Berechnung der Nebenkostenabrechnung bei 2 Monate Aussetzen der Miete

  • Hallo liebe Community!

    Folgende Situation: 2024 fand in meinem Wohnhaus, in dem ich eine 1-Zimmer-Wohnung gemietet habe, eine Strangsanierung statt. Dadurch konnte ich die Wohung 2 Monate nicht nutzen und in dem Zeitraum musste ich keine Warmmiete zahlen. Der Nebenkostenabschlag pro Monat beträgt 85 Euro. Nun habe ich die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2024 erhalten, in der die Wohnungsverwaltung mir die fehlende 170 € Nebenkostenvorauszahlung quasi gutgeschrieben hat (wodurch ich auf 1020 € Vorauszahlung für 12 Monate komme) und dafür das gesamte Kalenderjahr mit 366 Tagen veranschlagt hat.

    366 Tage - 1020 Euro Abschlag vs. 305 Tage - 850 Euro Abschlag

    Wäre es nicht richtig, meine tatsächlich getätigte Abschlagszahlung als Grundlage zu nehmen und nur 305 Tage zu berechnen? Ich habe in den 2 Monaten schließlich nicht zum Verbrauch von Wasser & Müll & Co beigetragen. Der Verbrauch in unserem Haus ist leider sehr hoch, weshalb ich durch die 305-Tage-Rechnung 80 Euro weniger nachzahlen müsste - von daher ist es für mich schon relevant...

    Ich bedanke mich im Voraus für eure Meinungen und wünsche euch einen schönen Sonntag!

  • Wäre es nicht richtig, meine tatsächlich getätigte Abschlagszahlung als Grundlage zu nehmen und nur 305 Tage zu berechnen?

    Die Annahme ist richtig. Denn was man als Mieter letztlich zu zahlen hat, ist nicht der monatliche Betrag, sondern die Gesamtbelastung, die sich nach Erstellung der Abrechnung ergibt. Und davon zieht man die Mietminderung ab. Der Vermietung ist aber schon mal zu Gute zu halten, dass sie die Mietmindung überhaupt berücksichtigt, denn manche Vermieter lassen das ganz unter den Tisch fallen.

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