Kein Ableseprotokoll mehr nötig bei Funk Messgeräten

  • Hallo Forum. Wie beurteilt ihr Folgendes:

    Es wurden FUNK Heizungs und Warmwasserzähler eingebaut.

    Folge: Es gibt kein Ableseprotokoll mehr. Der Mieter kann den Verbrauch ja selbst ablesen. Richtig?

    Zudem braucht der "Ableser" keinen Zugang mehr zur Wohnung und der Mieter muss auch nichtmehr anwesend sein. Richtig ?

    Demzuifolge sind Aushänge nicht mehr relevant. Richtig ? denn die heizungszähler können Jederzeit abgelesen werden.

    Vorteil: Die "Ableserei" wird kostengünstiger.

    Allerdings sind die Werte die ein Digitaler Funkzähler anzeigt, nicht mit den Werten der Vorjahre (Verdunsterröhrchen) zu Vergleichen.

    Es sind z.B Werte um die 1000. Da werden wohl bei der Erstellung des Verbrauchs andere Rechenmethoden angewandt werden.

    Das kann ein Mieter also nicht selbst verifizieren.


    Wie sind Eure Erfahrungen zu dem Thema ?

    Grüsse.

  • Das kann ein Mieter also nicht selbst verifizieren.

    Doch, das kann ein Mieter. Er braucht nur die Werte am Display selbst ablesen. Dort sieht man nicht nur den aktuellen Wert, sondern auch den vom Vorjahr. Dieser sollte auch auf der Abrechnung zu finden sein, dann ist alles in Ordnung.

    ein Digitaler Funkzähler anzeigt, nicht mit den Werten der Vorjahre (Verdunsterröhrchen) zu Vergleichen

    Ja, das ist völlig normal, spielt aber für das Ergebnis der Abrechnung keine Rolle. Vergleichbar ist zwar nicht der absolute Wert, aber das prozentuale Verhältnis zur Zahl der Gesamteinheiten im Haus.

  • Ich danke Ihnen für die (humorvolle) Antwort. Natürlich kann ein Normaler Mieter ( zu denen ich mich auch zähle) die heizKOSTEN nicht durch das Ablesen von Zählerdaten verifizieren. (Sie wissen was verifizieren bedeutet? ).

    Er muss auf die Abrechnung warten ( jede 2. Abrechnung soll ja falsch sein)

    Was mich wirklich wichtig ist: Ein Mieter der Funkzähler eingebaut hat, bekommt zwar kein Ableseprotokoll mehr, braucht aber NIEMANDEN mehr in seine Wohnung lassen. Somit keine Termine mehr beachten und demnach auch nicht anwesend zu sein.

    Somit gehört das ganze Getue der Vergangenheit an....Und das ist eine Gute Nachricht...

    Freundschaft !

  • nicht durch das Ablesen von Zählerdaten verifizieren. (Sie wissen was verifizieren bedeutet? ).

    Das war nicht humorvoll gemeint, sondern ernsthaft in Bezug auf die Regelungen der Heizkostenverordnung. Man kann die Werte der Heizkostenverteiler, die direkt an den Heizkörpern angebracht sind, nicht direkt bewerten oder in kWh oder Euro umrechnen. Man kann wirklich nur prüfen, ob die Werte in der Abrechnung überein stimmen. Zu diesem Zweck hat man im Rahmen der Belegeinsicht auch das Recht, die Ablesewerte der anderen Wohnungen zu sehen.

    Bei Wasserzählern ist es ein wenig anders, denn da kann man die Wassermenge schon auf Plausibilität bewerten gemäß dem eigenen Verbrauchsverhalten.

    Er muss auf die Abrechnung warten

    Das musste man auch bei der Ablesung der Verdunsterröhrchen. Also ist doch im Prinzip kein Unterschied.

    Somit gehört das ganze Getue der Vergangenheit an....Und das ist eine Gute Nachricht...

    So gesehen verstehe ich den Anlass des Themas nicht. Es hörte sich so an, als zweifeln Sie an der Korrektheit der Werte oder der Abrechnung.

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