Sondereigentumswohnung - Drohung mit Kündigung erfolglos und jetzt alle 15 Monate Mieterhöhung

  • Guten Tag

    Wir sind ein älteres Paar und wohnen seit Dezember 2012 in einer Sondereigentumswohnung.

    Die Wohnung war bereits Sonerigentum als wir als Mieter dort eingezogen sind.

    Die ersten 9 Jahre hatten wir ein sehr gutes Verhältnis zu unserer Vermieterin, haben viel getan für die VM und sie nie belästigt mit irgendwelchen Dingen, die eigentlich teilweise ihre Pflicht gewesen wären. Unsere Miete haben wir immer pünktlich bezahlt.

    Vor ca. 3 Jahren hat die VM angerufen und gesagt: " Hallo. Ich schicken Kündigung, ist das ok ?" (Sie ist Chinesin deswegen schreibe ich es so, wie sie spricht.)

    Wir waren geschockt und sagten ihr dass es nicht ok ist. Dann folgten Monate des Terrors, 7 Makler wurden angesetzt und wir erlaubten Besichtigungen, aber kein Interessent wollte die Wohnung kaufen, mit Mietern. Nach vielen Drohungen von ihr und wirklich bösartigsten Emails, (41 Mails in 4 Monaten) hatte sie wohl begriffen, dass sie uns nicht einfach so auf die Strasse setzen kann.

    Als letzte Konsequenz teilte sie uns mit, dass sie nun alle 15 Monate die Miete erhöht - was sie auch tat.

    Wir sind unkundig, was Feinheiten im aktuellen Mietrecht ist, darf sie wirklich ununterbrochen alle 15 Monate die Miete erhöhen ? Sie entmietet uns damit auf elegante Weise, denn es wird der Punkt kommen, da können wir uns die Miete nicht mehr leisten und würden quasi obdachlos.

    Wir haben ja bereits nach anderen Wohnungen gesucht, aber es gibt für uns keine bezahlbare Wohnung mehr, in der Großstadt.

    Ich bitte höflichst um Hilfe.

    Danke

  • Was meinst du mit Sondereigentumswohnung?

    Als letzte Konsequenz teilte sie uns mit, dass sie nun alle 15 Monate die Miete erhöht - was sie auch tat.

    Sofern das mit der ortsüblichen Miete vereinbar ist, kann sie regelmäßig erhöhen. In der Regel ist das nicht so einfach, so stark steigen Mietspiegel i.d.R. nicht. Es ist aber nicht ausgeschlossen, gerade wenn man mit Vergleichsmieten arbeiten kann und Zugriff auf eine aktuelle Datenbank hat, in der viele neue Mietabschlüsse zu finden sind und bei euch ggf. viele Jahre lang keine Miete erhöht wurde.

  • Guten Abend


    Man sagte uns, dass die Wohnungen in dem Haus sogeanntes Sondereigentum sei. Also, das Haus gehört einer großen Gesellschaft und alles was ausserhalb der einzelnen Wohnungen sich befindet. Nur ab Wohnungstürinnenseite ist Eigentum des jeweiligen Eigentümer. Das würde man Sondereigentum nennen.

    Die Wohnungseigentümer haben also keine Rechte auf Treppenhaus, Fenster des Hauses, Aussenanlage des Hauses etc.

    Im selben Block befinden sich Wohnungen, die heute tatsächlich teurer vermiete / verkauft wurden. Nur befinden die sich alle in einem sanierten Zustand. Unsere Wohnung hat Wasserleitungen Aufputz, ebenso teilweise Stromleitungen, Badezimmer ist im Zustand von 1986, Becken, Wanne sogar von 1963, Elektrik irgendwas um die 90er Jahre. Wenn wir Waschmaschine und Geschirrspülmaschine gemeinsam laufen lassen, knallt die Sicherung raus, kein Strom mehr in der ganzen Wohnung, ebenso wenn wir Trockner und Ofen laufen haben gemeinsam.. naja all solche Dinge.

  • Nur befinden die sich alle in einem sanierten Zustand.

    Die Vergleichswohnungen müssen natürlich auch vergleichbar sein, sonst wird das vor Gericht nicht stand halten. Wenn andere Wohnungen technisch auf einem anderen Stand sind, sind sie nicht vergleichbar.

  • darf sie wirklich ununterbrochen alle 15 Monate die Miete erhöhen ?

    Die Miete darf alle 15 Monate erhöht werden. Das Gesetz schreibt vor, dass eine bestimmte Wartezeit eingehalten werden muss, in der die Miete unverändert bleibt, und diese ist damit erfüllt.

    Das bedeutet aber noch lange nicht, dass die Miete laufend immer höher wird ohne dass der Betrag begrenzt ist. Ein Vermieter kann nur bis zu der Höhe gehen, die für die Ortschaft bei vergleichbaren Wohnungen üblich ist. Das ist das Limit. Höher geht nur bei einer Modernisierung, aber das ist dann wieder ein anderes Thema.

    Das korrekte Vorgehen bei einem vorliegenden Mieterhöhungsverlangen ist somit:

    1. Die formelle Korrektheit der Mieterhöhung prüfen. Hierfür schreibt das Gesetz bestimmte Inhalte vor.
    2. Prüfen, ob der Vermieter beim Vergleich zu anderen Wohnungen oder zum Mietspiegel die Mietwohnung richtig eingruppiert hat hinsichtlich Größe und Ausstattung.
    3. Berechnen, welche Miete sich nach korrekter Eingruppierung ergibt und ob die Kappungsgrenze von 20 oder 15% eingehalten ist

    Mängel in der Wohnung, welche die Nutzbarkeit einschränken, werden dabei nicht berücksichtigt, denn für diese ist die Miete kraft Gesetz gemindert. Mieterhöhung und Mietminderung wegen Mängeln schließen sich nicht aus, beide Rechte bestehen unabhängig voneinander.

  • Erst einmal vielen Dank für eure Hilfe.

    Ja, sie hatte uns einfach in dem Mieterhöhungbegehren links reingesetzt, mit Wohnungen in gleicher Größe aus dem gleichen Stadteil und schrieb dazu, die Mieten würden eben für Wohnungen in diesem Stadtteil bei der Größe und mit Balkon so teuer sein. Das waren alles Wohnungen die tatsächlich gleiche Größe hatten, aber die waren auch in einem anderen Zustand. Elektrik, Leitungen, Badezimmer, alles neuwertig aussehend. Denn wir haben jeden einzelnen Link im Netz aufgerufen.

    Was sowieso der Hammer war, in diesem Mieterhöhungsbgehren hat sie auch dort unterschrieben, wo eigentlich wir Mieter unterschreiben müssen, also dem Feld, wo oben dreüber steht:

    "Ich / wir sind mit der Erhöhung der Miete auf Betrag xxx einverstanden".

    Wir dachten erst wirklich wir sind im falschen Film. Ich meine, wir wohnen nunmal so viele Jahre hier, sie hatte früher zuerst alle drei Jahre erhöht und dann..... als die Wohnung verkauf werden sollte...15 Monate.

    Dabei versucht sie auch immer uns irgendwie auszutricksen. Die letzte Mieterhöhung hatte sie im November 2025 ausgesprochen und meinte doch dreist und frech, dass wir die neue Miete ab Dezember 2025 zahlen sollten. Gott sei Dank haben wir das kapiert und ihr gleich mitgeteil, dass sie 3 Monate warten muss bis wir die neue Miete zahlen müssen.

    Ach, es ist soviel vorgefallen, ich fühle mich nicht mehr wohl und musste und muss auch heute noch manchmal weinen. Ich verstehe ihr Verhalten nicht... nicht nach all dem was wir für sie getan haben. Ja, ich weiß, sie will natürlich ihren Reibach machen. Nur die Art und Weise wie sie das durchsetzen will und wollte ist absolut nicht korrekt.

    Wir würden ja auch freiwillig ausziehen, wenn wir eine bezahlbare Wohnung finden könnten, aber das ist in dieser Großstadt für uns aussichtslos.


    :(

  • sie hatte uns einfach in dem Mieterhöhungbegehren links reingesetzt, mit Wohnungen in gleicher Größe aus dem gleichen Stadtteil

    Wohnungen aus Angeboten in den diversen Portalen gelten nicht als Vergleichswohnungen. Damit sind die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt. Es muss sich um tatsächlich bestehende Mietverhältnisse handeln.

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