Verständnisfrage zur Heizkostenabrechnung

  • Liebe Forumsgemeinde,

    hat vielleicht hier jemand Ahnung und kann mir bestätigen oder auch widerlegen, das es in unserer Heizkostenabrechnung eine Diskrepanz zwischen eingekaufter Menge Gas in Kilowattstunden (279602 kWh) und verbrauchter Menge Gas (163305 kWh) von ca. 100000kWh gibt? Ein bisschen Verlust ist ja in Ordnung, aber so viel sicher nicht. Nur mit Rohrleitungsverlusten ist das doch nicht zu erklären? Was für Gründe kann es dafür geben und müssen Mieter das hinnehmen? Bei dem Preis pro kWh handelt es sich um ca. 14000€. 😳

    Liebe Grüße, Debbie

  • Diese Werte kann man nicht miteinander vergleichen, das sind völlig andere Einheiten, auch wenn sie beide kWh heißen. Das eine ist der Brennwert des Gases, das andere ist die Wärmemenge. Und der Preis pro kWh hat nichts mit dem Gas Peis zu tun, sondern es wird nur der Verbrauch mathematisch ins Verhältnis gesetzt, also die 70% Verbrauchskosten dividiert durch alle WMZ Einheiten des Hauses mal die eigenen WMZ Einheiten.

    Diese "Vorverteilung" ist eine rechnerische Aufteilung zwischen den Mietern mit normalen Heizkörpern und denen mit Fußbodenheizung. Denn die Messung des Verbrauchs derer ist eine andere Methode.

  • Ich beziehe mich bei den Kosten auf die erste Seite. Wenn ich die Gesamtmenge Gas in kWh mit dem Preis ins Verhältnis setze, bekomme ich einen Preis von 13,79cent/kWh raus.

    Zu dem anderen Sachverhalt: Wenn die 279602kWh bereits der Brennwert sind, also der Wert, der mir sagt, wieviel thermische Energie denn pro m³ verfügbar sind, dann ist es doch erst recht nicht nachvollziehbar, warum davon nur 163305kWh in der Liegenschaft verbraucht wurden?

    Es steht auf der ersten Seite nicht Gasmenge in m³, sondern vermutlich bereits der Brennwert in kWh, oder?


    Das der Vermieter eine Vorverteilung mit Nutzergruppen machen muss, ist mir klar. Wir haben überwiegend Gewerbe hier. Allerdings gibt es auch da keine Fußbodenheizung.

    Mir geht es vor allem um das Verhältnis gekaufte Gasmenge in kWh vs. angefallene WMZ Einheiten in kWh.

  • Gesamtmenge Gas in kWh mit dem Preis ins Verhältnis setze, bekomme ich einen Preis von 13,79cent/kWh raus.

    Das sind die Kosten des Versorgers, der aber nichts zu tun hat mit der rechnerischen Verteilung dieser Kosten auf die Nutzer.

    dann ist es doch erst recht nicht nachvollziehbar, warum davon nur 163305kWh in der Liegenschaft verbraucht wurden?

    Weil der Verbrauch laut der Wämemengenzähler nichts mit dem Gas Bedarf zu tun hat, das lässt sich weder vergleichen noch in ein Verhältnis setzen. Man würde ja auch nicht auf die Idee kommen, die elektrische Energie des Stroms mit Gas zu vergleichen, obwohl dieser auch in kWh gemessen wird. Es ist eine ganz andere Einheit, und so eben auch die Wärmemenge, die von der Heizanlage weg geht.

    Allerdings gibt es auch da keine Fußbodenheizung.

    Ja kann sein. Eben allgemein gesagt die Nutzer die keine Heizkostenverteiler an den Heizungen haben, sondern Wärmemengenzähler.

    Verhältnis gekaufte Gasmenge in kWh vs. angefallene WMZ Einheiten in kWh

    Lässt sich wie gesagt nicht vergleichen. Die ganze Berechnung ab der 2. Seite beruht auf ein prozentuales Inverhältnissetzen des Verbrauchs und somit der Kosten, eben genau weil es sich nicht vergleichen lässt. Beide Nutzergruppen haben einen Gesamt Wärmengenzähler der eine macht 53,4% der Gesamteinheiten von 163MWh, der andere 46,6%. Und somit werden die entstanden Kosten im gleichen Verhältnis aufgeteilt. Mehr steckt nicht dahinter. Wie viel Gas erforderlich war spielt and der Stelle keine Rolle mehr.

    Mag sein, dass die Heizanlage einen schlechten Wirkungsgrad hat oder hohe Wärmeverluste im Anwesen entstehen, welche die hohe Differenz erklären könnten. Aber das spielt für die Korrektheit der Abrechnung keine Rolle.

    Dass der Wirkungsgrd nicht so gut ist sieht man auch am CO2 Gehalt, der mit 38,5 kg pro Qm Nutzfläche nicht so gering ist. Die angesetzen CO2 Kosten erscheinen mir nach meiner Rechnung aber nicht ganz richtig. Das aber jetzt nur Nebensache.

  • Wie kann ich denn als Mieter nachvollziehen, wie hoch die Differenz zwischen gekauftem Gas und verbrauchten Gas wirklich ist? Die Heizung wurde 2022 eingebaut. Ich bin als Mieter daran interessiert, das die Heizung effizient läuft. Aus dem Einkaufspreis wird ja auch der €/m² und €/Einheit ermittelt und der geht uns Mieter alle an.

  • daran interessiert, das die Heizung effizient läuft

    Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber eingeführt, dass sich der Vermieter bei schlechterer Effizienz an den CO2 Kosten beteiligen muss und nicht alles auf den Mieter umgelegt werden kann. Damit soll angeregt werden, der Vermieter in die Anlage investiert.

    wird ja auch der €/m² und €/Einheit ermittelt

    Das ist aber nur eine Vorschrift gemäß Heizkostenverordnung, wie die Kosten aufzuteilen sind. Die entstandenen Kosten darf der Vermieter aber umlegen.

    nachvollziehen, wie hoch die Differenz zwischen gekauftem Gas und verbrauchten Gas wirklich ist?

    Gar nicht, und das ist auch nicht nötig. Der Vermieter darf die Kosten umlegen. Man kann sich allenfalls die Rechnungen zeigen lassen um die Beträge zu vergleichen.

  • Es muss doch möglich sein, herauszufinden, ob die gelieferte Menge Gas in einem vernünftigen Verhältnis zu daraus entstandenen Wärmeeinheiten steht. Ich will doch nicht unnützes Gas bezahlen, nur weil mein Vermieter die Heizung nicht richtig einstellt oder zu geizig ist, in vernünftige Modernisierungsmaßnahmen /Kellerdämmung (Haus BJ 1939) etc. zu investieren. Der ganze Krach ging erst los, als er die Heizung aus unserem Wohnhaus ausgebaut und eine neue Heizung für alle in ein anderes Gebäude eingebaut hat. Somit gibt es nun Nutzergruppen (Gewerbe: Gastronomie, Frisör, Kosmetik, Büro, Pizzeria) Wohnen: 6 Wohnungen) und einen immens hohen Verbrauch in der ganzen Liegenschaft. Das Wohnhaus hat nun lange Rohrwege und keinen eigenen Wärmemengenzähler. Das Gas geht ins Haus, unter der Erde 80m wieder raus in die Heizung, wird dort in der ganzen Liegenschaft in verschiedene Gebäude verteilt und geht unter anderem auf dem gleichen Weg 80m wieder zurück ins Haus. Zur Nutzergruppe "Wohnung" gehören nun noch 2 andere Wohnungen in anderen Gebäuden . Was uns so sauer aufstößt, trotz gleichbleibendem Verbrauch (5200HKV) und bereits einem NK Abschlag von 3€/m² bei 85m² sollen wir 1300€ nachzahlen. Andere im Haus mit kleineren Wohnungen zahlen 800- 1600€ nach. In Höhe von mehreren 100 € haben wir vor dem Heizungswechsel jährlich zurück bekommen. Wo soll das noch hinführen? Der Vermieter kümmert sich leider nicht um das Objekt .

  • Ich verstehe, dass das ärgerlich ist und man sich fragt, ob man diese Kosten unter dem Hintergrund tragen muss. Dass die Kosten vor dem Umbau bei allen Wohnungsmietern geringer waren, ist durchaus ein sachlicher Aspekt, an dem man anknüpfen könnte. Nach Prüfung der gesamten Abrechnungen im Vergleich mit den Vorjahren kommt es in Betracht, dass man Einwände wegen Missachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots geltend machen könnte, zu dem der Vermieter gemäß §556 Abs. 3 BGB vepflichtet ist.

  • Danke erstmal für deine ausführlichen Antworten. Das gesamte Gewerbe hatte vorher eine seperate Ölheizung. Wir im Wohnhaus hatten unsere Gasheizung. Das Gas kam praktisch von der Strasse in die Heizung im Keller und blieb auch im Haus. Gasbezug bei 399m² waren im Schnitt 60'000 kWh. (Die natürlich viel biliger waren als jetzt, aber dafür kann der Vermieter nichts.) Nun werden aber 280'000 kWh Gas bezogen und die Kosten dafür mit 30% auf alle (1317m²) umgelegt. Lag vorher der aus den Grundkosten und der Gesamtfläche errechnete Euro je m² bei 2, ist er jetzt bei 9. Auch die Höhe der 70% Verbrauchskosten ist bei dem Gasbezug ist von 0,09 Euro/Einheit auf 0,16 Euro/Einheit gestiegen. Durch die Flächenneuaufteilung ist es unmöglich geworden, durch das eigene Verhalten die Heizkosten zu beeinflussen, obwohl wir schon 30/70 haben. Wenn ich mir auf Blatt 2 Vorverteilung Heizkosten anschaue: 163'305 kWh. Wenn ich ein paar Einheiten beim Heizen einspare und der Mieter der Wohnung im Gebäude mit den undichten Fenstern dreht die Heizung auf, hab ich zwar in der Einzelabrechnung paar HKV weniger, aber der Euro/Einheit wird durch den höheren Verbrauch des Nachbarn mehr. Zahl ich am Ende ja doch wieder mehr, trotz Sparsamkeit .

  • Das ist aber nur eine Vorschrift gemäß Heizkostenverordnung, wie die Kosten aufzuteilen sind. Die entstandenen Kosten darf der Vermieter aber umlegen.

    Wenn er diese belegen kann.

    Gar nicht, und das ist auch nicht nötig. Der Vermieter darf die Kosten umlegen. Man kann sich allenfalls die Rechnungen zeigen lassen um die Beträge zu vergleichen.

    Eine Rechnung muss nachvollziehbar sein, auch von mittelmäßig intelligenten Menschen.

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