Eigene Wohnung vermieten während der Abwesenheit - Wie berechnet ihr das?

  • Hi


    Ich wollte meine Wohnung zwischen vermieten.

    Ich werde nicht mehr Miete nehmen für die Wohnung nehmen, als ich schon zahle.

    Meine Sachen sollen drinbleiben, nicht nur die Möbel sondern auch Geschirr, etc.


    Wie macht man das mit der Kaution, bzw. Miete? Darf ich zusätzlich was dafür verlangen?

    Darf man Möbelzuschlag nehmen?

    Wie macht ihr das?

    Danke euch.:)

    Robert

  • Darf ich zusätzlich was dafür verlangen?

    Schau erst einmal in deinen Mietvertrag oder frag deinen Vermieter ob Du das überhaupt darfst.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Wie macht man das mit der Kaution, bzw. Miete?

    Ein Untermietvertrag hat die gleichen rechtlichen Grundsätze wie ein normaler Mietvertrag, da gibt es keine Unterschiede vom Vertrag her gesehen. Somit darf man auch eine Kaution vereinbaren in Höhe von maximal drei Monatsmieten. Rechtsgrundlage ist §551 BGB.

    Darf man Möbelzuschlag nehmen?

    Ja, das ist zulässig, aber nur in einer normalen angemessenen Höhe, um seine Aufwendungen zu decken, und nicht so viel, dass man von einer Gewinnerzielungsabsicht sprechen kann. Dazu gibt es auch ein aktuelles Urteil des BGH vom 28.01.2026 - VIII ZR 228/23.

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