Wachsfleck auf Stellplatz – im Übergabeprotokoll vermerkt, Verantwortung unklar

  • Hallo zusammen,

    auf meinem Stellplatz ist bereits vor meinem Einzug (vor 3 Jahren) ein großer Wachsfleck, der schon im Übergabeprotokoll steht:

    „Stellplatz durch Wachs und Honig verschmutzt. Eine Reinigung ist erforderlich.“

    Ich habe den Vormierter (der noch im selben Gebäude wohnt) über die 3 Jahre mehrfach per Whatsapp und mündlich kontaktiert diesbezüglch und er hat mal versucht, den Fleck zu reinigen, aber er lässt sich nicht vollständig entfernen. Er meint, wir sollten erst etwas größeres und aufwendigeres unternehmen, wenn die Hausverwaltung ausdrücklich etwas verlangt, was bisher noch nicht der Fall war. Ich selbst habe die Verwaltung bisher nicht informiert und hatte seit meinem Einzug auch diesbezüglich keinen Kontakt. Ich bin jemand, der nicht aus Konfrontation aus ist und habe das bisher einfach so akzeptiert, zumal der Fleck mir persönlich "relativ egal" ist, da ich selbst kein Auto habe und den Stellplatz nicht verwende.

    Meine Frage ist jetzt, ob ich trotzdem haftbar gemacht werden kann, obwohl der Fleck schon vor meinem Einzug da war und es somit klar ist, dass ich nicht der Verursacher bin?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand mir seine Einschätzung dazu geben könnte, wohlwissend, dass das natürlich nicht rechtsverbindlich ist.

  • ob ich trotzdem haftbar gemacht werden kann, obwohl der Fleck schon vor meinem Einzug da war

    Wenn der Fleck im Protokoll beim Einzug dokumentiert ist, kann man damit nachweisen, dass man den nicht verursacht hat, und man kann somit auch nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden.

  • Fruggel : Vielen Dank für deine Antwort, Fruggel. Ja, der Fleck ist dokumentiert im Übergabeprotokoll mit dem Kommentar „Stellplatz durch Wachs und Honig verschmutzt. Eine Reinigung ist erforderlich.“ Es ist auch ein Foto davon im Übergabeprotokoll. Es steht allerdings nicht dabei, wer den Fleck reinigen soll; eben nur, dass er gereinigt werden soll. Ist das deiner Einschätzung nach aber trotzdem so, dass man mich dafür nicht verantwortlich machen kann?

    Und könnte man eventuell nicht das Argument gegen mich vorbringen, dass ich mich nicht bzw. zu wenig um die Beseitigung des Problems gekümmert hätte?

  • In einem Übergabeprotokoll wird üblicherweise der Zustand dokumentiert.
    Wenn beim Einzug Mängel vorhanden sind, die beseitigt werden müssen, dann sollte der Mieter das vom Vermieter fordern..
    Aber wenn er das nicht tut, dann ist anzunehmen dass die Mängel nur aufgeschrieben wurden damit der Mieter beim Auszug beweisen kann, dass er sie nicht verursacht hat.

  • Selbst wenn der Fleck irgendwann mal entfernt werden müsste, wäre das eher Sache des Vermieters oder der Hausverwaltung, da der Mangel ja schon beim Einzug vorhanden war. Solange das im Übergabeprotokoll festgehalten ist, kannst du dir da wirklich keine Sorgen machen. Im Zweifel sollte die Verwaltung das klären, nicht du.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!