Eigentümerwechsel mit Mietvertragänderung, Mieterhöhung und Stellplatzstreit

  • Ich wohne seit 14 Jahren in meiner Wohnung. Vor 4 Jahren wurde das Haus verkauft, und mit dem neuen Eigentümer hatte ich bisher ein gutes Verhältnis. Jetzt gibt es jedoch erstmals Probleme: eine fehlerhafte Mieterhöhung und Streit um einen Stellplatz, den ich seit vielen Jahren nutze.

    • Vor 3 Jahren gab es eine Mieterhöhung, in der die Wohnfläche mit ca. 75 m² angegeben wurde.
    • In der neuen Mieterhöhung wird die Wohnfläche plötzlich mit 80 m² angesetzt – ohne Messung, ohne Begründung. Im Mietvertrag steht keine Wohnfläche.
    • Zusätzlich enthält die neue Mieterhöhung falsche Angaben zu angeblichen Renovierungen („vor ca. 8 Jahren mit hoch wertigen Bodenbelag“), obwohl tatsächlich nur vor meinem Einzug renoviert wurde (Einfache Fliesen und Laminat).
    • Ich habe der Mieterhöhung fristgerecht widersprochen und zahle weiterhin die bisherige Miete.
    • Der Stellplatz wurde mir vom vorherigen Eigentümer dauerhaft zur Nutzung überlassen, im Gegenzug halte ich den Bereich sauber. Der neue Vermieter will jetzt plötzlich eine Gebühr verlangen, behauptet, ich würde „unberechtigt“ parken und droht sogar mit Abschleppen.
    • Meiner Ansicht nach gilt „Kauf bricht nicht Miete“, also muss der neue Vermieter bestehende Vereinbarungen übernehmen und kann das Nutzungsrecht nicht einseitig entziehen.

    Was ist Eure Meinung dazu

    Danke

    Christian

  • In der neuen Mieterhöhung wird die Wohnfläche plötzlich mit 80 m² angesetzt – ohne Messung, ohne Begründung. Im Mietvertrag steht keine Wohnfläche.

    Die relevante Grundlage ist die Realität. Evtl. hat der neue Eigentümer noch Unterlagen gefunden, eine gleich geschnittene Wohnung in einem anderen Geschoss nachgemessen usw. Hast du die Wohnfläche bereits einmal nachgemessen? Nur so kannst du wissen, welche Angabe korrekt ist. Wenn die Angabe früher falsch war, dann ist das so. Ein neues Erhöhungsverlangen muss immer auf die tatsächlichen Begebenheiten abstellen.

    Falsche Angaben dürfen natürlich nicht gemacht werden und werden logischerweise auch nicht berücksichtigt.

    Evlt. wurde hier einfach nur aus einer anderen Mieterhöhung kopiert.

    Der Stellplatz wurde mir vom vorherigen Eigentümer dauerhaft zur Nutzung überlassen, im Gegenzug halte ich den Bereich sauber.

    Gibt es hierzu eine schriftliche Vereinbarung? Oder evtl. im Vertrag eine Klausel, dass mündliche Nebenabreden nicht bestehen? Wenn etwas nicht im Mietvertrag steht und ggf. sogar der Hinweis enthalten ist, dass keine weiteren Vereinbarungen bestehen, wird es mit dem Beweis sehr schwierig. Grundsätzlich ist es korrekt, dass sich der neue Vermieter an den bestehenden Vertrag halten muss. Wenn es Abweichungen vom Gesetz oder Vertrag zu Gunsten des Mieters gibt, ist es i.d.R. der Mieter, der das beweisen muss.

  • Evlt. wurde hier einfach nur aus einer anderen Mieterhöhung kopiert.

    Es gibt nur diese Wohnung, der Rest des Gebäudes ist Gewerbe.


    Und für den Stellplatz:

    2023

    Nettokaltmiete Wohnung seit 01. April 2023xxxxxx
    Nettokaltmiete PKW-Außenstellplatz0,00
    Nettokaltmiete vor 3 Jahren gesamtxxxxxx

    2026

    Neue mögliche Nettokaltmiete Wohnungxxx
    Neue Nettokaltmiete PKW-Außenstellplatz, sofern gewünscht25,00
    Neue mögliche Nettomiete Gesamtxxxxx


    Für mich liest sich das, das die die Wohnung und der Stellplatz zusammen gehören

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