Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu der Kündigungsfrist.
In meinem Mietvertrag steht folgendes:
Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.2024. Steht die Mietsache zum Mietbeginn nicht zur Verfügung,
kann der Mieter Ersatz des ihm dadurch entstandenen Schadens nur dann fordern, wenn der
Vermieter die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. Die Rechte des Mieters
zur Mietminderung und zur fristlosen Kündigung wegen nicht rechtzeitiger Gebrauchsgewährung (§§
543, 536 BGB) bleiben unberührt.
Und:
Die Parteien verzichten jedoch wechselseitig für die Dauer von 24 Monaten ab Mietvertragsbeginn
auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Vertrages. Eine ordentliche Kündigung ist daher
erstmals unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum 30.08.2026 zulässig. Von dem vorbezeichneten
Verzicht bleibt indes das Recht zur fristlosen Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung mit
gesetzlicher Frist unberührt.
Meine Verwaltung sagt jetzt, dass ich erst zum 30.08 eine Kündigung einreichen darf und somit erst am 30.11 raus kann.
Das widerspricht sich doch aber mit dem was im Vertrag steht. Bzw. laut Vertrag sind die 24 Monate Verzicht am 30.05.25 vorbei und ich könnte am 01.06.25 zum 30.08 kündigen ?
Danke und VG