Wohnungstür ist eine einfache Zimmerwabentür

  • Hallo an die Community,


    im Sommer habe ich versucht über den einfachen unkomplizierten Kommunikatiosweg mittels Mail den Vermieter zum, meines Wissens nach berechtigten, Austausch der Tür aufzufordern. Denn durch diese Tür hört man alles und eine Privatsphäre ist nicht gewährt, zudem schließt diese nicht dicht mit dem Gummi des Rahmens ab, sodass Klimatechnisch hiervon gar keine Rede sein kann. Vorher wurde immer unmittelbar geantwortet, nur bei der Tür, und das verstärkte meinen Verdacht, dass diese Tür den rechtlichen Anforderungen nicht genügt. Er wurde sogar ziemlich ungehalten, lenkte dann doch ein, nur um den schwarzen Peter auf den Nachbarn zu schieben. Denn der vorher geschickte Handwerker war wohl auch nur proforma, denn ich mußte dem Vermieter nachrennen, um zu erfahren, was denn nun nach dem Termin geschehe und erhielt darauf nur die Antwort, dass es zu Teuer sei.


    Hierzu eine kleine Anmerkung, mein Nachbar schräg unter mir hat auch die Wohnung gegenüber mir als Abstellkammer gemietet. So weit so gut. Diese Tür ist, wie alle anderen im Haus (bis auf meine), die Originale vom ersten Einbau. Aus Metall, mit Türspion und einfach eine vernünftige Wohnungstür. Und da ich wußte, dass der Nachbar diese Wohnung nur als Abstelllkammer benutzt, machte ich meinem Vermieter von Beginn an den Vorschlag diese gegen meine einfach umzutauschen, natürlich in Rücksprache mit dem anderen Mieter.


    Zurück zu dem schwarzen Peter, denn der Mieter versuchte einen Nicht-Umbau damit zu rechtfertigen, dass er darin ja Möbel lagere, die es immer schön warm haben müssen, mehr als ein menschliches Wesen. Auch scheinen die Gegenstände besonders an einer Privatsphäre und besonders empfindlich gegenüber Geräuschen zusein:D (Hierzu sei noch zu sagen, dass ich im Dachgeschoss wohne und es doch auf 17 °C nachts im Winter abfallen kann) Zumindest war das der Tenor seines Rumgedruckses. Seitdem hat sich auch nichts mehr getan, ich überlege jetzt, da ja der Vermieter von mir schon vor einem halben Jahr von mir informiert wurde, auf den entsprechenden rechtlichen Grundlagen die MIete zumindern. Oder hat hier jemand einen Rat, ohne Anwalt am besten, den Mieter zum Austausch zubewegen?

    Beste Grüße

    Steffen

  • im Sommer habe ich versucht über den einfachen unkomplizierten Kommunikatiosweg mittels Mail den Vermieter zum, meines Wissens nach berechtigten, Austausch der Tür aufzufordern.

    Die Tür wurde nach deinem Einzug ausgetauscht? Oder war das schon bei Besichtigung und Abschluss des Mietvertrages so?

  • Die Tür war schon drinne als ich eingezogen bin, nur überprüfst du die Tür auf die richtige Schallschutzklasse oder fängst an diese bei der Besichtigung aus den Angeln zu heben? So etwas erfährst du erst, wenn du schon eingezogen bist und der alltägliche Lärm dies offenbart. Zumal du ja nicht davon pauschal ausgehst, daß dein Vermieter sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen diese Landes hält. Und da diese Tür bereits nicht mehr die im Original ist, hätte sich der Vermieter schon damals an die gesetztlichen Bestimmungen zur Nachrüstung halten müssen. Wäre es die Originale hätte ich keinerlei Grundlage, da hast du absolut recht, nur so steht der Vermieter in der Kreide den Mangel zu beheben, zumindest was ich bisher erlesen konnte. Zumal ich sonst diesen Beitrag auch nicht verfasst hätte, denn das ist die einfachste Regelung bei Mängeln, wenn etwas im Original vorhanden, muss schon ein erheblicher Mangel vorliegen, um das rechtlich geltend zu machen.

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