Mieterhöhung / Mietspiegel

  • Hallo,

    mein Vermieter meint er könnte die Miete um 20% erhöhen, da er seit 10 Jahren keine Erhöhung vorgenommen hatte.
    Daher die Frage: Nach welchen Kriterien richtet sich der Mietspiegel???
    Ich bewohne hier ein Haus in einer Sackgasse, ohne Strassenbeleuchtung, Wegbeleuchtung, kein Anschluß ans Netzwasser, bzw. Abwasser d.h. wir beziehen unser Wasser vom Grundwasser, welches jährlich untersucht werden muss, für diese Kosten müssen wir selbst aufkommen, das Abwasser wir gesammelt in einer Grube
    (Fäkaliengrube) auch diese Entleerung müssen wir selbst bezahlen.
    Die Wohnung wird mit Stromheizungen befeuert.
    Richte sich der Vergleich nur an dieWohnfläche, oder auch an die örtliche Umgebenheit bzw. Beschaffenheit der Immobilie?
    Seit ca. 3 Jahren haben wir in unserer Nachbarschaft sogar einen
    Hof mit Pferden, Ponnys, Schafe etc. und der Geruch ist teilweise sehr extrem, da die Entfernung ca. 50-100Meter beträgt.

    Bitte um Nachricht,

    Danke

  • Hallo Route66,
    der ganze Ablauf einer Mieterhoehung ist sehr umfangreich. Ich versuche Ihnen mit kurzen Stichpunkte eine Einfuehrung einer ordentlichen Mieterhoehung zu geben.
    Mieterhoehungsmoeglichkeiten nach den Gesetz ( BGB )
    > Mieterhoehung zur Anpassung der ortueblichen Vergleichsmiete ( Paragraf 558 BGB ) Mietspiegel, Vergleichswohnungen
    > Zustimmungspflichtig, der Mieter muss die Mieterhoehung zustimmen
    > Obergrenze ist die ortuebliche Vergleichmiete
    > Beachtung der Kappungsgrenze. Die Miete darf innerhalb der letzten 3 Jahre nicht mehr als 20% erhoeht werden.

    Wichtig: Da die Art und Weise wie die Mieterhoehung von Ihren Vermieter durchgefuhrt wird, sehr entscheidend fuer die Gueltigkeit sein kann, ist es vielleicht besser sich einen Fachmann/frau hinzu zu nehmen.

    Mietspiegel bekommt man entweder uebers I - Net oder von der Gemeinde sowie auch von den oertlichen Mietverein. Darin ist in der Regel genau Erlaeutert unter welchen Kriterien die Miete dargestellt wird.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Zitat

    Nach welchen Kriterien richtet sich der Mietspiegel???

    Wo wohnen Sie, gibt es für Ihre Gemeinde überhaupt einen qualifizierten Mietspiegel? Danach kann man erst die Fragen beantworten.

  • Hallo,
    mein Vermieter meint er könnte die Miete um 20% erhöhen, da er seit 10 Jahren keine Erhöhung vorgenommen hatte.


    So mir nichts Dir nichts nach Gutsherrenart ist nicht. Er muss sein Mieterhöhungsverlangen ausreichend und nachvollziehbar begründen.

  • die mietspiegel sind von gemeinde zu gemeinde unterschiedlich, auch was ihre kriterien angeht. erstellt werden sie aus bestehenden mieten, diese ermittlung und die darausfolgende berechnung der ortsüblichen vergleichsmiete ist eine wissenschaft für sich...

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

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