangel. Dieser ist aber nicht gewillt die Kosten zu übernehmen. Somit stehen uns Kosten im Haus für den Telekom-Mitarbeiter der die Buchse installiert in höhe von 60€ und die kosten einer nicht Benutzen INternet/festnetz vertrages.

    2. So ziemlich das gleiche. Wir haben im Wohnzimmer einen Antennen Kabel aus der Wand ragen. Dieser ist allerdings extrem Kurz geschnitten und nicht einsatz Fähig. HAbe das mit verschiedenen Recievern versucht.

    3. Das Wasser zum Baden/Händewaschen wird erst nach mehreren Minuten warm. was ein erheblichen Wasserverlust und somit auch Geldverlust darstellt. Es schwankt so zwischen 5-10 minuten bis warmes Wasser kommt. Wir sind da kein einzelfall im Haus.

    4. Waschmaschinen Anschluss für Wasser ist gegeben aber kein Abfluss. Somit sind wir gezwungen den wegführenden Schlauch für das Dreckwasser über den wannen Rand zu legen. Was ich Ehrlich gesagt wiederlich finde aber mir bleibt erstmal nix.

    5. Der Keller ist (in der zeit von 2 wochen) Bereits des Öfteren Überflutet gewesen bei starken regen. Dazu kommt noch das es auch etwas sehre streng im Keller riecht als ob irgendwo ein Leck in den Abwasser Rohren sei. Wir haben im Keller auch 2 Löcher die voll mit Wasser sind (keine ahnung was das für dinger sind und was für ein zweck sie haben). Diese sind nur sporadisch mit BRettern abgedeckt die teilweise schon so kaputt sind das man fast rein fällt. UNd neben unseren Keller abstellplatz Läuft wohl ein Abwasserrohr lang was gestern irgendwie aus was weiß ich nicht für Gründen übergelaufen ist jedenfalls war alles voll mit Schaum und es hat sehr unangenehm im ganzen Keller gerochen.

    Was kann ich tun und was steht mir zu.
    Ich bedanke mich Schon mal vorraus für die fleißigen und lieben Antworten.

    MFG

    Der liebe Pepe xD

  • Sie mieten immer eine Wohnung so, wie diese sich bei Vertragsabschluß darstellt. Fehlende Dosen, strenge Gerüche, ungeeigneter Abwasseranschluß etc. haben Sie bei der Besichtigung festgestellt oder feststellen müssen. Sie haben in Kenntnis dessen die Wohnung trotzdem angemietet und den Zustand damit akzeptiert.
    Eine Beseitigung der Mängel hätten Sie sich vorhalten lassen müssen.

    BGB § 536 b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

  • Zitat

    1. Bevor wir eingezogen sind in unsere neue Wohnung und auch bei der Schlüsselübergabe haben wir gefragt wo eine Telefondose sei in unsere Wohnung, da wir das Internet für unsere Ausbildung brauchen für etweilige Ausarbeitungen. Unser Vermieter meinte es sei eine im Flur. Dort ist allerdings nur eine Aushölung und ein Kabel, aber keine Buchse. Wir haben logischerweise erstmal bei Vodafone angerufen gesagt wir bräuchten eine Buchse und die freischaltung. Zeitgleich haben wir auch unsere Vermieter in kenntniss gesetz über diesen Mangel. Dieser ist aber nicht gewillt die Kosten zu übernehmen. Somit stehen uns Kosten im Haus für den Telekom-Mitarbeiter der die Buchse installiert in höhe von 60€ und die kosten einer nicht Benutzen INternet/festnetz vertrages.

    Wenn im Mietvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart ist, dann muss der Vermieter keinen Telefonanschluss zur Verfügung stellen. Er muss lediglich die Verlegung eines solchen Anschlusses erlauben.

    Und wer nicht in der Lage ist, sich im Baumarkt (oder anderswo) eine Telefondose zu kaufen und selbst anzuschließen, der sollte keine eigene Wohnung beziehen, sondern ein Hotelzimmer mieten. Da kann er alles gegegen Geld verlangen/erwarten.

    Mietrecht: Telefon, Telefonanschluss

    Zu 2. Auch hier gilt das gleiche wie beim Telefon.

    Zu 3. Das ist ein echter Mangel, den Sie dem Vermieter beweisbar melden sollten. Ich denke, dass Sie eine Zentralheizung auch fürs Warmwasser haben. Hier sollte eine Pumpe in den Kreislauf installiert werden. Vielleicht ist ja eine vorhanden, die aber nicht angeschlossen ist.

    Zu 4. Den Abfluss für die Waschmaschine kann man ganz einfach mit einem anderen Waschtischsyphon kombinieren. Auch hier gilt wieder mein Tipp, es mit der eigenen Wohnung sein zu lassen und besser ins Hotel zu ziehen.

  • Hallo DonHulio,
    Zu Frage 1: Wenn Ihr Vermieter "etwas" zugesagt hat und es nicht vorhanden ist, dann ist das schon eine Art Taeuschung. Hier besteht die Moeglichkeit den Vermieter schriftlich noch einmal darauf hinzuweisen. Sollten Sie Zeugen haben um so besser. Ob Sie dann die Kosten voll bezahlt bekommen ist schwer zu sagen. Denn Sie haetten ersteinmal den Vermieter schriftlich darauf hinweisen sollen und damit die Moeglichkeit gegeben, dass er eine Dose anbringt.

    Zu Frage 2: Hier am besten wie oben beschrieben vorgehen, wenn es "... so ziemlich das gleiche ist ... "

    Zu Frage 3: Schriftlich ( mit Nachweis ) den Vermieter darauf hinweisen und Reaktion abwarten. Tipp. Hier koennen mehrere Mieter
    gemeinsamen "Druck" ausueben.

    Zu Frage 4: Hier kann ein Handwerker besser helfen.

    Zu Frage 5: Ersteinmal sollte eine Anzeigepflicht von Ihrer Seite erfolgen, da man nicht davon ausgehen kann das dieses Problem ( Ueberflutung ) auch bei der Besichtigung vorhanden war. Schriftlich mit Nachweis an den Vermieter dieses Problem schildern und das eine Abhilfe erwuenscht ist. Reaktion abwarten. Tipp: Der Keller steht in der Regel mehreren Mietern zu. Gemeinschaft bilden und gemeinsam das Problem angehen. Kann so manchen "Druck" ausueben.

    Tipp: Wie schon mehrmals erwaehnt. Am besten alle zukuenftigen Probleme schriftlich mit Nachweis ersteinmal den Vermieter anzeigen und dann je nach Reaktion handeln.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    3 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (16. August 2011 um 18:48)

  • So Danke erstmal an D-D-I.

    In Punkto Vermieter drauf hinweisen, Tja ein mit Mieter aus den anderen Aufgang den ist das alles schon bereits bekannt und hat auch schon unseren Mieter mehrfach drauf hingewiesen (wie wir selber auch) aber den "guten" gehts so ziemlich am Arsch vorbei. Aber in Punkto beweise habe alles auf Foto Festgehalten weil ich ja Bekanntlicherweise in der BEweispflicht bin.

  • In Punkto Vermieter drauf hinweisen,


    ... ist fast das gleiche, ihm einen Guten Tag zu wünschen, also Nonsens.
    Du müsstest den VM die Mängel genau beschreiben, seit wann er besteht, wie er sich auswirkt und dann den VM auffordern die Mängel innerhalb einer angemessenen Zeit von (beispielsweise) einem Monat zu beseitigen und auf § 535 BGB Bezug nehmen.
    Das alles schriftlich nachweisbar.
    Und bitte keine ellenlangen Sätze, sondern kurz und knackig.

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