Hallo und ein schönes Wochenende zusammen,
folgende Thematik hat sich bei meinem Mietverhältnis ergeben:
Ich bin in eine Wohnung ohne Mietvertrag eingezogen. Digital war eigentlich schon alles fertig, der Vermieter hätte mir den MV nur vorlegen müssen. Dies ist bis heute nicht geschehen. Auch die Miete wollte er bis jetzt nicht haben. Zu Anfang des Mietverhältnisses hatte ich ihm angeboten, er müsse mir nur seine Bankverbindung geben, dann würde ich auch ohne MV den Dauerauftrag für die Mietzahlungen einrichten. Ich wollte hier Sicherheit haben (Kein Recht auf eine Wohnung ohne Mietzahlung?). Hier wurde seitens des Vermieters abgewunken.
Mittlerweile wären die Mietzahlungen bereits fünfstellig. Kein Problem - das Geld habe ich gespart.
Mich würde dennoch die rechtliche Situation interessieren. Wenn der Vermieter je seinen Anspruch geltend machen würde, könnte ich hier verweigern, eine Ratenzahlung vereinbaren oder kann eine Mietanspruch gar verjähren?
Danke und viele Grüße
Remsi