Hallo zusammen,
ich wohne in einer öffentlich geförderten Wohnung im Erdgeschoss und habe folgendes Problem:
Ich habe auf meiner Terrasse eine graue, Markise aufgestellt, die mit Stangen befestigt, aber nicht gebohrt ist. Sie dient hauptsächlich als Sichtschutz und um Wäsche aufzuhängen. Die Markise steht genau in meiner Terasse quasi und kann nur hoch oder runtergezogen werden! Sie ist ziemlich unauffällig, weil sie grau ist.
Im Mietvertrag steht unter den allgemeinen Regelungen:
Zitat„Das Aufstellen von Windschutzwänden und dergleichen bedarf der Zustimmung der Hausverwaltung. Sie dürfen sich nicht nachteilig auf die Außenansicht des Hauses auswirken.“
„Das sichtbare Aushängen von Wäsche, Betten usw. auf den Fenstern oder Balkongeländern ist unzulässig.“
Ich bin schockiert über diese Formulierungen, weil:
- Die Markise nicht wirklich sichtbar von außen ist und die Ästhetik des Hauses kaum beeinflusst. (Sie passt sich der Farbe der Bausubstanz an und ragt auch nicht aus der Terasse oder so, sie kann halt nur hoch und runtergezogen werden)
- Ich weiß auch nicht, ob es wirklich so praktisch ist, in einer 20qm kleinen ein Zimmer Wohnung seine Wäsche zu lüften (Schimmelgefahr durch Feuchtigkeit)
- IDie Markise ist nicht gebohrt, also keine Bausubstanz wird beschädigt.
Meine Fragen an euch:
- Kann die Hausverwaltung tatsächlich verlangen, dass ich die Markise entferne oder mir eine Abmahnung geben?
- Darf sie mir das Aufhängen von Wäsche auf meiner Terrasse verbieten, wenn es nicht sichtbar ist?
- Gibt es rechtliche Grundlagen, die mich in dieser Situation schützen würden?
Ich finde, das sind ja schon unmenschliche Regelungen, was die da aufstellen.
Ich freue mich über eure Einschätzungen und Erfahrungen. Vielen Dank schon mal!