Ich wohne in einem Service-Wohnen für Leute ab 65 J. als Mieterin und habe bei Einzug in 2015 sowohl einen Mietvertrag wie auch ein Service-Vertrag unterschrieben, die mir als zwei unabhängige Verträge ausgehändigt wurden.
Der Mietvertrag ist ein üblicher Vertrag. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt für den Mieter 3 Monate.
Der Service-Vertrag regelt die Leistungen, die der Vermieter (eine kirchliche Einrichtung mit einem Seniorenheim, das gerade mal 50 m von der Wohnanlage für das Service-Wohnen entfernt ist) zu leisten hat. Für den Service (der aus bestimmten hauswirtschaftlichen Hilfeleistungen wie zB Einkaufen gehen in einem Krankheitsfall, oder bestimmte pflegerische Hilfeleistungen wie zB. Schuhe anziehen, oder bestimmte kleine Hilfestellungen in der Wohnung (z.B eine Glühbirne an der Decke auswechseln)) sowie die Haltung eines Generalschlüssels für den Notfall (wenn z.B. jemand einen Schlaganfall bekommt, oder stürzt und nicht aufstehen kann, oder tot in der Wohnung liegen bleibt) berechnet der Vermieter eine Service-Pauschale von 77 Euros monatlich. Eine Koordinatorin des Seniorenheimes kümmert sich um diese Kleinigkeiten.
Dieser Service-Vertrag, den ich 2015 bei Einzug unterschrieb, galt nur 2 Jahre. Danach kann er gekündigt werden mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf (das wäre für mich zum heutigen Datum der 31.5.2026). Wird er nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Nun war ich mit diesem Service bis vor 6 oder 7 Jahren recht zufrieden, bis eine neue Koordinatorin kam, der jede Arbeit zu viel ist. Meist ist sie telefonisch nicht erreichbar, oder sie ist krank und es gibt keine Vertretung, oder sie ist für die Arbeiten nicht zuständig, oder sie verrichtet sie mit einem langen, bösen Gesicht, weil sie sich dafür nicht zuständig fühlt. Jede Beschwerde ist zwecklos; anscheinend geschieht das auf Anweisung des Vermieters (die kirchliche Einrichtung). Der Service beschränkt sich inzwischen nur noch auf die Haltung des Generalschlüssels, und auch damit gibt es Schwierigkeiten, weil die Notrufnummer oft nicht bedient wird und man es immer und immer wieder probieren muss und auch die Klingel am Seniorenheim gar nicht bedient wird. Anscheinend ist das Personal überlastet.
Dies hat zur Folge, dass die alten Mieter den Service-Vertrag kündigen. Die Mieter der letzten 5 Jahre haben keine Kündigungsklausel und das Aussetzen der Zahlung führt zu einer sofortigen Kündigung des Mietvertrages. Ich habe aber noch einen alten Vertrag und nach einer heftigen Diskussion mit dem Vermieter in Sachen "fehlendem Service" meinte die zuständige Person, ich könnte ja ausziehen wenn ich so unzufrieden bin. Sie würde mir zur Erleichterung die Kündigungsfrist erlassen. Möglicherweise meinte sie die Kündigung des Mietvertrages. Inwieweit diese Zusage gültig ist, ist mir nicht bekannt, denn sie wurde nur mündlich ausgesprochen.
Nun bin ich ja mit der Wohnung zufrieden. Sie ist schön und preiswert und ist altersgerecht. Das bekomme ich nicht so schnell wieder. Ich will aber diesen Service-Vertrag kündigen; am liebsten sofort! Gem. Vertrag kann ich ihn aber erst zum 31.5.2026 kündigen und es ist mir nicht bekannt, ob die mündliche Zusage, dass ich die Kündigungsfrist nicht einhalten muss, auch gültig ist. Ich kann es nur probieren und kündigen.
Nun zu meiner Frage: Was ist, wenn ich sofort kündige und einfach nicht mehr weiterzahle? Der Vertrag sieht ein Aussetzen der Zahlung gar nicht vor (nicht so wie der Mietvertrag, der nach dem Aussetzen von 2 Monatsmieten die Räumung der Wohnung fordert). M.E. entsteht dem Vermieter auch kein Schaden, wenn ich nicht mehr zahle. Soweit mir bekannt ist, wird mit der Service-Pauschale nur ein Teil des GEhaltes der recht nachlässigen Koordinatorin bezahlt. Der ASB oder Malterser bieten einen viel besseren Service für den Notfall für 50 Euros monatlich an. Die stellen dem Versicherten sogar noch ein Notrufgerät zur Verfügung. Da muss er sich alle 12 Stunden durch einen Knopfdruck melden, und wenn der Versicherte das nicht tut, geht der Dienstleister dem sofort nach. Evtl. liegt der Versicherte ohnmächtig oder tot in der Wohnung. Da geht auch immer jemand sofort bei Knopfdruck an den Apparat. Das bietet der Service-Vertrag des Vermieters ja alles nicht. Die Sache mit dem fehlenden Service des Vermieters stinkt mir gewaltig und ich würde tatsächlich am liebsten sofort die Zahlung aussetzen.