Beiträge von taro73

    Fruggel: ok, stimmt, Vertragseinsicht gehört ja mit zu dem Recht Belegeinsicht, nicht nur Rechnungen, richtig? Irgendwie beißt sich die katze da ein bisschen in den Schwanz zu dem, was ja in obigen Posts mein Anliegen war, nämlich genauer zu erfahren, wie die Versicherungen ihr Geld ausgeben bzw. verwalten. Vertragseinsicht ist da ein guter Hinweis.

    Interessant bis merkwürdig, das die Position ungewöhnlich ist. Wie geschrieben, glaube ich nicht, das das ein Fehler von der Wohnungsverwaltungsfirma ist. Habe in vorigen Abrechnungen geguckt und die Position ist mind. seit 2021 da. Interessanterweise gab es manchmal was wieder, nie so viel wie dieses Jahr und manchmal gabs auch nichts...

    kann ich mir nicht vorstellen, das ist eine große Wohnungsverwaltungsfirma, die kennen sich aus (haben sicher ihre Beratungsanwälte) und würden da kein großes Geld verteilen, was nicht richtig ist.

    Sonst noch jemand, gibt doch noch mehr, die sich hier auskennen...

    Hallo, zu dem Thema Gebäudeversicherung Beiträge hat sich mit der neuen NK die Frage ergeben:

    in der NK gibt es die Position 'Erstattung Versicherungsschäden' auf, die ich ehrlich gesagt in meinem vorhergehenden Fragen hier übersehen habe. Hier gibt es nun einen Erstattungsbetrag von 235 € für das jahr 25, was ja mal sehr erfreulich ist. scheinbar müssen Versicherungen ja doch etwas von Ihrem vorher eingenommenen Prämien bei bestimmten Bedingungen zurückzahlen.

    Kann mir hier jemand sagen, was das eigentlich für ein Gestz ist, bzw. wie das zustande kommt, wie die Rückzahlungen berechnet werden?

    wow, so wie du die einfach mal so lapidaren Erhöhungen verteidigst, scheinst du in der Gebäudeversicherungsbranche/Immobilienbranche zu arbeiten oder warum sonst macht man das so engagiert?

    Nur noch so viel, da eigentlich schon in meinem vorherigen Post dargestellt: wenn es denn alles so schlimm ist, die Zunahme der Naturkatastrophen (was denn hier genau, mal definieren!), Stürme, Überflutungen, was noch ??? Erdbeben, Buschfeuer mit Vernichtung ganzer Wohnsiedlungen definitiv wohl nicht hier in Deutschland.

    Und zu den denn wohl so großen Schäden dann bitte auf alle Fälle BELEGE! Ja, BELEGE! Wo genau hat was für ein so immenser Schaden stattgefunden. Kann nach wie vor nicht wahr sein, mit zwei Pauschalsätzen etwas zu behaupten, ohne Belege dazu zu liefern und dafür mittlerweile jedes Jahr seine 'Prämien' um 20% zu erhöhen.

    Ist nicht so schwierig, wenn Du meinst, 20% mehr zu fordern, bitte BELEGE dazu, und nicht nur lapidare Aussagen!!

    zur Erhöhung Gebäudeversicherung gab es jetzt die allumfassende Aussage in einem Schreiben der Versicherer zur Erhöhung:

    Aufgrund einer anhaltend negativen Schadenentwicklung sowie der stetig steigenden
    Aufwendungen für Naturereignisse wurde der Beitrag angepasst. Unabhängig davon wurde der
    gleitende Neuwertfaktor den eingetretenen Baupreisveränderungen angeglichen.

    dreister geht es nicht mehr, aus meiner Sicht. Einfach in 2 Sätzen etwas behaupten, ohne Belege. Der Schaden müsste doch auch an unserem Objekt stattgefunden haben und was könnte das sein? Entweder Brand oder Sturm. Brand gab es nicht und Sturm vielleicht, aber hier wurde kein Dach aabgedeckt noch fassaden fielen in sich zusammen. Also wo ist die Legitimation, die 'Prämie (das wort allein schon) um 20% zu erhöhen? Ist die Regelung, das Versicherer ganz gut erhöhen, wenn es einen Schaden gab, aber sonst eigentlich nicht, abgeschaftt? Darf jetzt willkürlich, wie die Gier es so möchte, erhöht werden, mit allgemeinen Behauptungen, siehe erster Satz?

    Dazu ist mir die Frage aufgefallen, was deckt eine Gebäudeversicherung eigentlich ab? Es geht hier um einen großen Wohnblock mit 318 Mietparteien. Und der Regelfall ist doch, das ein Brand, Wasserschaden in einer Wohnung entsteht, verursacht von dem Eigentümer/Mieter, also Bewohner der Wohnung. Und dann ist hier doch eh nicht diese allgemeine Gebäudeversicherung am Zug, sondern die Privathaftpflicht des Bewohners, oder liege ich hier falsch?

    danke für antwort!

    zu 2. ich meinte nicht, das der Vermieter( hier: die Hausverwaltung) dem Mieter Alternativangebote vorlegen muss, aber selber Alternativangebote, also mind. 3 Angebote einholen muss. Ansonsten besstünde ja leichtes Spiel für Korruption, heißt, es können befreundete Firmen oder sogar familieninterne Firmen einfach so beauftragt werden. Das mit der Wirtschaftlichkeit ist allerdings ein Punkt. Die weggefallene Firma war seit über 15 Jahren dabei und daher wahrscheinlich im Verhältnis zu jetzt nehmbaren Preisen sehr günstig...allerdings ist meine Frage , ob ich generell als Mieter das Recht habe, die Alternativangebote zu sehen.

    zu 3. da habe ich mich vielleicht nicht ganz korrekt ausgedrückt, die Versicherung wurde nicht neu gewählt, sondern hat von einem Jahr zum anderen eine Preissteigerung von 20%. Hier möchte ich als zahlender Mieter wissen, wie das zustande kommt.

    Hallo, ich habe 3 Fragen zur Einsicht der Originalbelege Nebenkosten.

    1. bei Ankunft bei der Hausverwaltungsfirma zur Einsicht in die Originalrechnungen sagten diese mir, das es die Belege nur in digitalform gibt. Ist dies rechtens? Wie kann ich wissen, ob dies wirklich Originale der Firmen sind, wenn ich keine handgeschriebene Originalunterschrift von diesen habe?

    2. bei einer neuen Firma, also neu im Sinne von gewechselt zu der all die Jahre vorherigen gibt es eine Preissteigerung von 100%. Hier bat ich im Vorfelde zur Einsicht in die Einholung von mind. 2 Alternativfirmen, dies ist meines Wissens auch vorgeschrieben. Diese Belege zur Einholung von den Alternativangeboten wurden mir nicht vorgelegt. Nochmal die Frage: hier habe ich doch ein Recht drauf?

    3. auch die Gebäudeversicherung hat sich stark erhöht. Auch hier möchte ich Belege, wie dies zustande kommt. Auch rechtens, oder?

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