Beiträge von Anami

    Will noch kurz über das happy end berichten!

    Hab wie von Fruggel empfohlen dem Vermieter Ende Dez. schriftlich mitgeteilt, dass ich ihm alle Einzugsermächtigungen für Miete und Service-Pauschale entziehe, da man mir noch das Guthaben der NK schuldet und auf meine Nachfrage nicht reagierte. Prompt kam die Antwort des Vertreters meiner zuständigen Sachbearbeiterin (das war Anfang Januar): Sie Dame sei über die Jahre in Urlaub. Er könne nicht nachvollziehen, weswegen das Guthaben nicht wie in deren Schreiben zugesichtert bezahlt wurde und weswegen auf meine Nachfrage nicht reagiert wurde. Er wird die Miete für Januar nicht abbuchen und man müssen ansonsten auf die Rückkehr der zuständigen Sachbearbeiterin warten.

    Tatsächlich wurde die Miete mit NK nicht abgebucht, dafür aber wurde die Service-Pauschale von 77 Euros abgebucht, die ich mir zurückgeholt habe. Es kam kein Protest.

    Und dann kam die SB aus ihrem Weihnachtsurlaub zurück. Sie erklärte mir, dass die Service-Pauschale mit der Mietzahlung nichts zu tun habe (die Service-Pauschale hatte ich ja zum 30.5. gekündigt und muss sie überflüssigerweise bis dahin auch noch bezahlen; ich schulde sie noch bis heute, aber bisher kam keine Reklamation), dass man nur die Abbuchung der Mietzahlung zurückgeholt hat (und nicht der Service-Pauschale), dass für Februar noch ein Guthaben von 92 Euros sei, welches sie gerne überweisen würde und dafür die Miete ab Februar wieder abbuchen will. Und das im Übrigen kein Cent des Guthabens verloren gegangen sei. Keine Erklärung, keine Entschuldigung.

    Und dann habe ich der Dame mal richtig Bescheid gesagt: Dass ich von ihr keine Erklärung bekam, keine Entschuldigung, dass ich ihr deshalb jetzt misstraue und mir nichts mehr abbuchen lasse und einen Dauerauftrag einrichten werde, dass ich ihr versuchten Seniorenmissbrauch unterstelle, dass ich mit ihren Vorgängen nie Schwierigkeiten hatte (die Frau sitzt erst seit einem halben Jahr auf dieser Position), dass man 11 Jahre lang immer anstandslos meine Miete erhielt und ich in Geldsachen auch nie etwas zu beanstanden hatte, und dass ich erst seitdem sie dort sitzt lauter Probleme habe. Und auch wenn kein Cent verloren gegangen sei, hab man mir das Guthaben in drei bequemen Raten zurückerstattet, und nicht wie in deren Schreiben versprochen.

    Daraufhin antwortete sie, dass sie sich "gerne" entschuldige, den Vorwurf der Unaufrichtigkeit und des versuchten Seniorenmissbrauchs weise sie zurück, dass das alles ein technischer Fehler gewesen sei. Und als ich sie danach fragte, weswegen sie denn nicht auf meine Nachfrage antwortete, den technischen Fehler in Ordnung brachte und die Einschaltung eines Anwaltes zu ihren Lasten riskierte, meinte sie, dass es ihr im Weihnachtsstress untergegangen sei; dafür entschuldige sie sich.

    So peu a peu wurde sie weichgekocht und gab langsam nach.

    Die gekündigte Service-Pauschale für Januar, die ich zurückholte, hat bis heute keiner reklamiert. Wenn sie im Februar wieder abgebucht wird, werde ich sie mir wohl wieder zurückholen und auf die Reklamation warten. Einen Inkasso werden wie vermutlich ohne überhaupt zu reklamarien nicht einschalten können. Ich hoffe es!

    Danke für alle Ratschläge! Das war alles super!!!^^

    Danke. Will es morgen mal telefonisch probieren. Hoffentlich lässt die sich erreichen.

    Mal eine dumme Frage: Die Lastschrift habe ich dem Vermieter erteilt. Infolgedessen muss ich es wohl auch dort widerrufen. Reicht ein Schreiben per Einschreiben? Muss ich noch etwas bei der Bank machen? So etwas habe ich noch nie machen müssen.

    Also, die Dame des Immobilien-Managements antwortet einfach gar nicht mehr. Ich werde wohl aufgeben müssen. Danke für die Tips!

    Das Drama geht weiter. Ich glaube, die Dame vom Immobilien-Management der Einrichtung trägt mir etwas nach und schikaniert mich.

    Anfang November kam die Jahresabrechnung für 2024. Man hatte die Pauschale gewaltig erhöht und nun habe ich ein Guthaben von 1800 Euros! Offen ist, wann und wie der Betrag gutgeschrieben wird. Und nun warte ich auf das Geld. In den ersten Dezembertagen wird immer die Miete mit NK + Heizung von meinem Konto abgebucht (860 Euros) + die Service-Pauschale von 77 Euros, die ich zwar gekündigt habe, jedoch noch bis zum 30.5.2026 weiterzahlen muss (Kündigungsfrist).

    Und nun kommt es: Die Miete wurde für Dezember nicht abgebucht, aber die Service-Pauschale wurde abgebucht und das Guthaben von 1800 Euros wurde bis heute nicht gutgeschrieben. Also fragte ich per mail mal nach wie hier gutgeschrieben wird und abgebucht wird und es kam keine Antwort. Das ist nur eine Woche her.

    Ich fürchte, ich werde wegen dem gesamten Ärger mit der Service-Pauschale und der Kündigung und die Reklamationen über den Hausmeister schikaniert. Nun will ich nochmal per Einschreiben nachfragen, und wenn nichts kommt, was dann? Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Direkt zu Gericht gehen? Ist das Amtgericht dafür zuständig?

    Eigentlich können die mich gewaltig schikanieren, wenn sie wollen, so z.B. wenn ich mal einen Handwerker benötige. Die können es einfach ignorieren und mit z.B. mit einer kaputten Heizung stehen lassen. Was macht man denn dann?

    Wenn ich aber mehr als das nicht erhalten kann, werde ich es wohl hinnehmen müssen und - falls ich es einmal benötige - darauf ankommen lassen, wenn ich sie zu nichts mehr zwingen kann. Oder fällt dir noch etwas ein? Irgend ein §?

    "Kündigen Sie einfach mit mindestens 2 Wochen Frist,"

    Ist die Kündigungsfrist damit nicht auf 2 Wochen festgesetzt?

    Per mail habe ich folgendes:

    "Hinsichtlich der Kündigung Ihrer Wohnung bitte ich Sie um die Hereingabe Ihres Kündigungswunsches, sobald Sie den Auszug in Erwägung ziehen, bzw. wenn Ihnen ein anderes Wohnungsangebot vorliegt.

    Wir werden diesbezüglich zusichern - bei einem Umzugswunsch Ihrerseits - zu Ihren Gunsten zu entscheiden, was allerdings nicht bedeutet, dass wir Sie innerhalb weniger Tage aus dem Mietverhältnis entlassen können, da wir u.a. den Zustand der Wohnung und die sich daraus ergebenden Renovierungsverpflichtungen Ihrerseits feststellen müssen."

    "Kündigen Sie einfach mit mindestens 2 Wochen Frist, ich bestätige die Kündigung und alles wird gut!"

    "Nennen Sie mir Ihren gewünschten Auszugstermin und dann können wir darüber sprechen."

    Reicht das als Beweis? Oder soll ich weiter auf eine schriftliche und verbindliche Vereinbarung bestehen?

    Ich setze diesen threat fort: Kündigung des Service-Vertrages

    Im vorgenannten thread ging es um die Kündigung des Service-Vertrages. Das hab ich gemacht; leider komme ich dort erst zum 31.5.2026 raus.

    Das Drama geht weiter: Die kirchliche Einrichtung (mein Vermieter) bot mir an, auf die Kündigungsfrist zu verzichten, um mir einen Auszug zu erleichtern, weil ich ja mit dem Service, dem Hausmeister und einiges mehr so unzufrieden bin.

    Eigentlich habe ich nicht vor hier auszuziehen, denn es wird mir schwer fallen, eine günstige, behindertengerechte Wohnung zu finden. An der Wohnung liegt meine Unzufriedenheit ja nicht. Außerdem fällt es im Alter immer schwer umzuziehen. Ich kann das niemals allein bewältigen und dann kostet ein Umzug viel Geld. Ein Auto für eine Suche habe ich auch nicht mehr und mit einem Rollator kann ich schlecht Bus fahren.

    Nun möchte ich mich vom Vermieter nicht unter Druck setzen lassen. Deren Angebot mit der Kündigungserleichterung war schon eine Unverschämtheit, denn ich wohne hier seit 10 Jahren, habe die Miete immer pünktlich bezahlt, bin auch sonst ein friedlicher, ordentlicher Mieter und gehe jede Woche ins dazugehörende Pflegeheim gleich nebenan und beschäftige ehrenamtlich die alten Leute mit Singen und einer Gitarre. Die alten Leute freuen sich immer wenn ich komme, denn die werden ansonsten ganz gern vergessen. Also habe ich dem Vermieter gesagt, dass ich ausziehn werde. Ich kann ja machen was ich will.

    Und nun kommt es: Auch wenn ich nicht vorhabe auszuziehen, möchte ich diese erleichterte Kündigung schriftlich haben. Wer weiß, ob es mir nicht einmal zugute kommt. Vielleicht muß ich einmal ganz plötzlich ins Pflegeheim (z.B. bei Schlaganfall), oder sterbe, und dann dürfen meine Kinder die Wohnung kündigen und die 3-monatige Kündigungsfrist einhalten.

    Und nun stellt sich der Vermieter an. Verbindlich, klar, schriftlich, so dass es auch bei Gericht standhält, will er mir nichts geben. Außerdem ist er zurückgerudert: Erst wenn ich kündige, sieht man weiter. Ich soll nur eine 14-Tätigige Frist einhalten, damit die Wohnung auf den Zustand geprüft werden kann und von mir renoviert werden kann. Danach reden wir weiter. Das schrieb er alles per mail. Verbindlich (auf Briefbogen und von einer zuständigen Person unterschrieben) gibt es nichts. Er meint, das reicht. Nur kündigen und gut ist. Er mein, mein Verhalten sei aggressiv und konfrontativ.

    Ich meine, die fühlen sich in die Ecke gedrängt und hatten nicht vor, mir etwas zu erleichtern. Die wollten nur Druck machen. Gibt es irgend einen §, der besagt, dass im Mietrecht Nebenabreden der schriftform bedürfen, mit dem ich den Vermieter weiter in die Ecke drängen kann und doch noch etwas Verbindliches bekomme? Oder was kann ich sonst tun (außer auf die Schriftform zu verzichten?)

    Besten Dank!

    Die "fristlose Kündigung" haben die ja selbst angeboten (s. mein Eingangsposting). Vermutlich wollten die nur etwas Druck machen, damit ich über deren fehlenden Service nicht weiter meckere. Alte Leute kann man ja so schön manipulieren. Möglicherweise haben die es mit diesem Angebot zu einer fristlosen Kündigung nicht einmal ernst gemeint, weil die genau wissen, dass ich nicht ausziehen werde.

    Dieser Verzicht auf eine Kündigung wurde nur mündlich ausgesprochen, ist im Prinzip wertlos und lässt offen, auf welchen Vertrag die sich beziehen (ob Mietvertrag oder Service-Vertrag). Ich kann mir vorstellen, dass die sich jetzt an ihr Angebot entweder gar nicht mehr daran erinnern, oder nur den Mietvertrag meinten.

    Wenn ich jetzt den Service-Vertrag fristlos kündige und mich auf deren mündliche Zusage basiere, werden die vermutlich sagen: "Wir meinten aber den Mietvertrag". Dann kann ich immernoch sagen: "Gut, und jetzt geben Sie mir bitte schriftlich, was Sie überhaupt gemeint haben". Den Rückzieher mit der Zahlungseinstellung kann ich dann immernoch machen. Dazu ist ein Anwalt nicht erforderlich.

    Meine Frage war, mit welchen Folgen ich rechnen muss, wenn ich nach der Kündigung nicht mehr zahle. Letztendlich sieht der Service-Vertrag (anders als der Mietvertrag) den Fall der Zahlungseinstellung nicht vor. Die haben durch meine fristlose Kündigung ja vermutlich gar keine Nachteile und ich meine, dass auch ein Anwalt bei Zahlungseinstellung nicht viel tun kann, außer mich ein wenig einzuschüchtern. Nur das wollte ich hier im Forum wissen.

    Die Verträge können getrennt gekündigt werden. Sie sehen auch unterschiedliche Kündigungsfristen vor. Der Mietvertrag verweist auch nicht auf den Service-Vertrag.

    Die Frage ist, ob ich nach Kündigung des Service-Vertrages einfach die Zahlung einstellen kann, ohne dass mich irgend welche Folgen erwarten. Schließlich erbringt der Vermieter ja seine Leistungen auch nicht und ich bin gezwungen, woanders einen Dienstleister für weniger Geld und eine bessere Leistung zu bezahlen.

    Eine "fristlose Kündigung" sieht der Vertrag nicht vor.

    Ich wohne in einem Service-Wohnen für Leute ab 65 J. als Mieterin und habe bei Einzug in 2015 sowohl einen Mietvertrag wie auch ein Service-Vertrag unterschrieben, die mir als zwei unabhängige Verträge ausgehändigt wurden.

    Der Mietvertrag ist ein üblicher Vertrag. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt für den Mieter 3 Monate.

    Der Service-Vertrag regelt die Leistungen, die der Vermieter (eine kirchliche Einrichtung mit einem Seniorenheim, das gerade mal 50 m von der Wohnanlage für das Service-Wohnen entfernt ist) zu leisten hat. Für den Service (der aus bestimmten hauswirtschaftlichen Hilfeleistungen wie zB Einkaufen gehen in einem Krankheitsfall, oder bestimmte pflegerische Hilfeleistungen wie zB. Schuhe anziehen, oder bestimmte kleine Hilfestellungen in der Wohnung (z.B eine Glühbirne an der Decke auswechseln)) sowie die Haltung eines Generalschlüssels für den Notfall (wenn z.B. jemand einen Schlaganfall bekommt, oder stürzt und nicht aufstehen kann, oder tot in der Wohnung liegen bleibt) berechnet der Vermieter eine Service-Pauschale von 77 Euros monatlich. Eine Koordinatorin des Seniorenheimes kümmert sich um diese Kleinigkeiten.

    Dieser Service-Vertrag, den ich 2015 bei Einzug unterschrieb, galt nur 2 Jahre. Danach kann er gekündigt werden mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf (das wäre für mich zum heutigen Datum der 31.5.2026). Wird er nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

    Nun war ich mit diesem Service bis vor 6 oder 7 Jahren recht zufrieden, bis eine neue Koordinatorin kam, der jede Arbeit zu viel ist. Meist ist sie telefonisch nicht erreichbar, oder sie ist krank und es gibt keine Vertretung, oder sie ist für die Arbeiten nicht zuständig, oder sie verrichtet sie mit einem langen, bösen Gesicht, weil sie sich dafür nicht zuständig fühlt. Jede Beschwerde ist zwecklos; anscheinend geschieht das auf Anweisung des Vermieters (die kirchliche Einrichtung). Der Service beschränkt sich inzwischen nur noch auf die Haltung des Generalschlüssels, und auch damit gibt es Schwierigkeiten, weil die Notrufnummer oft nicht bedient wird und man es immer und immer wieder probieren muss und auch die Klingel am Seniorenheim gar nicht bedient wird. Anscheinend ist das Personal überlastet.

    Dies hat zur Folge, dass die alten Mieter den Service-Vertrag kündigen. Die Mieter der letzten 5 Jahre haben keine Kündigungsklausel und das Aussetzen der Zahlung führt zu einer sofortigen Kündigung des Mietvertrages. Ich habe aber noch einen alten Vertrag und nach einer heftigen Diskussion mit dem Vermieter in Sachen "fehlendem Service" meinte die zuständige Person, ich könnte ja ausziehen wenn ich so unzufrieden bin. Sie würde mir zur Erleichterung die Kündigungsfrist erlassen. Möglicherweise meinte sie die Kündigung des Mietvertrages. Inwieweit diese Zusage gültig ist, ist mir nicht bekannt, denn sie wurde nur mündlich ausgesprochen.

    Nun bin ich ja mit der Wohnung zufrieden. Sie ist schön und preiswert und ist altersgerecht. Das bekomme ich nicht so schnell wieder. Ich will aber diesen Service-Vertrag kündigen; am liebsten sofort! Gem. Vertrag kann ich ihn aber erst zum 31.5.2026 kündigen und es ist mir nicht bekannt, ob die mündliche Zusage, dass ich die Kündigungsfrist nicht einhalten muss, auch gültig ist. Ich kann es nur probieren und kündigen.

    Nun zu meiner Frage: Was ist, wenn ich sofort kündige und einfach nicht mehr weiterzahle? Der Vertrag sieht ein Aussetzen der Zahlung gar nicht vor (nicht so wie der Mietvertrag, der nach dem Aussetzen von 2 Monatsmieten die Räumung der Wohnung fordert). M.E. entsteht dem Vermieter auch kein Schaden, wenn ich nicht mehr zahle. Soweit mir bekannt ist, wird mit der Service-Pauschale nur ein Teil des GEhaltes der recht nachlässigen Koordinatorin bezahlt. Der ASB oder Malterser bieten einen viel besseren Service für den Notfall für 50 Euros monatlich an. Die stellen dem Versicherten sogar noch ein Notrufgerät zur Verfügung. Da muss er sich alle 12 Stunden durch einen Knopfdruck melden, und wenn der Versicherte das nicht tut, geht der Dienstleister dem sofort nach. Evtl. liegt der Versicherte ohnmächtig oder tot in der Wohnung. Da geht auch immer jemand sofort bei Knopfdruck an den Apparat. Das bietet der Service-Vertrag des Vermieters ja alles nicht. Die Sache mit dem fehlenden Service des Vermieters stinkt mir gewaltig und ich würde tatsächlich am liebsten sofort die Zahlung aussetzen.

    Ich wohne in einer Wohnanlage für Leute ab 65 J., das einer kirchlichen Einrichtung gehört und sich "Service-Wohnen" nennt. Gleich nebenan ist ein dazugehörendes Seniorenheim, das rund um die Uhr besetzt ist, das zu all unseren Wohnungen einen Generalschlüssel für Notfälle hält. Es sind behindertengerechte Wohnungen für ältere Leute.

    Nun gehört zu unserem Mietvertrag ein weiterer Vertrag, der sich "Service-Vertrag" nennt. Dieser Service-Vertrag verpflichtet alle Mieter zunächst für 2 Jahre, eine Service-Pauschale von monatlich 75 Euros zu zahlen. Nach 2 Jahren steht es dem Mieter offen, ob er den Service-Vertrag kündigt und sich die 75 Euros spart, oder ob er das weiterbezahlt.

    Nun ist dieser Service eine Lachnummer. Das einzige was interessant dabei ist, ist, dass im Seniorenheim ein Generalschlüssel für Notfälle gehalten wird. D.h. wenn sich mal jemand aussperrt, oder der Verdacht besteht, dass jemand mit einem Schlaganfall oder tot in der Wohnung liegt, das Seniorenheim kontaktiert wird und jemand die Tür mit dem Generalschlüssel öffnet und bei Bedarf den Krankenwagen ruft. Das passiert bei älteren Leuten immer wieder einmal. Ansonsten besteht der sog. Service noch in einer Beratung, falls man einmal z.B. nach einem Schlaganfall nicht genau weiss, ob man so weiterleben kann oder lieber ins Heim gehen sollte, und in einer Hilfe mit Ämtern unserer Stadt, falls man mit dem Papierkram nicht klar kommt.

    Für monatlich 75 Euros monatlich extrem wenig. Man kann nämlich auch seinen Hausschlüssel beim Nachbarn lassen, oder aber den Notruf vom ASB, Malteser, Johanniter, oder wer auch immer in Anspruch nehmen, den sogar die Krankenkasse zahlt. In 10 Jahren habe ich mich nur 2 x ausgesperrt, 2 x bin ich gestürzt und konnte nicht aufstehen und hab mich zum Telefon hingerobbt, und nur einmal war es ernst, da bin ich gestürzt und hab mir einen Oberschenkelhalsbruch zugezogen, konnte mich nicht von der Stelle bewegen und habe 15 Stunden gelegen, bis die Nachbarn mein Schreien hörten und im Seniorenheim nach dem Generalschlüssel und einen Krankenwagen fragten. Ach, und eine Tasche für das Krankenhaus haben sie mir auch gepackt und dafür 25 Euros extra berechnet.

    Aus diesem Grund kündigen die meisten Mieter nach 2 Jahren den Service-Vertrag und sparen sich die 75 Euros. Sie ziehen andere Möglichkeiten vor.

    Und nun zum Problem und der Frage:

    Wenn ich ohne dem Service-Vertrag mich einmal aussperre, oder in der Wohnung liegenbleibe, sieht der Vermieter keine Verpflichtung, mit dem Generalschlüssel meine Wohnung aufzuschließen, weil ich ja die Service-Pauschale nicht zahle. Wenn er es tut, dann höchstens ungern und aus "menschlichen Gründen" und man kommt sich wie ein Bettler vor, der um Almosen bittet. Ist das rechtskonform, sich einen Wohnungsschlüssel (in diesem Fall ein Generalschlüssel zu allen Wohnungen) zu halten, ohne der Verpflichtung im Notfall zu helfen? Und ohne schriftliche Genehmigung des Mieters? Gegen welchen § verstößt es?

    Ich wohne in einem der Kirche angehörenden Mietshaus (betreutes Wohnen) für Leute ab 65 J. mit 25 Mietparteien.

    Schon seit bestehen des Gebäudes (ca. 20 J.) quälen wir uns mit einem unzuverlässigen und frechen Hausmeister ab, der nicht in der Lage ist, nur einen einzigen Termin wahrzunehmen, ohne ihn vorher abzusagen. Kommt hinzu, dass der Hausmeister ca. 50 km entfernt wohnt und in einem Notfall nicht gleich vor Ort sein kann.

    Muss man ihn einmal bestellen, geht es nie reibungslos über die Bühne. Es beginnt schon damit, dass er selbst per Handy sehr oft nicht erreichbar ist. Die Immobilienverwaltung, die für ihn zuständig ist, ist nur zu Bürozeiten erreichbar, arbeitet aber ansonsten recht gut, denn wenn man den Hausmeister über die Immobilienverwaltung bestellt, ruft der Hausmeister auch zurück. Dann muss man meist einen Termin für die Reparatur vereinbaren. Und dann kommt das Problem: Der Hausmeister erscheint nicht und sagt auch nicht ab. Dann muss man sich nochmal an die Immobilienverwaltung wenden und auch beim 2. Mal geschieht das gleiche. Irgendwann erscheint er aber unangemeldet vor der Haustür und verschafft sich fast wie mit Gewalt zutritt, wenn man nicht schnell genug öffnet (Dauerklingeln, Schläge gegen die Tür, möglicherweise Fußtritte).

    Gibt es mal ein Notfall (bekannt wurde mir ein Fall von Rückstau, ruft man gleich den Hausmeister an und - wenn man ihn erreicht - bekam man in dem Fall die Antwort: "Kann nicht kommen, hab keine Zeit". Dann muss sich der Betreffende auch noch selbst um einen anderen Handwerker kümmern.

    In einem anderen, weniger schlimmen Notfall (Toilettenspülung verlor plötzlich riesige Mengen von Wasser und man zweifelte, ob die große Wassermenge von der Schüssel überhaupt aufgefangen werden konnte) bekam man vom unzuverlässigen Hausmeister gesagt, dass er "irgendwann" mal kommen will. Unangemeldet erschien er dann einen Tag später.

    Der Hausmeister selbst hält sich aber für den "zuverlässigsten Menschen aller Zeiten", heuchelt uns etwas vor und wird böse wenn man ihm widerspricht. Macht man ihn auf Einzelheiten seiner Unzuverlässigkeit aufmerksam, bekommt man die freche Antwort: "Aber letztendlich ist das ja doch gemacht worden, wo bleibt denn die Unzuverlässigkeit?" Er lässt dabei aus, dass man ihn x-mal rufen musste, x-mal auf ihn vergeblich gewartet hat und womöglich noch seine eigenen Termin zurückgestellt hat, weil er ja kommen wollte.

    Der Hausmeister ist auch für die Gartenanlage rund ums Haus und die Reinigung von Treppenhaus, Keller und Fahrstuhl zuständig. Dafür schickt er uns sein Personal. Diese Leute sind aber recht nachlässig (der Keller und der Fahrstuhl werden gar nicht mehr geputzt, im Treppenhaus sind überall Putzstreifen zu sehen usw).

    Oft erlebt man auch, dass er eine Arbeit beginnt und mittendrin alles stehen und liegen lässt. Dann muss man ihm immer und immer wieder hinterherlaufen.

    Selbstverständlich beschweren sich die Mieter immer und immer wieder bei der Immobilienverwaltung. Die versprechen immer und immer wieder, Druck beim Hausmeister zu machen. Zeitweise geht es dann auch ein wenig besser, aber nur zeitweise. Ein zuständiger Vorgesetzter der Immobilienverwaltung erklärte mir einmal, dass es sehr problematisch ist, dem Hausmeister zu kündigen, weil er mehrere Anlagen betreut und das schon seit Jahren. Irgendwie kann man diese Begründung nicht nachvollziehen. Man hat offensichtlich keine Absicht ihn loszuwerden. Es sieht so aus, als hätte der Hausmeister irgendwo einen "Paten", der die Hand auf ihn hält und schützt und keiner kommt dagegen an.

    Was kann man hier machen? Bzw. wie kann ich hier eine Mietminderung wegen den Unzuverlässigkeiten durchsetzen?;( Oder müssen die Mieter so weiterleben?

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