Darf die Hausverwaltung eine unauffällige Markise auf der Erdgeschoss-Terrasse verbieten?

  • Hallo zusammen,

    ich wohne in einer öffentlich geförderten Wohnung im Erdgeschoss und habe folgendes Problem:

    Ich habe auf meiner Terrasse eine graue, Markise aufgestellt, die mit Stangen befestigt, aber nicht gebohrt ist. Sie dient hauptsächlich als Sichtschutz und um Wäsche aufzuhängen. Die Markise steht genau in meiner Terasse quasi und kann nur hoch oder runtergezogen werden! Sie ist ziemlich unauffällig, weil sie grau ist.

    Im Mietvertrag steht unter den allgemeinen Regelungen:

    Zitat

    „Das Aufstellen von Windschutzwänden und dergleichen bedarf der Zustimmung der Hausverwaltung. Sie dürfen sich nicht nachteilig auf die Außenansicht des Hauses auswirken.“
    „Das sichtbare Aushängen von Wäsche, Betten usw. auf den Fenstern oder Balkongeländern ist unzulässig.“

    Ich bin schockiert über diese Formulierungen, weil:

    • Die Markise nicht wirklich sichtbar von außen ist und die Ästhetik des Hauses kaum beeinflusst. (Sie passt sich der Farbe der Bausubstanz an und ragt auch nicht aus der Terasse oder so, sie kann halt nur hoch und runtergezogen werden)
    • Ich weiß auch nicht, ob es wirklich so praktisch ist, in einer 20qm kleinen ein Zimmer Wohnung seine Wäsche zu lüften (Schimmelgefahr durch Feuchtigkeit)
    • IDie Markise ist nicht gebohrt, also keine Bausubstanz wird beschädigt.

    Meine Fragen an euch:

    1. Kann die Hausverwaltung tatsächlich verlangen, dass ich die Markise entferne oder mir eine Abmahnung geben?
    2. Darf sie mir das Aufhängen von Wäsche auf meiner Terrasse verbieten, wenn es nicht sichtbar ist?
    3. Gibt es rechtliche Grundlagen, die mich in dieser Situation schützen würden?

      Ich finde, das sind ja schon unmenschliche Regelungen, was die da aufstellen.

    Ich freue mich über eure Einschätzungen und Erfahrungen. Vielen Dank schon mal!

  • Nun, die Regelungen im Mietvertrag hättest Du ja kennen müssen - und wenn sie Dir nicht gefallen, das vor der Unterzeichnung erwähnen können.

    Die Hausverwaltung folgt (bzw. muss folgen) den Beschlüssen der WEG bzw.den Vorgaben des Vermieters/Eigentümers. Vielleicht kannst Du das Thema mit denen klären?

    Hast schon eine Abmahnung bekommen? Wenn Du auf die Aufforderung zur Entfernung nicht reagierst, müssten sie klagen. Ob das wegen so einer Kleinigkeit passiert, ist ungewiss (aber wenn, dann kostet das viel Zeit, Nerven und beim Verlieren auch Geld). Kündigen können sie ohne Klage vermutlich nicht.

  • beppi Danke dir für deine Einschätzung! Nein eine Abmahnung habe ich nicht erhalten, ich will mich vorab nur absichern!
    Ich habe (ehrlich gesagt) auch gar keine offizielle Anfrage an die Hausverwaltung gestellt, weil es sich um eine unauffällige, graue Markise handelt, die nicht gebohrt ist und optisch wirklich kaum auffällt. Ich habe sie jetzt einfach mal installiert und Nachhinein den Vertrag nochmal durchgelesen und diesen Punkt gesehen!

    Der Mitarbeiter, der damals mit mir die Wohnungsbegehung gemacht hat, meinte am Telefon sogar , dass ich „nicht wegen jedem kleinen Ding am besten anfragen soll, sondern einfach ausprobieren,
    deshalb bin ich davon ausgegangen, dass das in Ordnung ist, solange nichts beschädigt wird oder das Hausbild nicht stört.

    Mir geht’s ja nicht um eine feste Konstruktion, sondern einfach um ein bisschen Schatten und die Möglichkeit, Wäsche wettergeschützt aufzuhängen, ohne dass es jemand sieht oder die Fassade betroffen ist.

    Der Punkt: Sie dürfen sich nicht nachteilig auf die Außenansicht des Hauses auswirken!
    Ist ja auch nicht ganz aussagekräftig und breites Feld.

    Ich finde einfach, dass solche Regelungen oft sehr streng ausgelegt werden – gerade wenn es um so kleine, praktische Dinge geht.

  • Die Markise ist nicht gebohrt, also keine Bausubstanz wird beschädigt.

    Somit ist es keine bauliche Veränderung. Dennoch darf sich der Vermieter ein Mitspracherecht offen halten, was er im Vertrag gemacht hat, um auf eine Einhaltung des optischen Erscheinungsbildes zu achten.

    Kann die Hausverwaltung tatsächlich verlangen, dass ich die Markise entferne

    Zumindest müsste die Verwaltung dafür einen sehr guten Grund nennen, mit dem sie zeigt, dass ihre Interesse höher sind gegenüber der Interessen des Mieters.

    Gibt es rechtliche Grundlagen, die mich in dieser Situation schützen würden?

    Nein. Denn es geht hier um eine Abwägung von Interessen der Vertragsparteien. Manche Dinge lassen sich nicht diekt im Gesetz ablesen, denn als Mieter hat man Rechte, als Vermieter aber auch.

    Darf sie mir das Aufhängen von Wäsche auf meiner Terrasse verbieten, wenn es nicht sichtbar ist?

    Auch ohne Sichtschutz darf Wäsche Tocknen nicht verboten werden, da dies als vertragsgemäße Nutzung der Wohnung gilt.

    deshalb bin ich davon ausgegangen, dass das in Ordnung ist, solange nichts beschädigt wird oder das Hausbild nicht stört.

    Davon darf man zunächst auch mal ausgehen. Denn offenbar hat noch niemand verlangt, das wieder abzubauen. Im Eingangsbeitrag klang das noch etwas anders.

  • Zumindest müsste die Verwaltung dafür einen sehr guten Grund nennen, mit dem sie zeigt, dass ihre Interesse höher sind gegenüber der Interessen des Mieters.

    Es gibt eine Vorgeschichte, ich habe Vorbaurolladen beantragt um die Sicherheit der Wohnung vor Einbruch zu gewährleisten und das kamm auch schon bei denen als Begründung:

    Ich finde diese Aussage,dass sich dann ein uneinheitliches Bild innerhalb der Fassaden ergibt und diese zu stark negativ beeinträchtigt werden, völlig daneben und völlig unbegründet! Ich würde die Vorbaurollladen sogar selber bezahlen!

  • Diese weiteren Informationen ändern an meinem vorherigen Beitrag nichts. Denn damals ging es im Gegensatz zu der neuen Frage ja um eine Befestigung am Mauerwerk, also eine bauliche Veränderung. Wohl kann man vermuten, dass es dem Eigentümer nicht gefallen wird, aber er kann nicht alles verbieten, das hat seine Grenzen.

  • Fruggel Ja da hast du recht! Tendierst das er verlieren könnte vor Gericht, wenn sie mir jetzt wirklich diese graue Markise verbieten? (Die ist wirklich nur zum hoch und runterziehen und sie behindert und ragt nicht irgendwie zum Nachbarn oder so)

  • Fruggel so steht es da drin genau:


    § 5 Allgemeine Regelungen

    1.
    Das sichtbare Aushängen von Wäsche, Betten usw. auf den Fenstern oder Balkongeländern ist unzulässig.

    2.
    Das Aufstellen von Windschutzwänden und dergleichen bedarf der Zustimmung der Hausverwaltung. Sie dürfen sich nicht nachteilig auf die Außenansicht des Hauses auswirken.

    3.
    Eltern haften für ihre Kinder für die von diesen verursachten Schäden am Gebäude und am Grundstück.

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