Die Tür war schon drinne als ich eingezogen bin, nur überprüfst du die Tür auf die richtige Schallschutzklasse oder fängst an diese bei der Besichtigung aus den Angeln zu heben? So etwas erfährst du erst, wenn du schon eingezogen bist und der alltägliche Lärm dies offenbart. Zumal du ja nicht davon pauschal ausgehst, daß dein Vermieter sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen diese Landes hält. Und da diese Tür bereits nicht mehr die im Original ist, hätte sich der Vermieter schon damals an die gesetztlichen Bestimmungen zur Nachrüstung halten müssen. Wäre es die Originale hätte ich keinerlei Grundlage, da hast du absolut recht, nur so steht der Vermieter in der Kreide den Mangel zu beheben, zumindest was ich bisher erlesen konnte. Zumal ich sonst diesen Beitrag auch nicht verfasst hätte, denn das ist die einfachste Regelung bei Mängeln, wenn etwas im Original vorhanden, muss schon ein erheblicher Mangel vorliegen, um das rechtlich geltend zu machen.
Beiträge von mI573RfoXy
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