Guten Tag.
Ich bitte um Hilfe.
Wir wohnen schon seit 30 Jahren in unserer Wohnung.
Das Haus gehörte meiner Schwiegermutter die direkt neben uns wohnt. Leider musste Sie es nun verkaufen.
Kann uns der neue Vermieter einfach die Garagen kündigen obwohl wir diese schon seit 30 Jahren nutzen?
Und er verlangt auch noch das wir unsere Waschmaschine und den Trockner aus der Waschküche entfernen und die Waschküche räumen, obwohl wir gar keine Möglichkeit haben die beiden Geräte in unserer Wohnung zu benutzen.
Welche Rechte haben wir?
Garage und Waschküche räumen
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TorKu67 -
27. November 2025 um 19:23 -
Erledigt
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Was steht dazu im Mietvertrag?
Wenn Nutzung der Waschküche und Garage drinsteht, ist die Sache klar.
Wenn nicht, dann könnte man höchstens ein Nutzungsrecht durch langjährige Duldung behaupten, befindet sich aber damit auf dünnem Eis.
Wenn es für die Garage einen separaten Mietvertrag gibt, dann kann der meist auch separat gelündigt werden. -
Im Mietvertrag steht nichts drin von Waschküche und Garagen.
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Vorbehaltlich der Prüfung der genaueren Umstände dürfte die Garage vermutlich eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit mit der Wohnung bilden und somit zur Mietsache gehören.
Die Waschküche ist ein Gemeinschaftsraum und wenn dieser nicht im Vertrag zugesichert ist, kann die Nutzung tatsächlich entsagt werden. Jedoch muss ein Vermieter die uneingeschränkte Nutzung der Wohnung gewährleisten, und dzu gehört nun mal auch das Wäschewaschen. Er müsste also dann eine andere Lösung anbieten. Wenn es nur um einen Anschluss in der Wohnung geht, den kann man schaffen. Wenn kein Platz dafür ist, ist es was anderes.
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