Vermieter verlangt über mehrere Jahre keine Miete

  • Hallo und ein schönes Wochenende zusammen,

    folgende Thematik hat sich bei meinem Mietverhältnis ergeben:

    Ich bin in eine Wohnung ohne Mietvertrag eingezogen. Digital war eigentlich schon alles fertig, der Vermieter hätte mir den MV nur vorlegen müssen. Dies ist bis heute nicht geschehen. Auch die Miete wollte er bis jetzt nicht haben. Zu Anfang des Mietverhältnisses hatte ich ihm angeboten, er müsse mir nur seine Bankverbindung geben, dann würde ich auch ohne MV den Dauerauftrag für die Mietzahlungen einrichten. Ich wollte hier Sicherheit haben (Kein Recht auf eine Wohnung ohne Mietzahlung?). Hier wurde seitens des Vermieters abgewunken.

    Mittlerweile wären die Mietzahlungen bereits fünfstellig. Kein Problem - das Geld habe ich gespart.

    Mich würde dennoch die rechtliche Situation interessieren. Wenn der Vermieter je seinen Anspruch geltend machen würde, könnte ich hier verweigern, eine Ratenzahlung vereinbaren oder kann eine Mietanspruch gar verjähren?

    Danke und viele Grüße

    Remsi

  • Guten Morgen. Das scheint wohl so zu sein, auch wenn man es ihm nicht anmerkt.

    Was meinst du? Wir haben alle paar Monate bei zufälligen Begegnungen geredet, dass ja noch der MV ausstünde und dass ich das Geld zur Seite gelegt habe. Sonst ist nichts weiter passiert. Ich wüsste nicht, was ich da noch hätte unternehmen können.

  • geredet, dass ja noch der MV ausstünde und dass ich das Geld zur Seite gelegt habe

    Der interessantere Teil wäre aber jetzt, was genau der Vermieter darauf gesagt hat. Das ist deshalb wichtig, weil man heraus finden muss, ob ein Mietverhältnis vorliegt oder eher eine Leihe. Beides ist möglich, hat aber grundlegend andere rechtliche Auswirkungen. Theoretisch könnte der Vermieter später irgend wann mal Geld verlangen (die Verjährung jetzt mal nicht betrachtet), und wer weiß, ob er dann irgend etwas vorbringen kann, um ein Mietverhältnis zu begründen. Das sind unbekannte Faktoren, weswegen sich die Frage kaum beantworten lässt.

  • Ich denke es ist Zeit nicht nur zu reden, sondern die Situation schriftlich zu dokumentieren und Dich rechtlich in die richtige Position zu setzen.

    Meines Erachtens (aber rechtserfahrenere Forumskollegen werden das ergänzen bzw. korrigieren) solltest Du dem Vermieter in einem Schreiben die Eckdaten des Mietvertrags "wie mündlich vereinbart" - mit Vertragsbeginn, Vertragsgegenstand, Miethöhe und Nebenkosten - zusammenfassen, ihm die Zahlung der bisher angefallenen und zukünftigen Mieten anbieten und um Übersendung der Zahlungsdaten (Kontonummer) bitten. Dann ist er im Annahmeverzug und kann sich (falls er nicht sofort widerspricht) auch nicht mehr auf eine (jederzeit ohne Frist kündbare) Leihe herausreden oder behaupten, Du hättest vertragswidrig keine Miete bezahlt.

    Vielleicht ist der Vermieter tatsächlich so sorg- und harmlos, aber es ist immer besser vorsichtig zu sein!

  • Hallo und vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Habe wie empfohlen nochmal das Gespräch gesucht und ein paar Tage später dann auch den MV (wenn auch mit Wasserzeichen "Entwurf", ich solle das ignorieren, sagt er in seiner Mail) erhalten. Schriftlich die Eckdaten zu erklären, ist daher ja nicht mehr nötig.

    Jetzt unterschreibe ich den und überweise zwei Jahresmieten.

    beppi: nach mehreren Jahren bin ich sicher, dass er wirklich sorg- und harmlos ist.

  • beppi: nach mehreren Jahren bin ich sicher, dass er wirklich sorg- und harmlos ist.

    Dann schlag ihm doch vor, dass das Geld (das er offenbar nicht benötigt) anderswo dringender gebraucht wird - und frag ihn ob Du es an einen guten Zweck spenden kannst.

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