Beiträge von Lars1984

    Hallo zusammen,

    ich möchte meinen Fall schildern und um eine Einschätzung bitten.

    Ich hatte ein Anliegen wegen eines Absperrhahns in meiner Wohnung und habe mich deshalb an die Hausverwaltung gewandt. Die Kommunikation lief zunächst per E-Mail, anschließend gab es ein kurzes Telefonat mit einer Mitarbeiterin.

    In diesem Telefonat wurde mir zunächst erklärt, was ich selbst prüfen bzw. versuchen kann. Da ich den Absperrhahn trotzdem nicht gefunden habe, sagte die Mitarbeiterin sinngemäß, dass die Möglichkeit bestünde, dass der Hausmeister vorbeikommt. Das war für mich grundsätzlich in Ordnung.
    Es wurde jedoch zu keinem Zeitpunkt erwähnt, dass dieser Besuch kostenpflichtig ist oder welche Kosten entstehen würden.

    Der Hausmeister war anschließend vor Ort, insgesamt höchstens 10 Minuten. Er hat mir lediglich gezeigt, wo sich der Absperrhahn befindet (er war nur verdeckt). Es wurde nichts repariert, nichts ausgetauscht und kein Material verwendet.

    Kurz darauf erhielt ich eine Rechnung über 95,08 €, was mich ehrlich gesagt sehr erschrocken hat. Hätte man mir im Telefonat gesagt, dass hierfür fast 100 € berechnet werden, hätte ich dem Besuch definitiv nicht zugestimmt und selbst weitergesucht. Für das bloße Suchen bzw. Zeigen eines Absperrhahns würde ich bei dieser Preishöhe niemals einen Einsatz beauftragen.

    In meinem Mietvertrag gibt es zwar eine Kleinreparaturklausel, dort heißt es sinngemäß:

    Zitat

    Der Mieter trägt die Kosten für Kleinreparaturen an bestimmten Installationsgegenständen (z. B. Sanitär, Heizung, Schlösser etc.), sofern der Kostenaufwand im Einzelfall 200 € (netto) nicht übersteigt. Zusätzlich gibt es eine jährliche Höchstgrenze.

    Allerdings handelt es sich aus meiner Sicht nicht um eine Kleinreparatur, da keinerlei Instandsetzung erfolgt ist, sondern lediglich eine kurze Hilfestellung. Zudem fehlte aus meiner Sicht eine vorherige Information darüber, dass der Einsatz kostenpflichtig ist.

    Ich habe der zuständigen Mitarbeiterin inzwischen ein freundliches Schreiben geschickt, in dem ich erklärt habe:

    • dass keine Kosten angekündigt wurden,
    • dass keine Reparatur stattgefunden hat,
    • und dass der Preis für einen ca. 10-minütigen Termin ohne Reparatur unverhältnismäßig hoch ist,

    und habe darum gebeten, von der Rechnung abzusehen bzw. sie zu stornieren.

    Mich würden eure Einschätzungen interessieren:

    • Ist das eurer Meinung nach ohne vorherigen Kostenhinweis zulässig?
    • Greift hier wirklich eine Kleinreparaturklausel?
    • Wie beurteilt ihr die Höhe der Rechnung?

    Vielen Dank vorab für eure Meinungen!

    Fruggel so steht es da drin genau:


    § 5 Allgemeine Regelungen

    1.
    Das sichtbare Aushängen von Wäsche, Betten usw. auf den Fenstern oder Balkongeländern ist unzulässig.

    2.
    Das Aufstellen von Windschutzwänden und dergleichen bedarf der Zustimmung der Hausverwaltung. Sie dürfen sich nicht nachteilig auf die Außenansicht des Hauses auswirken.

    3.
    Eltern haften für ihre Kinder für die von diesen verursachten Schäden am Gebäude und am Grundstück.

    Zumindest müsste die Verwaltung dafür einen sehr guten Grund nennen, mit dem sie zeigt, dass ihre Interesse höher sind gegenüber der Interessen des Mieters.

    Es gibt eine Vorgeschichte, ich habe Vorbaurolladen beantragt um die Sicherheit der Wohnung vor Einbruch zu gewährleisten und das kamm auch schon bei denen als Begründung:

    Ich finde diese Aussage,dass sich dann ein uneinheitliches Bild innerhalb der Fassaden ergibt und diese zu stark negativ beeinträchtigt werden, völlig daneben und völlig unbegründet! Ich würde die Vorbaurollladen sogar selber bezahlen!

    beppi Danke dir für deine Einschätzung! Nein eine Abmahnung habe ich nicht erhalten, ich will mich vorab nur absichern!
    Ich habe (ehrlich gesagt) auch gar keine offizielle Anfrage an die Hausverwaltung gestellt, weil es sich um eine unauffällige, graue Markise handelt, die nicht gebohrt ist und optisch wirklich kaum auffällt. Ich habe sie jetzt einfach mal installiert und Nachhinein den Vertrag nochmal durchgelesen und diesen Punkt gesehen!

    Der Mitarbeiter, der damals mit mir die Wohnungsbegehung gemacht hat, meinte am Telefon sogar , dass ich „nicht wegen jedem kleinen Ding am besten anfragen soll, sondern einfach ausprobieren,
    deshalb bin ich davon ausgegangen, dass das in Ordnung ist, solange nichts beschädigt wird oder das Hausbild nicht stört.

    Mir geht’s ja nicht um eine feste Konstruktion, sondern einfach um ein bisschen Schatten und die Möglichkeit, Wäsche wettergeschützt aufzuhängen, ohne dass es jemand sieht oder die Fassade betroffen ist.

    Der Punkt: Sie dürfen sich nicht nachteilig auf die Außenansicht des Hauses auswirken!
    Ist ja auch nicht ganz aussagekräftig und breites Feld.

    Ich finde einfach, dass solche Regelungen oft sehr streng ausgelegt werden – gerade wenn es um so kleine, praktische Dinge geht.

    Hallo zusammen,

    ich wohne in einer öffentlich geförderten Wohnung im Erdgeschoss und habe folgendes Problem:

    Ich habe auf meiner Terrasse eine graue, Markise aufgestellt, die mit Stangen befestigt, aber nicht gebohrt ist. Sie dient hauptsächlich als Sichtschutz und um Wäsche aufzuhängen. Die Markise steht genau in meiner Terasse quasi und kann nur hoch oder runtergezogen werden! Sie ist ziemlich unauffällig, weil sie grau ist.

    Im Mietvertrag steht unter den allgemeinen Regelungen:

    Zitat

    „Das Aufstellen von Windschutzwänden und dergleichen bedarf der Zustimmung der Hausverwaltung. Sie dürfen sich nicht nachteilig auf die Außenansicht des Hauses auswirken.“
    „Das sichtbare Aushängen von Wäsche, Betten usw. auf den Fenstern oder Balkongeländern ist unzulässig.“

    Ich bin schockiert über diese Formulierungen, weil:

    • Die Markise nicht wirklich sichtbar von außen ist und die Ästhetik des Hauses kaum beeinflusst. (Sie passt sich der Farbe der Bausubstanz an und ragt auch nicht aus der Terasse oder so, sie kann halt nur hoch und runtergezogen werden)
    • Ich weiß auch nicht, ob es wirklich so praktisch ist, in einer 20qm kleinen ein Zimmer Wohnung seine Wäsche zu lüften (Schimmelgefahr durch Feuchtigkeit)
    • IDie Markise ist nicht gebohrt, also keine Bausubstanz wird beschädigt.

    Meine Fragen an euch:

    1. Kann die Hausverwaltung tatsächlich verlangen, dass ich die Markise entferne oder mir eine Abmahnung geben?
    2. Darf sie mir das Aufhängen von Wäsche auf meiner Terrasse verbieten, wenn es nicht sichtbar ist?
    3. Gibt es rechtliche Grundlagen, die mich in dieser Situation schützen würden?

      Ich finde, das sind ja schon unmenschliche Regelungen, was die da aufstellen.

    Ich freue mich über eure Einschätzungen und Erfahrungen. Vielen Dank schon mal!

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