Widerspruch gegen Renovierungsforderung Küche – Übergabeprotokoll liegt vor

  • Hallo Mietrecht Freunde,

    Wir sind vor Kurzem aus der Mietwohnung ausgezogen. Nachdem die Einbauküche abgebaut wurde, waren die dahinterliegenden Wände teilweise neu tapeziert und gestrichen. Wir haben diese Stellen genau im Wohnungsübergabeprotokoll beim Auszug dokumentiert und unterschrieben. Im Protokoll wurde die Küche als nicht in Ordnung vermerkt. Heute haben wir eine E-Mail mit der Forderung erhalten, dass wir die Küche renovieren müssen. Die Wohnung wurde damals unrenoviert übernommen.

    Gibt es hierfür eine Lösung oder Vorschläge?

    Vielen Dank im Voraus

  • Bei unrenovierter Übernahme der Wohnung beim Einzug (Könnt Ihr das nachweisen?) sind etwaige Renovierungsklauseln im Mietvertrag nichtig und es sind keine Schönheitsreparaturen bei Auszug geschuldet. Ihr müsst dann nur Beschädigungen, die von Euch kommen, reparieren.
    Ob das von Dir beschriebene eine Beschädigung oder nur Verschleiß durch normalen Gebrauch ist, kann man natürlich aus der Ferne nicht beurteilen.

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