Beiträge von BigD

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu der Kündigungsfrist.

    In meinem Mietvertrag steht folgendes:

    Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.2024. Steht die Mietsache zum Mietbeginn nicht zur Verfügung,
    kann der Mieter Ersatz des ihm dadurch entstandenen Schadens nur dann fordern, wenn der
    Vermieter die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. Die Rechte des Mieters
    zur Mietminderung und zur fristlosen Kündigung wegen nicht rechtzeitiger Gebrauchsgewährung (§§
    543, 536 BGB) bleiben unberührt.

    Und:

    Die Parteien verzichten jedoch wechselseitig für die Dauer von 24 Monaten ab Mietvertragsbeginn
    auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Vertrages. Eine ordentliche Kündigung ist daher
    erstmals unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum 30.08.2026 zulässig. Von dem vorbezeichneten
    Verzicht bleibt indes das Recht zur fristlosen Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung mit
    gesetzlicher Frist unberührt.


    Meine Verwaltung sagt jetzt, dass ich erst zum 30.08 eine Kündigung einreichen darf und somit erst am 30.11 raus kann.

    Das widerspricht sich doch aber mit dem was im Vertrag steht. Bzw. laut Vertrag sind die 24 Monate Verzicht am 30.05.25 vorbei und ich könnte am 01.06.25 zum 30.08 kündigen ?

    Danke und VG

    Hallo zusammen,

    ich bin vor einer Woche aus einer Mietwohnung ausgezogen. Der Vermieter der Wohnung hatte eine Immobilienfirma beauftragt die Wohnung abzunehmen.

    Im Übergabeprotokoll wurden keine Mängel festgestellt und bei jedem Zimmer wurde ein "In Ordnung" angekreuzt und eine Rückgabe der Kaution wurde auch bestätigt. Dieses Protokoll habe ich als Kopie als Email erhalten, welches von mir und der Immobilienfirma unterschrieben wurde. Bei Einzug in die Wohnung wurden keine Mängel von meiner Seite festgestellt.

    Heute habe ich vom Vermieter eine Email bekommen, dass der neue Mieter angeblich Schimmel im Herd gefunden hat, welcher nicht zu entfernen ist. Jetzt möchte der Vermieter den Herd austauschen und ich solle die Kosten übernehmen.

    Eigentlich habe ich kein Problem, die Kosten zu zahlen, wenn ich wirklich dafür verantwortlich bin. Da die Immobilienfirma aber schon einmal versucht hat mich zu hintergehen, möchte ich denen keinen einzigen Euro mehr zahlen.

    Meine Fragen sind:
    1. Lohnt es sich Widerspruch einzulegen und auf das Übergabeprotokoll zu verweisen?
    2. Falls ich zahlen muss: Zahle ich dann den Wert eines neuen Gerätes oder zahle ich den Wert des aktuellen Gerätes, den es zu diesem Zeitpunkt hat?

    Danke im Voraus!

    Grüße

    BigD

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