Kündigung des Service-Vertrages

  • Ich wohne in einem Service-Wohnen für Leute ab 65 J. als Mieterin und habe bei Einzug in 2015 sowohl einen Mietvertrag wie auch ein Service-Vertrag unterschrieben, die mir als zwei unabhängige Verträge ausgehändigt wurden.

    Der Mietvertrag ist ein üblicher Vertrag. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt für den Mieter 3 Monate.

    Der Service-Vertrag regelt die Leistungen, die der Vermieter (eine kirchliche Einrichtung mit einem Seniorenheim, das gerade mal 50 m von der Wohnanlage für das Service-Wohnen entfernt ist) zu leisten hat. Für den Service (der aus bestimmten hauswirtschaftlichen Hilfeleistungen wie zB Einkaufen gehen in einem Krankheitsfall, oder bestimmte pflegerische Hilfeleistungen wie zB. Schuhe anziehen, oder bestimmte kleine Hilfestellungen in der Wohnung (z.B eine Glühbirne an der Decke auswechseln)) sowie die Haltung eines Generalschlüssels für den Notfall (wenn z.B. jemand einen Schlaganfall bekommt, oder stürzt und nicht aufstehen kann, oder tot in der Wohnung liegen bleibt) berechnet der Vermieter eine Service-Pauschale von 77 Euros monatlich. Eine Koordinatorin des Seniorenheimes kümmert sich um diese Kleinigkeiten.

    Dieser Service-Vertrag, den ich 2015 bei Einzug unterschrieb, galt nur 2 Jahre. Danach kann er gekündigt werden mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf (das wäre für mich zum heutigen Datum der 31.5.2026). Wird er nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

    Nun war ich mit diesem Service bis vor 6 oder 7 Jahren recht zufrieden, bis eine neue Koordinatorin kam, der jede Arbeit zu viel ist. Meist ist sie telefonisch nicht erreichbar, oder sie ist krank und es gibt keine Vertretung, oder sie ist für die Arbeiten nicht zuständig, oder sie verrichtet sie mit einem langen, bösen Gesicht, weil sie sich dafür nicht zuständig fühlt. Jede Beschwerde ist zwecklos; anscheinend geschieht das auf Anweisung des Vermieters (die kirchliche Einrichtung). Der Service beschränkt sich inzwischen nur noch auf die Haltung des Generalschlüssels, und auch damit gibt es Schwierigkeiten, weil die Notrufnummer oft nicht bedient wird und man es immer und immer wieder probieren muss und auch die Klingel am Seniorenheim gar nicht bedient wird. Anscheinend ist das Personal überlastet.

    Dies hat zur Folge, dass die alten Mieter den Service-Vertrag kündigen. Die Mieter der letzten 5 Jahre haben keine Kündigungsklausel und das Aussetzen der Zahlung führt zu einer sofortigen Kündigung des Mietvertrages. Ich habe aber noch einen alten Vertrag und nach einer heftigen Diskussion mit dem Vermieter in Sachen "fehlendem Service" meinte die zuständige Person, ich könnte ja ausziehen wenn ich so unzufrieden bin. Sie würde mir zur Erleichterung die Kündigungsfrist erlassen. Möglicherweise meinte sie die Kündigung des Mietvertrages. Inwieweit diese Zusage gültig ist, ist mir nicht bekannt, denn sie wurde nur mündlich ausgesprochen.

    Nun bin ich ja mit der Wohnung zufrieden. Sie ist schön und preiswert und ist altersgerecht. Das bekomme ich nicht so schnell wieder. Ich will aber diesen Service-Vertrag kündigen; am liebsten sofort! Gem. Vertrag kann ich ihn aber erst zum 31.5.2026 kündigen und es ist mir nicht bekannt, ob die mündliche Zusage, dass ich die Kündigungsfrist nicht einhalten muss, auch gültig ist. Ich kann es nur probieren und kündigen.

    Nun zu meiner Frage: Was ist, wenn ich sofort kündige und einfach nicht mehr weiterzahle? Der Vertrag sieht ein Aussetzen der Zahlung gar nicht vor (nicht so wie der Mietvertrag, der nach dem Aussetzen von 2 Monatsmieten die Räumung der Wohnung fordert). M.E. entsteht dem Vermieter auch kein Schaden, wenn ich nicht mehr zahle. Soweit mir bekannt ist, wird mit der Service-Pauschale nur ein Teil des GEhaltes der recht nachlässigen Koordinatorin bezahlt. Der ASB oder Malterser bieten einen viel besseren Service für den Notfall für 50 Euros monatlich an. Die stellen dem Versicherten sogar noch ein Notrufgerät zur Verfügung. Da muss er sich alle 12 Stunden durch einen Knopfdruck melden, und wenn der Versicherte das nicht tut, geht der Dienstleister dem sofort nach. Evtl. liegt der Versicherte ohnmächtig oder tot in der Wohnung. Da geht auch immer jemand sofort bei Knopfdruck an den Apparat. Das bietet der Service-Vertrag des Vermieters ja alles nicht. Die Sache mit dem fehlenden Service des Vermieters stinkt mir gewaltig und ich würde tatsächlich am liebsten sofort die Zahlung aussetzen.

  • "Pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten!

    Was sagen Deine zwei Verträge zur Kündigung?
    Wenn eine getrennte Kündigung möglich ist (und die dazu geltenden Fristen Dir genehm sind), dann kannst Du das (schriftlich) tun.

  • Und wie ist es zu bewerten, dass der Dienstleister seinen Vertrag nicht einhält? Muss man sich das gefallen lassen?

    Natürlich nicht - dann kann man kündigen, evtl. sogar fristlos.
    Nur, ob man die zwei Verträge getrennt kündigen kann oder nicht, muss man halt nachschauen.

  • Die Verträge können getrennt gekündigt werden. Sie sehen auch unterschiedliche Kündigungsfristen vor. Der Mietvertrag verweist auch nicht auf den Service-Vertrag.

    Die Frage ist, ob ich nach Kündigung des Service-Vertrages einfach die Zahlung einstellen kann, ohne dass mich irgend welche Folgen erwarten. Schließlich erbringt der Vermieter ja seine Leistungen auch nicht und ich bin gezwungen, woanders einen Dienstleister für weniger Geld und eine bessere Leistung zu bezahlen.

    Eine "fristlose Kündigung" sieht der Vertrag nicht vor.

  • Dann kündige einfach, zahle bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter und beauftrage dann einen anderen Service.

    (Den Stress einer fristlosen Kündigung würde ich mir in diesem Fall nicht antun, da das wahrscheinlich auf einen Rechtsstreit hinausläuft.)

  • Die "fristlose Kündigung" haben die ja selbst angeboten (s. mein Eingangsposting). Vermutlich wollten die nur etwas Druck machen, damit ich über deren fehlenden Service nicht weiter meckere. Alte Leute kann man ja so schön manipulieren. Möglicherweise haben die es mit diesem Angebot zu einer fristlosen Kündigung nicht einmal ernst gemeint, weil die genau wissen, dass ich nicht ausziehen werde.

    Dieser Verzicht auf eine Kündigung wurde nur mündlich ausgesprochen, ist im Prinzip wertlos und lässt offen, auf welchen Vertrag die sich beziehen (ob Mietvertrag oder Service-Vertrag). Ich kann mir vorstellen, dass die sich jetzt an ihr Angebot entweder gar nicht mehr daran erinnern, oder nur den Mietvertrag meinten.

    Wenn ich jetzt den Service-Vertrag fristlos kündige und mich auf deren mündliche Zusage basiere, werden die vermutlich sagen: "Wir meinten aber den Mietvertrag". Dann kann ich immernoch sagen: "Gut, und jetzt geben Sie mir bitte schriftlich, was Sie überhaupt gemeint haben". Den Rückzieher mit der Zahlungseinstellung kann ich dann immernoch machen. Dazu ist ein Anwalt nicht erforderlich.

    Meine Frage war, mit welchen Folgen ich rechnen muss, wenn ich nach der Kündigung nicht mehr zahle. Letztendlich sieht der Service-Vertrag (anders als der Mietvertrag) den Fall der Zahlungseinstellung nicht vor. Die haben durch meine fristlose Kündigung ja vermutlich gar keine Nachteile und ich meine, dass auch ein Anwalt bei Zahlungseinstellung nicht viel tun kann, außer mich ein wenig einzuschüchtern. Nur das wollte ich hier im Forum wissen.

  • ist im Prinzip wertlos und lässt offen, auf welchen Vertrag die sich beziehen (ob Mietvertrag oder Service-Vertrag)

    Nein, lässt es nicht offen. Denn es fiel doch vorher die Aussage, dass man bei Unzufriedenheit ausziehen könne. Daher war der Mietvetrag gemeint.

    ohne dass mich irgend welche Folgen erwarten

    Das kann nur ein Anwalt beantworten, weil sich dieser dazu die Verträge anschaut. Hier in der Beschreibung könnte irgend etwas Wesentliches fehlen. Wir können nur allgemein darüber reden.

    Den Rückzieher mit der Zahlungseinstellung kann ich dann immernoch machen. Dazu ist ein Anwalt nicht erforderlich.

    Stimmt soweit. Blöd nur, wenn der Dienstleister inzwischen Zahlungsklage einreicht und man diese verlieren sollte.

    Der Vertrag sieht ein Aussetzen der Zahlung gar nicht vor

    Das Gesetz sieht das aber vor gemäß §273 BGB in Form eines Zurückbehaltungsrechts.

  • Ich setze diesen threat fort: Kündigung des Service-Vertrages

    Im vorgenannten thread ging es um die Kündigung des Service-Vertrages. Das hab ich gemacht; leider komme ich dort erst zum 31.5.2026 raus.

    Das Drama geht weiter: Die kirchliche Einrichtung (mein Vermieter) bot mir an, auf die Kündigungsfrist zu verzichten, um mir einen Auszug zu erleichtern, weil ich ja mit dem Service, dem Hausmeister und einiges mehr so unzufrieden bin.

    Eigentlich habe ich nicht vor hier auszuziehen, denn es wird mir schwer fallen, eine günstige, behindertengerechte Wohnung zu finden. An der Wohnung liegt meine Unzufriedenheit ja nicht. Außerdem fällt es im Alter immer schwer umzuziehen. Ich kann das niemals allein bewältigen und dann kostet ein Umzug viel Geld. Ein Auto für eine Suche habe ich auch nicht mehr und mit einem Rollator kann ich schlecht Bus fahren.

    Nun möchte ich mich vom Vermieter nicht unter Druck setzen lassen. Deren Angebot mit der Kündigungserleichterung war schon eine Unverschämtheit, denn ich wohne hier seit 10 Jahren, habe die Miete immer pünktlich bezahlt, bin auch sonst ein friedlicher, ordentlicher Mieter und gehe jede Woche ins dazugehörende Pflegeheim gleich nebenan und beschäftige ehrenamtlich die alten Leute mit Singen und einer Gitarre. Die alten Leute freuen sich immer wenn ich komme, denn die werden ansonsten ganz gern vergessen. Also habe ich dem Vermieter gesagt, dass ich ausziehn werde. Ich kann ja machen was ich will.

    Und nun kommt es: Auch wenn ich nicht vorhabe auszuziehen, möchte ich diese erleichterte Kündigung schriftlich haben. Wer weiß, ob es mir nicht einmal zugute kommt. Vielleicht muß ich einmal ganz plötzlich ins Pflegeheim (z.B. bei Schlaganfall), oder sterbe, und dann dürfen meine Kinder die Wohnung kündigen und die 3-monatige Kündigungsfrist einhalten.

    Und nun stellt sich der Vermieter an. Verbindlich, klar, schriftlich, so dass es auch bei Gericht standhält, will er mir nichts geben. Außerdem ist er zurückgerudert: Erst wenn ich kündige, sieht man weiter. Ich soll nur eine 14-Tätigige Frist einhalten, damit die Wohnung auf den Zustand geprüft werden kann und von mir renoviert werden kann. Danach reden wir weiter. Das schrieb er alles per mail. Verbindlich (auf Briefbogen und von einer zuständigen Person unterschrieben) gibt es nichts. Er meint, das reicht. Nur kündigen und gut ist. Er mein, mein Verhalten sei aggressiv und konfrontativ.

    Ich meine, die fühlen sich in die Ecke gedrängt und hatten nicht vor, mir etwas zu erleichtern. Die wollten nur Druck machen. Gibt es irgend einen §, der besagt, dass im Mietrecht Nebenabreden der schriftform bedürfen, mit dem ich den Vermieter weiter in die Ecke drängen kann und doch noch etwas Verbindliches bekomme? Oder was kann ich sonst tun (außer auf die Schriftform zu verzichten?)

    Besten Dank!

  • mit dem ich den Vermieter weiter in die Ecke drängen kann und doch noch etwas Verbindliches bekomme?

    Nein, Druck machen kann man hier nicht. Eine Vereinbarung zur Vertragsänderung in den genannten Punkten ist eine freiwillige Sache. Es besteht Vertragsfreiheit, da kann man den anderen zu nichts zwingen.

    Gibt es irgend einen §, der besagt, dass im Mietrecht Nebenabreden der schriftform bedürfen

    Nein, ein solches Gesetz existiert nicht. Ganz im Gegenteil existiert aber in §305b BGB ein Gesetz, nach dem individuelle Abreden immer gültig sind, sogar auch mündliche. Das Problem kann natürlich in der Beweisbarkeit liegen. Dabei ist eine E-Mail als Nachweis keineswegs ausgeschlossen oder ungeeignet. Vielmehr kommt es auf die genaue Willenserklärung an. Der Vermieter könnte das Angebot der verkürzten Kündigungsfrist vielleicht nur bei kurzfristiger Umsetzung gemeint haben und nicht dauerrhaft gültig.

  • Per mail habe ich folgendes:

    "Hinsichtlich der Kündigung Ihrer Wohnung bitte ich Sie um die Hereingabe Ihres Kündigungswunsches, sobald Sie den Auszug in Erwägung ziehen, bzw. wenn Ihnen ein anderes Wohnungsangebot vorliegt.

    Wir werden diesbezüglich zusichern - bei einem Umzugswunsch Ihrerseits - zu Ihren Gunsten zu entscheiden, was allerdings nicht bedeutet, dass wir Sie innerhalb weniger Tage aus dem Mietverhältnis entlassen können, da wir u.a. den Zustand der Wohnung und die sich daraus ergebenden Renovierungsverpflichtungen Ihrerseits feststellen müssen."

    "Kündigen Sie einfach mit mindestens 2 Wochen Frist, ich bestätige die Kündigung und alles wird gut!"

    "Nennen Sie mir Ihren gewünschten Auszugstermin und dann können wir darüber sprechen."

    Reicht das als Beweis? Oder soll ich weiter auf eine schriftliche und verbindliche Vereinbarung bestehen?

  • Man muss kein Anwalt sein um zu erkennen, dass an dieser Fomulierung gar nichts verbindlich ist, und man sich stattdessen offen hält, wann man dem Mieter aus dem Vertrag entlässt. Am Ende könnte es nur 1 Monat sein, den man sich spart und die Zusage wäre immer noch erfüllt. Also entweder setzt man die Kündigungsfrist für den Mieter auf 14 Tage fest oder nicht. Ein bisschen schwanger geht nicht.

  • Wenn ich aber mehr als das nicht erhalten kann, werde ich es wohl hinnehmen müssen und - falls ich es einmal benötige - darauf ankommen lassen, wenn ich sie zu nichts mehr zwingen kann. Oder fällt dir noch etwas ein? Irgend ein §?

    "Kündigen Sie einfach mit mindestens 2 Wochen Frist,"

    Ist die Kündigungsfrist damit nicht auf 2 Wochen festgesetzt?

  • Ist die Kündigungsfrist damit nicht auf 2 Wochen festgesetzt?

    Nein. Der Satz ist NICHT gleichbedeutend mit "Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt 2 Wochen zum Monatsende". Der Vermieter hält sich jede Option offen, da ist gar nichts verbindlich.

    Man kann im Moment nicht mehr tun und man muss abwarten, wie man es regelt, wenn die Kündigung tatsächlich ansteht.

  • Ich probiere mal, ob ich so eine Zusage bekomme. Auch unwiderruflich sollte so eine Zusage sein, denn wenn die jederzeit einen Rückzieher macht, nützt das nicht viel.

  • Also, die Dame des Immobilien-Managements antwortet einfach gar nicht mehr. Ich werde wohl aufgeben müssen. Danke für die Tips!

    Das Drama geht weiter. Ich glaube, die Dame vom Immobilien-Management der Einrichtung trägt mir etwas nach und schikaniert mich.

    Anfang November kam die Jahresabrechnung für 2024. Man hatte die Pauschale gewaltig erhöht und nun habe ich ein Guthaben von 1800 Euros! Offen ist, wann und wie der Betrag gutgeschrieben wird. Und nun warte ich auf das Geld. In den ersten Dezembertagen wird immer die Miete mit NK + Heizung von meinem Konto abgebucht (860 Euros) + die Service-Pauschale von 77 Euros, die ich zwar gekündigt habe, jedoch noch bis zum 30.5.2026 weiterzahlen muss (Kündigungsfrist).

    Und nun kommt es: Die Miete wurde für Dezember nicht abgebucht, aber die Service-Pauschale wurde abgebucht und das Guthaben von 1800 Euros wurde bis heute nicht gutgeschrieben. Also fragte ich per mail mal nach wie hier gutgeschrieben wird und abgebucht wird und es kam keine Antwort. Das ist nur eine Woche her.

    Ich fürchte, ich werde wegen dem gesamten Ärger mit der Service-Pauschale und der Kündigung und die Reklamationen über den Hausmeister schikaniert. Nun will ich nochmal per Einschreiben nachfragen, und wenn nichts kommt, was dann? Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Direkt zu Gericht gehen? Ist das Amtgericht dafür zuständig?

    Eigentlich können die mich gewaltig schikanieren, wenn sie wollen, so z.B. wenn ich mal einen Handwerker benötige. Die können es einfach ignorieren und mit z.B. mit einer kaputten Heizung stehen lassen. Was macht man denn dann?

  • Und nun kommt es: Die Miete wurde für Dezember nicht abgebucht, aber die Service-Pauschale wurde abgebucht und das Guthaben von 1800 Euros wurde bis heute nicht gutgeschrieben. Also fragte ich per mail mal nach wie hier gutgeschrieben wird und abgebucht wird und es kam keine Antwort. Das ist nur eine Woche her.

    Wie ich sehe bist Du Mieterin mit Behinderung, Du kommst Deiner Verpflichtung als Mieterin nach. Du hast auch Rechte, die Du wahrnehmen bzw. einfordern kannst. Du musst sie nur kennen.

    z.B. die Dez-Miete kann noch abgebucht werden, das Guthaben noch gutgeschrieben. Du fühlst Dich sozusagen schikaniert. (sieht ganz danach aus) Meine Empfehlung! Besorge Dir einen Berechtigungsschein beim Amtsgericht und lasse Dich von einem Anwalt beraten. Kostet Dich ca. 20,00 €.

    Ich fürchte, ich werde wegen dem gesamten Ärger mit der Service-Pauschale und der Kündigung und die Reklamationen über den Hausmeister schikaniert. Nun will ich nochmal per Einschreiben nachfragen, und wenn nichts kommt, was dann? Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Direkt zu Gericht gehen? Ist das Amtgericht dafür zuständig

    Spare Dir die Einschreibegebühren, nachfragen nützt nichts. Du hast immerhin die Möglichkeit ein Guthaben mit der Miete zu verrechnen, wenn es dazu Zeit ist. Du darfst hier keine unüberlegten Aktionen durchführen.

    Eigentlich können die mich gewaltig schikanieren, wenn sie wollen, so z.B. wenn ich mal einen Handwerker benötige. Die können es einfach ignorieren und mit z.B. mit einer kaputten Heizung stehen lassen. Was macht man denn dann

    Diese Befürchtung ist eigentlich unbegründet. Wenn die Heizung nicht funktioniert und Du dies unverzüglich meldest, wird jeder Vermieter sofort tätig werden, damit der Mieter nicht genötigt wird, eine teuere Ausweichunterkunft zu stellen. Im Winter durchaus möglich.

  • Nun will ich nochmal per Einschreiben nachfragen

    Da wird sicherlich auch nichts kommen. Besser wäre ein Versuch, telefonisch jemand zu sprechen zu bekommen.

    und wenn nichts kommt, was dann?

    Dann widerruft man schriftlich die Erlaubnis zum Lastschrifteinzug, um dann die Aufrechnung mit der Miete schriftlich zu erklären und um dann den Betrag von der Mietzahlung abzuziehen.

    z.B. mit einer kaputten Heizung stehen lassen. Was macht man denn dann?

    Dann nutzt man seine Rechte aus §536a Abs. 2 BGB. Das bedeutet, nach schriftlicher Fristsetzung zur Behebung beauftragt man selbst einen Handwerker und verlangt das Geld vom Vermieter zurück oder man rechnet den Betrag mit der Miete auf.

  • Danke. Will es morgen mal telefonisch probieren. Hoffentlich lässt die sich erreichen.

    Mal eine dumme Frage: Die Lastschrift habe ich dem Vermieter erteilt. Infolgedessen muss ich es wohl auch dort widerrufen. Reicht ein Schreiben per Einschreiben? Muss ich noch etwas bei der Bank machen? So etwas habe ich noch nie machen müssen.

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