zur Erhöhung Gebäudeversicherung gab es jetzt die allumfassende Aussage in einem Schreiben der Versicherer zur Erhöhung:
Aufgrund einer anhaltend negativen Schadenentwicklung sowie der stetig steigenden
Aufwendungen für Naturereignisse wurde der Beitrag angepasst. Unabhängig davon wurde der
gleitende Neuwertfaktor den eingetretenen Baupreisveränderungen angeglichen.
dreister geht es nicht mehr, aus meiner Sicht. Einfach in 2 Sätzen etwas behaupten, ohne Belege. Der Schaden müsste doch auch an unserem Objekt stattgefunden haben und was könnte das sein? Entweder Brand oder Sturm. Brand gab es nicht und Sturm vielleicht, aber hier wurde kein Dach aabgedeckt noch fassaden fielen in sich zusammen. Also wo ist die Legitimation, die 'Prämie (das wort allein schon) um 20% zu erhöhen? Ist die Regelung, das Versicherer ganz gut erhöhen, wenn es einen Schaden gab, aber sonst eigentlich nicht, abgeschaftt? Darf jetzt willkürlich, wie die Gier es so möchte, erhöht werden, mit allgemeinen Behauptungen, siehe erster Satz?
Dazu ist mir die Frage aufgefallen, was deckt eine Gebäudeversicherung eigentlich ab? Es geht hier um einen großen Wohnblock mit 318 Mietparteien. Und der Regelfall ist doch, das ein Brand, Wasserschaden in einer Wohnung entsteht, verursacht von dem Eigentümer/Mieter, also Bewohner der Wohnung. Und dann ist hier doch eh nicht diese allgemeine Gebäudeversicherung am Zug, sondern die Privathaftpflicht des Bewohners, oder liege ich hier falsch?