Briefkastenschloss kaputt

  • Hallo,


    Mein Briefkasten lässt sich nicht mehr öffnen. Das Schloss ist kaputt. Mittlerweile schaffe ich es auch nicht mehr, die post irgendwie rauszugiekeln. Am 10.03. hab ich die Sache meinem Vermieter gemeldet, aber bis heute keine Reaktion erhalten.

    Ich würde daher das Schloss jetzt selber aufbohren und tauschen und das so meinem Vermieter schreiben.

    Kann ich das machen oder gibt es da irgendwelche Bedenken?

  • Moin, spontan würde ich solche Formen von Selbstjustiz und Zerstörung fremden Eigentums unterlassen. Mein Rat wäre den nochmal anzuschreiben mit Fristsetzung, bei angedrohter Konsequenz der Beauftragung eines prof. Schlüsseldienstes mit den entsprechenden Kosten, die sie als Auftraggeber in Vorkasse leisten müssten. Danach Eintreibung mit Klageandrohung und Einbehaltung der anteiligen Miete. So würde ich vorschlagen. Aber mal sehen, was die "Abgeklärten" dazu sagen.

    Grüße

  • bei angedrohter Konsequenz der Beauftragung eines prof. Schlüsseldienstes mit den entsprechenden Kosten

    Das hat nichts mit "den Abgeklärten" zu tun. Die Möglichkeit der Selbstvornahme nach §536a Abs. 2 BGB sieht es schlicht nicht vor, dass die Durchführung von einem Fachunternehmen gemacht wird. Selbstverständlich aber natürlich fachgerecht. Wenn man also selber einen größeren Schaden anrichtet bei der Aktion, wird man dafür aufkommen müssen.

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