Wer muss Wasserkosten bezahlen Vermieter oder Mieter?

  • Hallo zusammen,

    ich bin auf folgendes Problem gestoßen:

    Mein Vermieter möchte, dass ich die Wasserkosten bezahle, obwohl bei der Anmietung der Wohnung mündlich vereinbart wurde, dass die Wasserkosten vom Vermieter übernommen werden. In meinem Mietvertrag steht, dass ich 70 Euro Betriebskosten zahle, und ich bin davon ausgegangen, dass darin auch die Wasserkosten enthalten sind.

    Nach einiger Zeit hat mir jedoch der Wasserversorger einen Vertrag auf meinen Namen zugeschickt, inklusive der Zahlungen für Wasser, die ich leisten sollte. Die Wasserschulden haben sich über etwa 8–9 Monate angesammelt, da wir beide (der Vermieter und ich) davon ausgegangen sind, dass der Vermieter die Wasserkosten bezahlt.

    Nachdem das Versorgungsunternehmen den Gesamtbetrag in zwei Raten aufgeteilt hatte, hat der Vermieter die erste Rate bezahlt (der Vertrag läuft jedoch weiterhin auf meinen Namen). Als ich später die Jahresabrechnung für Wasser erhalten und an den Vermieter weitergeleitet habe, hat er sich geweigert, diese zu bezahlen. Außerdem verlangt er nun, dass ich ihm den Betrag zurückzahle, den er zuvor übernommen hat.

    Er begründet dies damit, dass er den Mietvertrag erneut überprüft habe und festgestellt habe, dass die Wasserkosten nicht in den Betriebskosten enthalten seien. Im Mietvertrag steht jedoch kein Wort darüber, wer die Wasserkosten zu tragen hat. Im Vertrag sind lediglich Kaltmiete, Heizkosten und Betriebskosten aufgeführt.

    Könnte mir bitte jemand sagen, was ich in dieser Situation tun sollte?

    Vielen Dank im Voraus.

  • Die monatliche Grundmiete beträgt 500 Euro.

    Die monatliche Heizkostenvorauszahlung beträgt 100 Euro.

    Die monatliche Betriebskostenvorauszahlung beträgt 70 Euro.

    Im Vertrag steht ausdrücklich, dass Strom vom Mieter selbst zu zahlen ist.
    Wasser wird im Mietvertrag überhaupt nicht erwähnt.

  • Vorauszahlungen (und damit keine Pauschale) ist damit schon mal geklärt. Irgendwo (das kann auch am Ende sein) sollte noch stehen, was zu den Betriebskosten zählt und vom Mieter zu tragen ist. Es reicht auch der Verweis auf die Betriebskostenverordnung, das kann irgendwo dazwischen ein kurzer Satz sein.

  • Nach einiger Zeit hat mir jedoch der Wasserversorger einen Vertrag auf meinen Namen zugeschickt, inklusive der Zahlungen für Wasser, die ich leisten sollte

    Das ist ungünstig, dass darauf nicht sofort reagiert wurde. Denn es ist somit ein Vertrag mit dem Wasserversorger zustande gekommen. Die Forderung besteht also zurecht. Ob man vom Vermieter davon etwas zurück fordern kann, ist davon unabhängig.

    obwohl bei der Anmietung der Wohnung mündlich vereinbart wurde, dass die Wasserkosten vom Vermieter übernommen werden

    Mündliche Vereinbarungen haben dem Grundsatz nach durchaus Gültigkeit. Doch dabei ist meistens das Problem der Nachweisbarkeit. Ohne dieser nützt die Vereinbarung nichts und es gilt, was im Vertrag geschrieben steht.

    Könnte mir bitte jemand sagen, was ich in dieser Situation tun sollte?

    Die Wasserrechnung zunächst begleichen, und den Vertrag genauer prüfen oder prüfen lassen. Eine Rückforderung ist nur möglich, wenn sich aus dem Vertrag ergibt, dass die Wasserkosten nicht zur Grundmiete dazu kommen, sondern dort pauschal bereits enthalten sind. Das lässt sich hier nicht beantworten, ohne den vollständigen Vertrag zu kennen. Daher im Zweifel den Vertrag bei einem Anwalt oder Mieterverein vorlegen.

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