Einsicht Belege

  • Hallo, ich habe 3 Fragen zur Einsicht der Originalbelege Nebenkosten.

    1. bei Ankunft bei der Hausverwaltungsfirma zur Einsicht in die Originalrechnungen sagten diese mir, das es die Belege nur in digitalform gibt. Ist dies rechtens? Wie kann ich wissen, ob dies wirklich Originale der Firmen sind, wenn ich keine handgeschriebene Originalunterschrift von diesen habe?

    2. bei einer neuen Firma, also neu im Sinne von gewechselt zu der all die Jahre vorherigen gibt es eine Preissteigerung von 100%. Hier bat ich im Vorfelde zur Einsicht in die Einholung von mind. 2 Alternativfirmen, dies ist meines Wissens auch vorgeschrieben. Diese Belege zur Einholung von den Alternativangeboten wurden mir nicht vorgelegt. Nochmal die Frage: hier habe ich doch ein Recht drauf?

    3. auch die Gebäudeversicherung hat sich stark erhöht. Auch hier möchte ich Belege, wie dies zustande kommt. Auch rechtens, oder?

  • Zu 1. Rechnungen müssen nicht unterschrieben werden und sind schon lange digital. Wir bekommen auch fast alles nur noch per E-Mail, nicht mehr in Papierform. Das, was noch per Post kommt, wird sofort alles digitalisiert.

    2. Wenn wir hier von einem Mietverhältnis reden, muss der Vermieter den Mietern keine Alternativangebote vorlegen. Solange die Wirtschaftlichkeit nicht verletzt wird, kann er sich für einen Anbieter seiner Wahl entscheiden, das muss nicht der billigste sein. Dass es gravierende Preissteigerungen bei Dienstleistungen gab, ist bekannt.

    3. Du hast Anspruch auf die Einsicht in die Belege, aber auch hier. Es gab sehr starke Preissteigungen in der letzten Jahren, v.a. auch durch gestiegene Baupreise und zunehmende Unwetterereignisse. Der Vermieter muss auch hier nicht den billigsten wählen.

    Du hast natürlich Anspruch, die Belege und Rechnungen prüfen zu können. Ggf. werden bei Dienstleistern Leistungen umlegt, die eigentlich der Vermieter tragen müsste, aber so arg viel Hoffnung würde ich mir nicht machen. Es gab einfach große Preissteigerungen in den letzten Jahren bei den Posten, die die Nebenkosten betreffen.

  • danke für antwort!

    zu 2. ich meinte nicht, das der Vermieter( hier: die Hausverwaltung) dem Mieter Alternativangebote vorlegen muss, aber selber Alternativangebote, also mind. 3 Angebote einholen muss. Ansonsten besstünde ja leichtes Spiel für Korruption, heißt, es können befreundete Firmen oder sogar familieninterne Firmen einfach so beauftragt werden. Das mit der Wirtschaftlichkeit ist allerdings ein Punkt. Die weggefallene Firma war seit über 15 Jahren dabei und daher wahrscheinlich im Verhältnis zu jetzt nehmbaren Preisen sehr günstig...allerdings ist meine Frage , ob ich generell als Mieter das Recht habe, die Alternativangebote zu sehen.

    zu 3. da habe ich mich vielleicht nicht ganz korrekt ausgedrückt, die Versicherung wurde nicht neu gewählt, sondern hat von einem Jahr zum anderen eine Preissteigerung von 20%. Hier möchte ich als zahlender Mieter wissen, wie das zustande kommt.

  • zu 2. Es spricht überhaupt nichts dagegen, familieninterne oder befreundete Firmen zu beauftragen. Das ist nicht verboten. In großen Wohnungsgesellschaften ist es gang und gäbe, eine Firma zu haben, die dann xy. Facililty Management, Service... heißt und die dann immer für die Dienstleistungen an den Objekten beauftragt wird. Solange die Wirtschaftlichkeit nicht verletzt ist, kann man da nichts machen. Ich sehe nicht, warum ein Mieter hier ein Anrecht haben sollte, Angebote zu sehen, er hat ohnehin mit dem Vertragsabschluss nichts zu tun. Und es würde aus meiner Sicht auch keinen Unterschied machen, man kann ja auch Angebote von Firmen absprechen oder bewusst teurere anfragen. Man sollte auch nie vergessen, dass Angebote für Firmen Geld kosten und sich daher insgesamt auf die Preise auswirken. "Sinnlose" Angebote einzuholen macht es für alle nur teurer.

    Zu 3. 20 % finde ich ehrlich gesagt nicht auffällig. Du kannst dir den Beleg natürlich anschauen. Wir hatten auch eine Erhöhung um 22 % in 2025, begründet durch ein sehr schadensreiches Jahr 2024 für die Versicherungen durch starke Unwetter. In den Jahren davor sah das auch unerheblich besser aus, da gab es auch schon erhebliche Steigerungen. Dazu die ständige Anpassung des Gebäudewertes durch Baupreisindices und Lohnentwicklung. Auch wenn ggf. ein Teil der Steigerung durch einen erweiterten Versicherungsumfang zustande kam, wäre das in Ordnung.

  • zur Erhöhung Gebäudeversicherung gab es jetzt die allumfassende Aussage in einem Schreiben der Versicherer zur Erhöhung:

    Aufgrund einer anhaltend negativen Schadenentwicklung sowie der stetig steigenden
    Aufwendungen für Naturereignisse wurde der Beitrag angepasst. Unabhängig davon wurde der
    gleitende Neuwertfaktor den eingetretenen Baupreisveränderungen angeglichen.

    dreister geht es nicht mehr, aus meiner Sicht. Einfach in 2 Sätzen etwas behaupten, ohne Belege. Der Schaden müsste doch auch an unserem Objekt stattgefunden haben und was könnte das sein? Entweder Brand oder Sturm. Brand gab es nicht und Sturm vielleicht, aber hier wurde kein Dach aabgedeckt noch fassaden fielen in sich zusammen. Also wo ist die Legitimation, die 'Prämie (das wort allein schon) um 20% zu erhöhen? Ist die Regelung, das Versicherer ganz gut erhöhen, wenn es einen Schaden gab, aber sonst eigentlich nicht, abgeschaftt? Darf jetzt willkürlich, wie die Gier es so möchte, erhöht werden, mit allgemeinen Behauptungen, siehe erster Satz?

    Dazu ist mir die Frage aufgefallen, was deckt eine Gebäudeversicherung eigentlich ab? Es geht hier um einen großen Wohnblock mit 318 Mietparteien. Und der Regelfall ist doch, das ein Brand, Wasserschaden in einer Wohnung entsteht, verursacht von dem Eigentümer/Mieter, also Bewohner der Wohnung. Und dann ist hier doch eh nicht diese allgemeine Gebäudeversicherung am Zug, sondern die Privathaftpflicht des Bewohners, oder liege ich hier falsch?

  • dreister geht es nicht mehr, aus meiner Sicht. Einfach in 2 Sätzen etwas behaupten, ohne Belege. Der Schaden müsste doch auch an unserem Objekt stattgefunden haben und was könnte das sein?

    Nein, eben nicht. Es geht um Versicherungsfälle allgemein, nicht an bestimmten Objekten. Die Schadenereignisse, die die Versicherung zu regulieren hatte, werden grundsätzlich auf alle Beitragszahler umgelegt. Wenn das auf die umgelegt würde, die den Schaden hatten, bräuchte man keine Versicherung, dann wären die Beiträge für die Betroffenen ja gar nicht mehr zu bezahlen. Nur durch die Verteilung auf viele Schultern funktioniert das Prinzip.

    Ist die Regelung, das Versicherer ganz gut erhöhen, wenn es einen Schaden gab, aber sonst eigentlich nicht, abgeschaftt? Darf jetzt willkürlich, wie die Gier es so möchte, erhöht werden, mit allgemeinen Behauptungen, siehe erster Satz?

    Was soll das für eine Regelung (gewesen) sein? Unwetter, Starkregen, Überschwemmungen, Stürme... haben zugenommen. Und auch andere Schäden, weil viele Gebäude nicht mehr richtig instandgehalten werden. Ich kenne einige, die sagen, wir warten einfach auf einen Schaden, wir tauschen z.B. Wasserleitungen nicht proaktiv, denn bei einem Schaden zahlt die Versicherung den Austausch. Solches Verhalten geht auf die Prämienhöhe.

    Wir haben mittlerweile alle 1-2 Jahre ein mind. 10-jähriges Hochwasser an "unserem" Fluss und wenn man die letzten Jahre zurückdenkt, gab es jedes Jahr irgendwo große Überschwemmungen.

    Und dann ist hier doch eh nicht diese allgemeine Gebäudeversicherung am Zug, sondern die Privathaftpflicht des Bewohners, oder liege ich hier falsch?

    Zum einen gibt es keine Pflicht, überhaupt eine Privathaftpflicht zu haben (egal was im Mietvertrag steht). Sprich, schlimmstenfalls sagt der, der den Schaden verursacht hat, ich habe keine Versicherung, geht in die Privatinsolvenz (man ist ja nach 3 Jahren fein raus) und die/der Eigentümer des Gebäudes nimmt er gleich mit. Für den Eigentümer kann der Schaden in die Millionen gehen. So läuft das zum Glück nicht. Erstmal reguliert die Wohngebäudeversicherung den Schaden und wenn der einem Verursacher angelastet werden kann, holt sie sich das Geld zurück. Wenn der dann nicht zahlen kann, bleibt der Schaden bei der Versicherung hängen. Wenn man keinen Schuldigen finden kann, natürlich auch.

    Ansonsten können Brände auch "ohne Verursacher" entstehen. Kabelbrände wegen überlasteter Leitungen, Kurzsschluss, Überspannungen... ich denke, in sehr vielen Schadensfällen kann man keinen "Schuldigen" feststellen. Wasserschäden entstehen durch kaputte Leitungen, die altersschwach wurden... ansonsten gibt es ja auch Sturm, Hagel (da kann nun keiner was dazu), evtl. sind Elementarschäden abgedeckt (z.B. Überflutung durch Starkregen, bei Elementarschäden gibt's auch keinen anderen Verursacher als das Wetter).

    Ich sehe hier überhaupt kein Problem. Die Erhöhungen, die Begründung usw. sind ganz normal und marktüblich. Die Kosten für die Wohngebäudeversicherung sind mittlerweile einfach ein erheblicher Anteil an den Wohnkosten, weil hier existenzielle Risiken abgesichert werden mit hohen Schadenssummen und mittlerweile auch recht hohem Risiko. Wir zahlen mittlerweile für unser Haus 1800 € im Jahr. Vor ein paar Jahren waren es noch unter 1 000€.

  • wow, so wie du die einfach mal so lapidaren Erhöhungen verteidigst, scheinst du in der Gebäudeversicherungsbranche/Immobilienbranche zu arbeiten oder warum sonst macht man das so engagiert?

    Nur noch so viel, da eigentlich schon in meinem vorherigen Post dargestellt: wenn es denn alles so schlimm ist, die Zunahme der Naturkatastrophen (was denn hier genau, mal definieren!), Stürme, Überflutungen, was noch ??? Erdbeben, Buschfeuer mit Vernichtung ganzer Wohnsiedlungen definitiv wohl nicht hier in Deutschland.

    Und zu den denn wohl so großen Schäden dann bitte auf alle Fälle BELEGE! Ja, BELEGE! Wo genau hat was für ein so immenser Schaden stattgefunden. Kann nach wie vor nicht wahr sein, mit zwei Pauschalsätzen etwas zu behaupten, ohne Belege dazu zu liefern und dafür mittlerweile jedes Jahr seine 'Prämien' um 20% zu erhöhen.

    Ist nicht so schwierig, wenn Du meinst, 20% mehr zu fordern, bitte BELEGE dazu, und nicht nur lapidare Aussagen!!

  • Ich habe mit der Versicherungswirtschaft genau gar nichts zu tun, ich bin einfach nur realistisch. Mir wären niedrige Beiträge auch lieber, aber so ist es nun mal. Ich versuche nur zu helfen, wenn jemand anscheinend von falschen Informationen ausgeht (Schäden am eigenen Haus führen zur Beitragserhöhung ect.)

    Wenn du meinst, dass das nicht gerechtfertigt ist, dann kläre das mit deinem Vermieter. Am Ende kann ein Richter klären, ob solche Beitragserhöhungen bei den Versicherungen dem Wirtschaftlichkeitsprinzip für die Nebenkosten widersprechen.

    Wenn du Belege willst, kannst du die einfach selbst finden. Googlen nach Überschwemmungen kannst du auch, Ahrtal, Hochwasser im Jahr x,y,z... Da wirst du in den letzten Jahren genug finden.

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