Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung und Fristen für Korrektur

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem:

    Ich habe Mitte Nov die Nebenkostenabrechnung für 2024 bekommen und ein Guthaben mit über 1000€. Es sollte mir am 15.12 überwiesen werden/bis dahin überwiesen worden sein.

    Habe die Hausverwaltung dann gefragt wieso das Geld noch nicht da ist..Antwort: Es wurde eine Korrektur veranlasst an genau dem 15.12.25.

    Somit müssen sie mir das Geld erstmal nicht überweisen...

    Ich habe nach wenigen Tagen nach dem Brief gefragt. Es hieß dann man schickt ihn jetzt los. Wenige Tage später war er immernoch nicht da. Dann wurde mir gesagt man hat es erst jetzt (24.12.25) geschafft ihn lozuschicken.

    Naja die Post war da und ich habe am 31.12.25 immernoch keinen Brief bekommen. Per Mail wurde mir die Korrektur auch nicht geschickt.


    Wie läuft es jetzt mit der Korrektur? Muss der Vermieter/die Hausverwaltung sie mir auch bis zum 31.12.2025 zukommen lassen oder reicht es, wenn die Hauverwaltung den Brief auf dem 15.12.25 datiert hat? Fühle mich veräppelt und weiß nicht ob das so rechtens ist. Wenn der Brief mich erst am Freitag oder Samstag erreicht ist die Frist doch um?

    Kann mir da jemand sagen, ob da so sein darf?

    Ich weiß im übrigen, dass die Korrektur zu meinem Nachteil ist. Mir wurde aufgrund des Guithabens die Miete etwas gekürzt und der Betrag, den sie am 02. Januar einziehen ist höher als in der NKA angegeben (kann ich auf dem Bankkonto schon als geplanten Einzug sehen). Also muss es ca. 100 Euro zu meinem Nachteil sein.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Bei Korrekturen zulasten des Mieters gilt nichts anderes als für die erste Abrechnung. Diese muss innerhalb der Frist von 12 Monaten da sein, die der Vermieter zur Abrechnung hat. Danach ist es verfristet und es bleibt beim Betrag der ersten Abrechnung. Maßgeblich ist, wann die Abrechnung bzw. die Korrektur tatsächlich ankommt. Die Ankündigung ändert daran nichts. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Vermieter die Verzögerung objektiv nicht zu vertreten hat. Aber das müsste er dann erklären, was ihn gehindert hat, die Frist einzuhalten.

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